Ökologie im Bezirk Altona Kleine Anfrage von Dr. Ulrike von Criegern (CDU-Fraktion)
Der Bezirk Altona steht vor großen Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Energie.
Die Maßnahmen der kommenden Jahre sind entscheidend, um den Bezirk nachhaltig zu gestalten und um die Bürger vor Umweltbelastungen zu schützen.
Zudem spielt die Energiewende eine zentrale Rolle im Rahmen der städtischen Klimaziele. Der Bezirk hat ausweislich des Teils B des Integrierten Klimaschutzkonzepts Altona vom 8. Januar 2019 („Klimaschutzkonzept“) Klimaschutzmaßnahmen für den Bezirk Altona, insbesondere auch an bezirklichen Gebäuden, festgelegt.
Diese Anfrage dient dazu, Klarheit zu schaffen, welche Maßnahmen gemäßdem Klimaschutzkonzept der Bezirk umgesetzt hat.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
In der Klimaschutzmanagement-Stelle ist aktuell eine Person beschäftigt. Bis zum Projektende fallen für das Bezirksamt Altona keine Personalkosten an.
Zu 2:
Ein Mehrjahres-Sanierungsfahrplan für die im Eigentum des Bezirksamts stehenden Gebäude wird derzeit von der Sprinkenhof GmbH erstellt. Er soll die Daten aus den energetischen Gebäudegutachten mit den baulichen Sanierungsbedarfen in Einklang bringen. Darüber hinaus werdenderzeit vereinzelt Maßnahmen nach jeweils vorheriger Kosten-Nutzenanalyse durchgeführt.
Für bezirkliche Gebäude aus dem Bereich Management des öffentlichen Raumes liegen zum jetzigen Zeitpunkt 15 energetische Sanierungsfahrpläne vor. Die Maßnahmen werden nach den Vorschriften der LHO und des HmbKliSchG umgesetzt.
Seitens der bezirklichen Gebäude aus dem Bereich Jugendamt ist eine Vergleichsmatrix zu den CO2 Emissionswerten Objekte auf Grundlage der energetischen Berichte vorhanden. Ein Mehrjahres-Sanierungsfahrplan dazu wurde noch nicht erstellt.
Zu 3:
Ja. Im Rahmen der Erstellung von energetischen Gebäudegutachten wurden auch die Objekte Hospitalstraße 107 und 109 begangen. Die Gutachten werden noch im Dezember im Transparenzportal veröffentlicht.
Für die restlichen Objekte hängt der weitere Fahrplan stark von den zur Verfügung gestellten Ressourcen ab. Für den Haushaltsplan 2027/2028 wurden für die bauliche und energetische Sanierung) Mittel über das federführende Bezirksamt Hamburg-Nord angemeldet.
Kosten für energetische Gutachten sind in Höhe von 37.191,96 EUR angefallen. Diese Kosten wurden über die für die Bezirke zuständige Fachbehörde ausgeglichen.
Im Übrigen siehe beigefügte Tabelle.
Zu 4:
In nahezu allen genutzten Gebäuden wurden die Stromzähler auf digitale Zähler umgerüstet. Über Submetering verfügt keines der Gebäude.
Des Weiteren wurden in drei Sportfunktionsgebäuden digitale Zähler verbaut: Sportanlage Baurstraße, Sportanlage Hemmingstedter Weg, Sportanlage Marschweg
Zu 5:
Darüber liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Zuständig für Maßnahmen zum Klimaschutz an Schulgebäuden ist Schulbau Hamburg (SBH).
Zu 6:
Darüber liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Zuständig für Maßnahmen zum Klimaschutz an sog. CO₂-Ampeln ist die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH (HHVA).
Zu 7:
Ja.
Umgesetzt wurde u.a. die Bereitstellung von Lastenrädern und Lasten-Pedelecs für den Dienstgebrauch, die Installation sicherer Fahrradabstellanlagen und die Durchführung von Aktionstagen sowie die Teilnahme beim „Stadtradeln“.
Geplant ist die Einrichtung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements. Dazu wurd gemeinsam mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte im Rahmen der nationalen Innovationsförderung des Bundesamts für Logistik und Mobilität ein Antrag eingereicht. Eine Förderzusage steht noch aus.
Die Elektrifizierungsquote des Fuhrparks beträgt derzeit ca. 57% (19 E-Fahrzeuge); diese Quote wird in den kommenden Jahren im Rahmen erforderlicher Neuanschaffungen weiter steigen.
Den Mitarbeitenden des Bezirksamts stehen an ihren Arbeitsstätten derzeit 15 Ladepunkte (ausschließlich für Dienstfahrzeuge) zur Verfügung.
Zu 8:
Derzeit sind keine Maßnahmen geplant. Verbindliche KPIs existieren derzeit nicht.
Zu 9:
Darüber liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Zuständig für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Betrieb oder auf den Betrieb mit Photovoltaikanlagen ist die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH (HHVA).
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Tabelle zu Frage 3
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.