Parkplatzvernichtung in Altona? Kommt die motorisierte Mobilität unter die Räder? Kleine Anfrage von Wolf Achim Wiegand (FDP-Fraktion)
Immer häufiger wird in den Medien, bei öffentlichen Anlässen und in Privatgesprächen der massive und ersatzlose Abbau von KFZ-Abstellflächen im öffentlichen Raum zum Streitthema.
Es entsteht der Eindruck, dass bei einem Wegfall von Autoparkflächen regelhaft kein ausreichender Ausgleich durch gleichwertige und ortsnahe alternative Abstellmöglichkeiten geschaffen wird.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger empfinden diese Einschnitte als massiv. Bewirtschaftete KFZ-Stellplätze – auch in Form des Bewohnerparkens – sind teuer und der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) hat die letzte Meile bisher nicht geschafft.
Der systematische Parkplatzabbau führt nicht nur zu sozialen Folgeproblemen –vermehrte Parkplatzsuchverkehre in Wohngegenden und Geschäftsvierteln erhöhen Luftverschmutzung und Klimaschäden, anstatt sie zu verringern.
Das kann nicht im Sinne einer allgemein akzeptierten umweltschonenden Mobilitätspolitik sein.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Hierüber wird keine Statistik geführt.
a) Wo, warum und wann?
b) Bitte nennen Sie durchgehend gesondert Hauptverkehrs- und Bezirksstraßen.
Zu 2:
Hierüber wird keine Statistik geführt.
a) Wenn nein, warum nicht? Bitte einzeln begründen.
b) Wenn ja, wo und wie viele? Bitte einzeln begründen.
Zu 3:
Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2.
Grundsätzlich gilt, dass der Bedarf an Pkw-Stellplätzen in einer Großstadt ganz generell nicht gedeckt werden kann, da die Flächen hierfür nicht ausreichen. Insofern ist es grundsätzlich nicht möglich Ersatzstellplätze zu schaffen. Es gibt zudem kein Anrecht auf Parken im öffentlichen Raum.
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Bitte einzeln begründen.
b) Wenn nein, welche belastbaren Daten rechtfertigten die Durchführung der Maßnahmen? Bitte einzeln begründen.
Zu 4:
Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2.
Grundsätzlich gilt, dass unter Verkehrszählung das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Straßen und Gewässer, eine Erhebung des fließenden Verkehrs versteht. In der Regel liegen solche Daten zu den Planungen vor bzw. werden erhoben. Rückschlüsse auf den Parkraum lassen sich hieraus nicht ableiten. Parkraumerhebungen werden in der Regel nur zur Darstellung des Bestands an Parkständen durchgeführt. Eine Erhebung der Parkraumauslastung findet nicht statt und wird üblicherweise nur im Zusammenhang mit der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten (Zuständigkeit: Landesbetrieb Verkehr) durchgeführt. Erkenntnisse aus einer Auslastungserhebung können für eine Straßenplanung in der Regel nicht gewonnen werden, da die Entfernung von Parkständen immer in verstärkten Flächenbedarfen anderer Verkehrsarten (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) oder auch der Verkehrssicherheit (Sichthindernisse) begründet ist.
a) Wie hoch waren die jeweils veranschlagten Kosten?
b) Wurde der Kostenrahmen eingehalten?
c) Falls nein, wie hoch beliefen sich die tatsächlichen Kosten?
Zu 5:
Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2.
Zu 6:
Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2.
Zu 7:
Hierüber wird keine Statistik geführt.
Zu 8:
Hierüber wird keine Statistik geführt.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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