Öffentliches Wegerecht durchsetzen - Wildwuchs auf Verbindungsweg am Bahndamm nördlich Othmarschen Park beseitigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport
Letzte Beratung: 28.10.2021 Bezirksversammlung Ö 11.4
Der Verbindungsweg am Bahndamm nördlich des Johann-Mohr-Weg ist eine wichtige fußläufige Wegeverbindung des Wohngebiets Othmarschen Park zum Bahnhof Bahrenfeld. Der Weg befindet sich auf privaten Grundstücken der angrenzenden Wohnbebauung (Flst. Nr. 2765, 2891, 2877, 2878, 2879, 2938, 2939 in der Gemarkung Othmarschen). Im gültigen Bebauungsplan Othmarschen19-Ottensen51 ist für den Weg ein öffentliches Gehrecht festgesetzt (vgl. Anlage Ausschnitt B-Plan).
Seit der Erstellung des Weges im Zuge der Neubauvorhaben in den Jahren 2002 bis 2006 wurde der Weg von den Grundeigentümern nicht unterhalten. Mittlerweile ist der Weg vollständig von Wildwuchs überwuchert und für die Öffentlichkeit nicht mehr nutzbar (vgl. Anlagen Bestandfotos). Dieser Zustand stellt einen unhaltbaren Missstand dar.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:
Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 (2) BezVG aufgefordert,
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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