21-2324.1

Öffentliches Wegerecht durchsetzen - Wildwuchs auf Verbindungsweg am Bahndamm nördlich Othmarschen Park beseitigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 28.10.2021 Bezirksversammlung Ö 11.4

Sachverhalt

Der Verbindungsweg am Bahndamm nördlich des Johann-Mohr-Weg ist eine wichtige fußläufige Wegeverbindung des Wohngebiets Othmarschen Park zum Bahnhof Bahrenfeld. Der Weg befindet sich auf privaten Grundstücken der angrenzenden Wohnbebauung (Flst. Nr. 2765, 2891, 2877, 2878, 2879, 2938, 2939 in der Gemarkung Othmarschen). Im gültigen Bebauungsplan Othmarschen19-Ottensen51 ist für den Weg ein öffentliches Gehrecht festgesetzt (vgl. Anlage Ausschnitt B-Plan).

 

Seit der Erstellung des Weges im Zuge der Neubauvorhaben in den Jahren 2002 bis 2006 wurde der Weg von den Grundeigentümern nicht unterhalten. Mittlerweile ist der Weg vollständig von Wildwuchs überwuchert und für die Öffentlichkeit nicht mehr nutzbar (vgl. Anlagen Bestandfotos). Dieser Zustand stellt einen unhaltbaren Missstand dar.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 (2) BezVG aufgefordert,

 

  1. zu prüfen, wem die Unterhaltungspflicht für den Weg obliegt;

 

  1. die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände durch die Beseitigung des Wildwuchses beim Unterhaltungsverpflichteten durchzusetzen und ggf.

 

  1. im Zuge einer Ersatzvornahme die Beseitigung des Wildwuchses durch das Bezirksamt zu veranlassen;

 

  1. dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport über die Ergebnisse zu berichten.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

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Anhänge

Ausschnitt B-Plan und Bestandsfotos

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