22-1516

Neufassung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse für die 22. Wahlperiode Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025 (Drs. 22-1478B) hier: § 11 - Vergabe von Mitteln aus Bezirklichen Anreiz- und Fördersystemen sowie Sondermitteln der Bezirksversammlung (Politikmittel)

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 12.11.2025 Haushaltsausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat am 30.10.2025 mit der neugefassten Geschäftsordnung folgendes neues Verfahren zur Politikmittelvergabe beschlossen:

§ 11 Vergabe von Mitteln aus Bezirklichen Anreiz- und Fördersystemen sowie Sondermitteln der Bezirksversammlung (Politikmittel)

(1) Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind:

  • Einzelpersonen,
  • Vereine, Initiativen, Organisationen und Einrichtungen,
  • die Fachausschüsse,
  • Mitglieder und Fraktionen der Bezirksversammlung,
  • sowie das Bezirksamt.

Die Anträge müssen der Durchführung oder Unterstützung von Maßnahmen und Projekten im Bezirk Altona dienen.

(2) Information und Transparenz

Das Bezirksamt informiert auf seiner Website über die Modalitäten der Mittelvergabe. Zur Unterstützung der Fraktionen stellt das Bezirksamt ein digitales Controlling-Tool bereit. Dieses gibt Auskunft über bindende Beschlusslagen und ermöglicht eine umfassende Analyse der Zuwendungsstrukturen. Soweit Gründe für die Ablehnung eines Antrags im Verfahren zu Protokoll gegeben wurde, sollen diese in den Ablehnungsbescheid aufgenommenwerden.

(3) Regelmäßige Vergaberunden

Die Vergabe von Politikmitteln erfolgt regelmäßig dreimal jährlich durch die Bezirksversammlung auf Empfehlung des Haushaltsausschusses in Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen. Die Termine der Vergaberunden legt der Hauptausschuss im Dezember für das Folgejahr auf Vorschlag der Sprecher:innen des Haushaltsausschusses fest. Die Summe pro Vergaberunde darf ein Drittel der insgesamt erwarteten investiven und konsumtiven Jahresmittel nicht überschreiten.

(4) Festlegung der Mittelobergrenzen

Zu Jahresbeginn beschließt die Bezirksversammlung auf Vorlage des Bezirksamtes die maximal verfügbaren Mittel pro Vergaberunde. Erhöhen sich die Jahresmittel im Laufe des Jahres, wird der Mehrbetrag der letzten Vergaberunde des Jahres zugeschlagen.

(5) Verfahren in den Fachausschüssen


Jeder Fachausschuss priorisiert die von ihm beschlossenen Zuwendungsanträge in seiner letzten Sitzung einer jeden Vergaberunde.

(6) Verfahren im Haushaltsausschuss


Der Haushaltsausschuss tagt regelmäßig als letzter Ausschuss vor der Bezirksversammlung. Er beschließt über die ihm von den Fachausschüssen bzw. dem Bezirksamt zugeleiteten Zuwendungsanträge unter Berücksichtigung der Priorisierungen der Fachausschüsse sowie der Daten des Controlling Tools. Die Summe der beschlossenen Anträge darf die für die jeweilige Vergaberunde festgelegte Mittelobergrenze nicht überschreiten. Finden Anträge aus diesem Grund keine Berücksichtigung, so werden sie in der nächsten Vergaberunde erneut vorgelegt. Nicht verausgabte Mittel werden in die nächste Vergaberunde übertragen.

(7) Rechtlich verpflichtende Zuwendungen

Zuwendungsanträge, die der Erfüllung rechtlich bindender Verpflichtungen dienen (z. B. aus vorherigen Beschlüssen resultierende Mietzuschüsse), werden außerhalb des regulären Verfahrens unverzüglich beschieden. Die bewilligten Beträge werden jedoch auf die festgelegte Mittelobergrenze der jeweiligen Vergaberunde angerechnet.

(8) Ad-hoc-Mittel

Zur Förderung kleiner, unvorhergesehener und unaufschiebbarer Vorhaben stehen je Vergaberunde ad hoc Mittel in Höhe von insgesamt EUR 30.000 zur Verfügung, über die außerhalb des regulären Verfahrens beschlossen werden kann. Auch diese werden auf die Mittelobergrenze der jeweiligenVergaberunde angerechnet. Nicht ausgeschöpfte ad-hoc Mittel erhöhen nicht die ad-hoc Mittel der nächste Vergaberunde, sondern werden den Politikmitteln des regulären Verfahrens zugerechnet.

Petitum/Beschluss

:

Der Haushaltsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.11.2025
Ö 3.1
Anhänge

ohne

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