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Osdorfer Born, Lurup, Science City und Bahrenfeld-West – Leistungsstarke Buslinien und Schienenanbindung schnellstens realisieren! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Ö 8.4

Sachverhalt

In der Sitzung der Bezirksversammlung am 25. Marz 2021 ist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende durch mehrheitlichen Beschluss aufgefordert worden, zu prüfen, wo in Gänze oder mit zeitlichen oder räumlichen Beschränkungen separate Busspuren auf der Achse Luruper Hauptstraße Luruper Chaussee Bahrenfelder Chaussee Stresemannstraße eingerichtet werden können, Drs.-Nr. 21-1796. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nahm zu diesem Beschluss mit ihrem Schreiben vom 3. Juni 2021 sinngemäß wie folgt Stellung: Im Rahmen der Prüfung sowie Abwägung eines weiteren Ausbaus des Leistungsangebots im Buslinienverkehr werde der Vorschlag der Bezirksversammlung Altona, separate Busspuren einzuführen, aufgenommen und abgewogen, vgl. Drs.-Nr. 21-2064.1 zu Nr. 3 des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 25. Marz 2021. Anstelle einer bloßen Abwägung des Vorschlags separate Busspuren einzurichten, mit Blick auf andere geeignete Maßnahmen, erscheint es notwendig, zunächst die Umsetzbarkeit und verschiedene Realisierungsvarianten für Busspuren im Rahmen einer Machbarkeitsstudie detailliert zu untersuchen.

 

Nach der aktuellen Beschlusslage der Bezirksversammlung Altona soll die S-Bahnanbindungr den Osdorfer Born, Lurup, Science City und Bahrenfeld-West schnellstmöglich realisiert werden. Dies ist am besten zu erreichen, wenn die Ausschleifung der S 32-Strecke am S-Bahnhof Diebsteich erfolgt. Demgegenüber hatte eine Ausschleifung ab der Holstenstraße ggf. erst nach Fertigstellung des Verbindungsbahn-Entlastungstunnels weitere Jahre der Verzögerung einer Fertigstellung der S32-Strecke zur Folge. Die Bezirksversammlung sollte deshalb durch einen Beschluss klarstellen, dass sie sich für eine Ausschleifung der S 32- Strecke am S-Bahnhof Diebsteich ausspricht.

 

Bei der Förderung von S-Bahnstrecken durch Bundeshilfen wird aktuell ein Nutzen-Kosten- Faktor N1 vorausgesetzt, den die S 32 nur mit einer Magistralenverdichtung leisten kann. Die Förderkriterien des Bundes sollten weniger streng geregelt werden. Angesichts der Klimakrise muss der Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs im Sinne einer Angebotsstrategie gefordert werden.

 

In einer Presseerklärung am 21. Juli 2021 teilten die Hamburger Hochbahn und die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein mit, dass sie nunmehr 10% ihrer Busflotte 200 von rund 1.700 Fahrzeugen auf klimaschonenden Antrieb umgestellt haben. Angesichts der schneller als bislang prognostiziert eintretenden Effekte des Klimawandels erscheint es als notwendig, die klimaschonende Umstellung der Busflotte öffentlicher Verkehrsunternehmen ebenfalls schneller zu realisieren.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für die Realisierung von Busspuren auf der Magistrale Luruper Hauptstraße, Luruper Chaussee, Bahrenfelder Chaussee, Stresemannstraße in Auftrag zu geben. Dabei sind verschiedene Varianten, z.B. zeitlich begrenzte Busspuren, Busspuren auf Teilabschnitten und Busspuren mit in bestimmten Zeitabschnitten wechselnder Fahrtrichtung miteinzubeziehen.

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die geplante S-Bahnstrecke für die S 32 ausgehend vom S-Bahnhof Diebsteich die Verbindung in Richtung Bahrenfeld, Science City, Lurup und den Osdorfer Born herstellt.

 

  1. Der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass sich der Senat beim Bund für deutlich bessere Bundesfinanzhilfen zur Infrastrukturförderung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs – insbesondere des S-Bahnstreckenbaus – in den Metropolregionen einsetzt. Dabei sollte geprüft werden, ob Bundesländer mit ähnlicher Interessenlage wie Hamburg für eine gemeinsame Bundesratsinitiative gewonnen werden können.

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert zu überprüfen, ob die Busflotte der öffentlichen Verkehrsbetriebe in Hamburg schneller als bisher geplant auf emissionsfreie Antriebsysteme unter Einbeziehung von Wasserstofftechnologie umgestellt werden kann.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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