Neues Zentrum Altona Leitlinien für die Neugestaltung und Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung Antrag der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Ö 7.4
Die Bezirksversammlung Altona hat am 24.10.2024 den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Entwicklung des Neuen Zentrum Altonas gefasst. Darin werden die zuständigen Fachbehörden und das Bezirksamt zur Planung und Durchführung eines Beteiligungsverfahrens für den Bereich und die nähere Umgebung des heutigen Fernbahnhofs Altona aufgefordert (vgl. Drucksache 22-0278BBeschlussNeuesZentrumAltona.pdf" style="text-decoration:none;">22-0278B). Die Antworten der Finanzbehörde, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erfolgten am 27.11.2024. Das Bezirksamt Altona hat nun am 11.02.2025 ebenfalls bezüglich des Beschlusses Stellung genommen und verweist wie die Fachbehörden darauf, dass sich die Rahmenbedingungen für die Planungsverfahren und Wettbewerbe zu diesem Vorhaben in Abstimmung befänden (vgl. Drucksache 22-0526.1).
Die Bezirksversammlung Altona begrüßt ausdrücklich, dass das Verfahren zu dieser für Altona sehr wichtigen und zentralen Neugestaltung nun an verschiedenen Stellen auf Landesebene vorangetrieben und bearbeitet wird. Im Hinblick auf den Umzug des Fernbahnhofs und der Größe und Bedeutung der nachgelagerten Planung ist es wichtig, zeitnah in die ersten Schritte der Plan- und Ideenwettbewerbe einzusteigen und die Öffentlichkeit entsprechend umfangreich zu beteiligen. Nächste Schritte eines Wettbewerbsverfahrens zur Ideensammlung mit vorgelagerter Bürgerbeteiligung müssen bereits 2025 erfolgen, um genügend Vorlaufzeit für komplexe Planverfahren und die Konkretisierungen der Ideen und Entwürfe zu haben. Altona benötigt eine strukturierte und rechtzeitige Planung, um einen Schwebezustand und/oder eine Brachfläche im Anschluss an die Verlagerung des Fernbahnhofs zu vermeiden und rechtzeitig eine Richtung für die Neugestaltung vorzugeben.
Um die laufenden Abstimmungen zu unterstützen und die aus Altonaer Sicht zentralen Aspekte und Leitlinien für das anstehende Wettbewerbsverfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung darzulegen, bittet die Bezirksversammlung Altona ausdrücklich um Berücksichtigung der im Petitum dargelegten Punkte. Die Bezirkspolitik betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die Themen öffentliche Nutzbarkeit undeine identitätsstiftende Architektur möglicher Neubebauungen sowie die Funktion als zentraler Verkehrsknotenpunkt für S-Bahnlinien, Buslinien und den Fußverkehr sind. Auch baulich aufwendige Maßnahmen wie zum Beispiel eine mögliche unterirdische Verlegung der Busumsteigestelle und besondere Gebäudeformen sollen hierbei in die Leitlinien der Ideensammlungen und Planwettbewerbe einfließen. Es handelt sich an dieser Stelle Altonas ausdrücklich um einen besonderen Ort, der einer besonderen Form der Neugestaltung Planung bedarf. Die weitere Einbindung der Bezirkspolitik, des Bezirksamts und der Bevölkerung Altonas ist daher von zentraler Bedeutung.
Die Finanzbehörde (FB), die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) werden gemäß § 27 Abs. 2 BezVG und das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG gebeten, die folgenden Leitlinien für das erste Planwettbewerbsverfahren als Vorgabe aufzustellen und im Prozess zu berücksichtigen:
Die Bezirksversammlung Altona hat am 24.10.2024 den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Entwicklung des Neuen Zentrum Altonas gefasst. Darin werden die zuständigen Fachbehörden und das Bezirksamt zur Planung und Durchführung eines Beteiligungsverfahrens für den Bereich und die nähere Umgebung des heutigen Fernbahnhofs Altona aufgefordert (vgl. Drucksache 22-0278BBeschlussNeuesZentrumAltona.pdf" style="text-decoration:none;">22-0278B). Die Antworten der Finanzbehörde, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erfolgten am 27.11.2024. Das Bezirksamt Altona hat nun am 11.02.2025 ebenfalls bezüglich des Beschlusses Stellung genommen und verweist wie die Fachbehörden darauf, dass sich die Rahmenbedingungen für die Planungsverfahren und Wettbewerbe zu diesem Vorhaben in Abstimmung befänden (vgl. Drucksache 22-0526.1).
Die Bezirksversammlung Altona begrüßt ausdrücklich, dass das Verfahren zu dieser für Altona sehr wichtigen und zentralen Neugestaltung nun an verschiedenen Stellen auf Landesebene vorangetrieben und bearbeitet wird. Im Hinblick auf den Umzug des Fernbahnhofs und der Größe und Bedeutung der nachgelagerten Planung ist es wichtig, zeitnah in die ersten Schritte der Plan- und Ideenwettbewerbe einzusteigen und die Öffentlichkeit entsprechend umfangreich zu beteiligen. Nächste Schritte eines Wettbewerbsverfahrens zur Ideensammlung mit vorgelagerter Bürgerbeteiligung müssen bereits 2025 erfolgen, um genügend Vorlaufzeit für komplexe Planverfahren und die Konkretisierungen der Ideen und Entwürfe zu haben. Altona benötigt eine strukturierte und rechtzeitige Planung, um einen Schwebezustand und/oder eine Brachfläche im Anschluss an die Verlagerung des Fernbahnhofs zu vermeiden und rechtzeitig eine Richtung für die Neugestaltung vorzugeben.
Um die laufenden Abstimmungen zu unterstützen und die aus Altonaer Sicht zentralen Aspekte und Leitlinien für das anstehende Wettbewerbsverfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung darzulegen, bittet die Bezirksversammlung Altona ausdrücklich um Berücksichtigung der im dargelegten Punkte. Die Bezirkspolitik betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die Themen öffentliche Nutzbarkeit undeine identitätsstiftende Architektur möglicher Neubebauungen sowie die Funktion als zentraler Verkehrsknotenpunkt für S-Bahnlinien, Buslinien und den Fußverkehr sind. Auch baulich aufwendige Maßnahmen wie zum Beispiel eine mögliche unterirdische Verlegung der Busumsteigestelle und besondere Gebäudeformen sollen hierbei in die Leitlinien der Ideensammlungen und Planwettbewerbe einfließen. Es handelt sich an dieser Stelle Altonas ausdrücklich um einen besonderen Ort, der einer besonderen Form der Neugestaltung Planung bedarf. Die weitere Einbindung der Bezirkspolitik, des Bezirksamts und der Bevölkerung Altonas ist daher von zentraler Bedeutung.
Die Finanzbehörde (FB), die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) werden gemäß § 27 Abs. 2 BezVG und das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG gebeten, die folgenden Leitlinien für das erste Planwettbewerbsverfahren als Vorgabe aufzustellen und im Prozess zu berücksichtigen:
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