Parken und Posen am Fischmarkt Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-9050 beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat Fehlanzeige gemeldet:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat das Anliegen der Drucksache 21-9050 geprüft. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) wurde zusätzlich befragt. Die BVM meldet aus den nachstehenden Gründen „Fehlanzeige“ und kann somit zur Beantwortung keine Zuarbeit leisten (hier: Ziffer 4).
Für den Fischmarkt ist das Bezirksamt Altona selbst größtenteils zuständig. Die angesprochenen Parkflächen betreffen keine Hauptverkehrsstraßen und liegen nicht im Verwaltungsvermögen der BVM, sondern in großen Teilen beim Bezirksamt Altona und in Teilen beim Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie ggf. beim LIG (die FB hatten Sie ja auch angeschrieben) und eventuell bei der BUKEA (dazu können wir keine Auskunft geben). Des Weiteren wird in der Empfehlung ausgesagt „Diese irregulären Nutzungen sind nicht auf einen baulichen oder planerischen Mangel zurückzuführen, sondern auf individuelles Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmer*innen.“
Auch der LBV ist nicht zuständig, da die Anfrage auf Flächenverteilung abzielt und nicht auf die Bewirtschaftung.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 10.05.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Das Bezirksamt Altona hat die Flächen im Verwaltungsvermögen Tiefbau auf Seiten des Bezirks Altona durch schließbare Poller gegen die ungewünschten Nutzungen gesichert.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wurde durch das Bezirksamt Altona über den Beschluss informiert.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 11.05.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 2:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ist bereit, das Bezirksamt Altona bei der Absicherung der Flächen auf dem Fischmarkt im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen. Die AGV-Flächen auf dem Fischmarkt sind als Stellplätze vermietet. Eine Absicherung speziell dieser AGV-Flächen durch den LIG ist nicht möglich, da die Einfriedung bzw. Verkehrssicherung den Mieterinnen und Mietern obliegt. Der LIG sichert jedoch zu, die Mieterinnen und Mieter über die Notwendigkeit etwaiger Absperrungen bzw. Einfriedungen zu informieren. Die Auffahrt über die Straße St. Pauli Fischmarkt wird durch einen Pförtner des Mieters bewacht. Die Zufahrt über die Große Elbstraße befindet sich im Verwaltungsvermögen und muss somit vom Bezirksamt Altona abgesichert werden.
Bei der Absicherung des Geländes durch den Bezirk ist zu berücksichtigen, dass den Mietern der AGV-Fläche freier Zugang ermöglicht wird. Um den gesamten Prozess zu vereinfachen, würden wir empfehlen, die AGV-Flächen in das Verwaltungsvermögen zu übertragen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.