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Öffentliche Toilettenanlagen an allen frequentierten Plätzen und Orten Altonas! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.11.2022
Sachverhalt

Es ist eine Aufgabe staatlicher und kommunaler Daseinsvorsorge, den Einwohner:innen Altonas sowie der gesamten Stadt ein engmaschiges Netz von Standorten öffentlicher Toilettenanlagen anzubieten. Das derzeit bestehende Angebot öffentlicher Toilettenanlagen im Bezirk Altona entspricht nicht diesem Standard. Es bestehen erhebliche Angebotslücken. Die im Februar 2022 vom Senat verkündete Toilettenoffensive führt in Altona nur zu geringfügigen Verbesserungen, wie z.B. dem Ersatz des Urinals auf dem Alma-Wartenberg-Platz durch eine bedarfs- und gendergerechte sowie niedrigschwellige Toilettenanlage. Bemühungen der Bezirkspolitik bei der zuständigen Behörde, bezogen auf einzelne Toilettenstandorte, Abhilfe zu schaffen, sind jeweils aus verschiedenen Gründen ohne Erfolg geblieben. Als Beispiele sind die immer wieder geforderten und bis heute nicht realisierten Toilettenstandorte Goetheplatz – hier war beim Umbau des Platzes die öffentliche Toilette ersatzlos abgebaut worden – und BornPark/Helmuth-Schack-See zu nennen. Bei dem Angebot öffentlicher Toiletten im Bezirk Altona geht es nicht nur um einzelne Lücken, sondern es ist insgesamt unzureichend. Dasselbe gilt für das übrige Stadtgebiet. Es ist dringend geboten, eine stadtweite Neuaufstellung und Ergänzung des Angebots an öffentlichen Toilettenanlagen vorzunehmen, insbesondere im Bezirk Altona.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Einbeziehung der Stadtreinigung Hamburg AöR wird gemäß § 27 BezVG Folgendes empfohlen:

 

  1. Es ist eine ausreichend personell ausgestattete Verwaltungseinheit Öffentliche Toilettenanlagen einzurichten. Ihr ist die Aufgabe zu übertragen, ein engmaschiges Netz von öffentlichen Toilettenanlagen in Altona und im übrigen Stadtgebiet zu planen und einzurichten.

 

Das bereits vorhandene Standortnetz ist in Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona und den übrigen Bezirksämtern systematisch zu ergänzen. Für den Bezirk Altona sind mindestens folgende Standorte neu vorzusehen:

 

  1. Goetheplatz, Altona-Altstadt
  2. Bornpark, Helmut-Schack-See, Osdorfer Born
  3. Spielplatz Bornheide, Osdorfer Born
  4. Eckhoffplatz, Lurup
  5. Weitere Standorte im Bezirk Altona, die durch detaillierte Prüfung zu ermitteln sind

 

  1. Der Toilettenstandort im S-Bahnhof Holstenstraße ist dahingehend zu anzupassen, dass eine störungsfreie Vereinbarkeit zwischen den beiden WCKabinen und der gegenüber liegenden Backwarenverkaufsstelle mit Außentischen hergestellt werden kann.

 

  1. Für bestehende und neu zu realisierende öffentliche Toilettenanlagen sind folgende Vorgaben zu beachten:

 

  1. Bei Ausstattung jeder Toilettenanlage sind die Bedürfnisse aller Geschlechter zu berücksichtigen. Standorte, die dieser Vorgabe nicht entsprechen, sind umzubauen.
  2. Es sind regelhaft barrierefreie Toiletten für Menschen mit Behinderung vorzusehen, die in das System des europaweiten WCSchlüssels für Behindertentoiletten integriert sind.
  3. An bestimmten Standorten, wo dies aufgrund der vor Ort vorzufindenden sozialen Verhältnisse erforderlich erscheint, sind eine gebührenfreie Benutzung, Trinkwasserversorgung sowie Waschgelegenheiten vorzusehen.
  4. Die öffentlichen Toilettenanlagen sind durch Personal zu betreuen, soweit im Einzelfall nicht die Installation einer automatisierten Toilettenanlage in Betracht kommt oder die Toiletten in Kooperation mit einem Kiosk/Imbiss betrieben werden können. Für öffentliche Toiletten, die mit Personaleinsatz betrieben werden, ist mindestens eine Öffnungszeit von 6:00 bis 21:00 Uhr vorzusehen. Soweit am einzelnen Standort außerhalb dieser Zeiten mit hinreichender Nachfrage gerechnet werden kann, ist die Öffnungszeit einzelfallbezogen auszuweiten.

 

  1. Service, Betrieb und technische Instandhaltung des erweiterten Netzes öffentlicher Toilettenanlagen ist wie bisher der Stadtreinigung Hamburg AöR zu übertragen, die diese Aufgaben zur Wahrung der tarifvertraglichen Bindung nur an ihre Tochtergesellschaften auslagern darf.

 

  1. Für die Aufgabenerfüllung zu Nrn. 1. bis 4. erforderliche Haushaltsmittel sind bereits für den kommenden Doppelhaushalt 2023/2024 einzuwerben.

 

  1. Dem Verkehrsausschuss ist regelmäßig zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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