22-0708

Neues Zentrum Altona – Leitlinien für die Neugestaltung und Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Ö 7.4

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat am 24.10.2024 den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Entwicklung des Neuen Zentrum Altonas gefasst. Darin werden die zuständigen Fachbehörden und das Bezirksamt zur Planung und Durchführung eines Beteiligungsverfahrens r den Bereich und die nähere Umgebung des heutigen Fernbahnhofs Altona aufgefordert (vgl. Drucksache 22-0278BBeschlussNeuesZentrumAltona.pdf" style="text-decoration:none;">22-0278B). Die Antworten der Finanzbehörde, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erfolgten am 27.11.2024. Das Bezirksamt Altona hat nun am 11.02.2025 ebenfalls bezüglich des Beschlusses Stellung genommen und verweist wie die Fachbehörden darauf, dass sich die Rahmenbedingungen für die Planungsverfahren und Wettbewerbe zu diesem Vorhaben in Abstimmung befänden (vgl. Drucksache 22-0526.1).

Die Bezirksversammlung Altona begrüßt ausdrücklich, dass das Verfahren zu dieser für Altona sehr wichtigen und zentralen Neugestaltung nun an verschiedenen Stellen auf Landesebene vorangetrieben und bearbeitet wird. Im Hinblick auf den Umzug des Fernbahnhofs und der Größe und Bedeutung der nachgelagerten Planung ist es wichtig, zeitnah in die ersten Schritte der Plan- und Ideenwettbewerbe einzusteigen und die Öffentlichkeit entsprechend umfangreich zu beteiligen. Nächste Schritte eines Wettbewerbsverfahrens zur Ideensammlung mit vorgelagerter Bürgerbeteiligung müssen bereits 2025 erfolgen, um genügend Vorlaufzeit für komplexe Planverfahren und die Konkretisierungen der Ideen und Entwürfe zu haben. Altona benötigt eine strukturierte und rechtzeitige Planung, um einen Schwebezustand und/oder eine Brachfläche im Anschluss an die Verlagerung des Fernbahnhofs zu vermeiden und rechtzeitig eine Richtung für die Neugestaltung vorzugeben.

Um die laufenden Abstimmungen zu unterstützen und die aus Altonaer Sicht zentralen Aspekte und Leitlinien für das anstehende Wettbewerbsverfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung darzulegen, bittet die Bezirksversammlung Altona ausdrücklich um Berücksichtigung der im Petitum dargelegten Punkte. Die Bezirkspolitik betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die Themen öffentliche Nutzbarkeit undeine identitätsstiftende Architektur möglicher Neubebauungen sowie die Funktion als zentraler Verkehrsknotenpunkt für S-Bahnlinien, Buslinien und den Fußverkehr sind. Auch baulich aufwendige Maßnahmen wie zum Beispiel eine mögliche unterirdische Verlegung der Busumsteigestelle und besondere Gebäudeformen sollen hierbei in die Leitlinien der Ideensammlungen und Planwettbewerbe einfließen. Es handelt sich an dieser Stelle Altonas ausdrücklich um einen besonderen Ort, der einer besonderen Form der Neugestaltung Planung bedarf. Die weitere Einbindung der Bezirkspolitik, des Bezirksamts und der Bevölkerung Altonas ist daher von zentraler Bedeutung.

Die Finanzbehörde (FB), die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) werden gemäß § 27 Abs. 2 BezVG und das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG gebeten, die folgenden Leitlinien für das erste Planwettbewerbsverfahren als Vorgabe aufzustellen und im Prozess zu berücksichtigen:

  1. Das angekündigte Wettbewerbsverfahren soll im ersten Schritt zu konzeptionellen Ideen und Anstößen für die weitere Diskussion führen. Es sollen ergebnisoffen Vorschläge erarbeitet werden, um diese anschließend mit der Öffentlichkeit diskutieren zu können.
  1. Vor dem angestrebten Wettbewerbsverfahren wird ein Online-Beteiligungsformat eingerichtet werden, um mit der Bevölkerung Ideen und Vorschläge für die Neugestaltung zu sammeln. Die einzurichtende Website soll im weiteren Verlauf des Verfahrens auch zur Präsentation der Wettbewerbsentwürfe und weiterer Online-Beteiligungsformate genutzt werden.
  1. Vor dem angestrebten Wettbewerbsverfahren soll ein Ideen-Workshop mit der Bevölkerung organisiert werden, der das Verfahren vorstellt und die Möglichkeit zur Beteiligung vor Ort und in Präsenz bietet.
  1. Städtebauliche Funktion des Neuen Zentrums Altona als Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Wettbewerb:
  1. Aussagekräftige, interessante und repräsentative Architektur einer möglichen Neubebauung, die der Bedeutung dieser zentralen Lage in Altona und der Geschichte des Ortes gerecht wird.
  1. Öffnung zum Stadtteil durch eine öffentliche Nutzungsform als zentraler Begegnungsraum, z. B. als Markthalle oder für kulturelle und/oder soziale Veranstaltungen.
  1. Aufwertung des öffentlichen Raums, Neugestaltung der Plätze und Wege, der Begrünung und des öffentlichen Stadtmobiliars, ansprechende Beleuchtungskonzepte.
  1. Verbesserung der Nord-Süd Verbindung für den Fußverkehr und der Ost-West Verbindung für den Fuß- und Radverkehr.
  1. Einbindung der Busumsteigeanlage in die Gesamtkonzeption und das erweiterte Umfeld und sinnvolle Wegebeziehung zur S-Bahn-Station Altona. Minimierung der benötigten Fläche für die Busumsteigeanlage.
  1. Sinnvolle Einbindung der zentralen Busumsteigeanlage:
  1. Es soll geprüft werden, ob die Busumsteigeanlage unterirdisch angelegt werden kann, um eine direkte Zuwegung zur Verteilerebene des S-Bahnhofs zu ermöglichen. Für eine solche Variante sollen mögliche Zufahrtswege und nötige bauliche Lösungsansätze aufgezeigt werden.
  1. Nutzungskonzepte:
  1. Der Fokus einer möglichen Neubebauung soll auf die Bereiche Öffentliche Nutzung und Wohnen ausgerichtet sein. Zu prüfen sind für den Aspekt der Öffentlichen Nutzung unter anderem die Themenfelder Gastronomie, Handel (Marktflächen), Kultur (z. B. Clubkultur, Musik, Räume für Lesungen, etc.), Gesundheit, Bildung und Sport.
  1. In den angestrebten Beteiligungsformaten soll bezüglich der Architektur einer etwaigen Neubebauung ein Stimmungsbild zur Variante eines modernisierten Wiederaufbaus der Empfangshalle des ehemaligen Altonaer Backsteinbahnhofs eingeholt werden.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Altona hat am 24.10.2024 den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Entwicklung des Neuen Zentrum Altonas gefasst. Darin werden die zuständigen Fachbehörden und das Bezirksamt zur Planung und Durchführung eines Beteiligungsverfahrens r den Bereich und die nähere Umgebung des heutigen Fernbahnhofs Altona aufgefordert (vgl. Drucksache 22-0278BBeschlussNeuesZentrumAltona.pdf" style="text-decoration:none;">22-0278B). Die Antworten der Finanzbehörde, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erfolgten am 27.11.2024. Das Bezirksamt Altona hat nun am 11.02.2025 ebenfalls bezüglich des Beschlusses Stellung genommen und verweist wie die Fachbehörden darauf, dass sich die Rahmenbedingungen für die Planungsverfahren und Wettbewerbe zu diesem Vorhaben in Abstimmung befänden (vgl. Drucksache 22-0526.1).

Die Bezirksversammlung Altona begrüßt ausdrücklich, dass das Verfahren zu dieser für Altona sehr wichtigen und zentralen Neugestaltung nun an verschiedenen Stellen auf Landesebene vorangetrieben und bearbeitet wird. Im Hinblick auf den Umzug des Fernbahnhofs und der Größe und Bedeutung der nachgelagerten Planung ist es wichtig, zeitnah in die ersten Schritte der Plan- und Ideenwettbewerbe einzusteigen und die Öffentlichkeit entsprechend umfangreich zu beteiligen. Nächste Schritte eines Wettbewerbsverfahrens zur Ideensammlung mit vorgelagerter Bürgerbeteiligung müssen bereits 2025 erfolgen, um genügend Vorlaufzeit für komplexe Planverfahren und die Konkretisierungen der Ideen und Entwürfe zu haben. Altona benötigt eine strukturierte und rechtzeitige Planung, um einen Schwebezustand und/oder eine Brachfläche im Anschluss an die Verlagerung des Fernbahnhofs zu vermeiden und rechtzeitig eine Richtung für die Neugestaltung vorzugeben.

Um die laufenden Abstimmungen zu unterstützen und die aus Altonaer Sicht zentralen Aspekte und Leitlinien für das anstehende Wettbewerbsverfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung darzulegen, bittet die Bezirksversammlung Altona ausdrücklich um Berücksichtigung der im dargelegten Punkte. Die Bezirkspolitik betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die Themen öffentliche Nutzbarkeit undeine identitätsstiftende Architektur möglicher Neubebauungen sowie die Funktion als zentraler Verkehrsknotenpunkt für S-Bahnlinien, Buslinien und den Fußverkehr sind. Auch baulich aufwendige Maßnahmen wie zum Beispiel eine mögliche unterirdische Verlegung der Busumsteigestelle und besondere Gebäudeformen sollen hierbei in die Leitlinien der Ideensammlungen und Planwettbewerbe einfließen. Es handelt sich an dieser Stelle Altonas ausdrücklich um einen besonderen Ort, der einer besonderen Form der Neugestaltung Planung bedarf. Die weitere Einbindung der Bezirkspolitik, des Bezirksamts und der Bevölkerung Altonas ist daher von zentraler Bedeutung.

Die Finanzbehörde (FB), die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) werden gemäß § 27 Abs. 2 BezVG und das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG gebeten, die folgenden Leitlinien für das erste Planwettbewerbsverfahren als Vorgabe aufzustellen und im Prozess zu berücksichtigen:

  1. Das angekündigte Wettbewerbsverfahren soll im ersten Schritt zu konzeptionellen Ideen und Anstößen für die weitere Diskussion führen. Es sollen ergebnisoffen Vorschläge erarbeitet werden, um diese anschließend mit der Öffentlichkeit diskutieren zu können.
  1. Vor dem angestrebten Wettbewerbsverfahren wird ein Online-Beteiligungsformat eingerichtet werden, um mit der Bevölkerung Ideen und Vorschläge für die Neugestaltung zu sammeln. Die einzurichtende Website soll im weiteren Verlauf des Verfahrens auch zur Präsentation der Wettbewerbsentwürfe und weiterer Online-Beteiligungsformate genutzt werden.
  1. Vor dem angestrebten Wettbewerbsverfahren soll ein Ideen-Workshop mit der Bevölkerung organisiert werden, der das Verfahren vorstellt und die Möglichkeit zur Beteiligung vor Ort und in Präsenz bietet.
  1. Städtebauliche Funktion des Neuen Zentrums Altona als Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Wettbewerb:
  1. Aussagekräftige, interessante und repräsentative Architektur einer möglichen Neubebauung, die der Bedeutung dieser zentralen Lage in Altona und der Geschichte des Ortes gerecht wird.
  1. Öffnung zum Stadtteil durch eine öffentliche Nutzungsform als zentraler Begegnungsraum, z. B. als Markthalle oder für kulturelle und/oder soziale Veranstaltungen.
  1. Aufwertung des öffentlichen Raums, Neugestaltung der Plätze und Wege, der Begrünung und des öffentlichen Stadtmobiliars, ansprechende Beleuchtungskonzepte.
  1. Verbesserung der Nord-Süd Verbindung für den Fußverkehr und der Ost-West Verbindung für den Fuß- und Radverkehr.
  1. Einbindung der Busumsteigeanlage in die Gesamtkonzeption und das erweiterte Umfeld und sinnvolle Wegebeziehung zur S-Bahn-Station Altona. Minimierung der benötigten Fläche für die Busumsteigeanlage.
  1. Sinnvolle Einbindung der zentralen Busumsteigeanlage:
  1. Es soll geprüft werden, ob die Busumsteigeanlage unterirdisch angelegt werden kann, um eine direkte Zuwegung zur Verteilerebene des S-Bahnhofs zu ermöglichen. Für eine solche Variante sollen mögliche Zufahrtswege und nötige bauliche Lösungsansätze aufgezeigt werden.
  1. Nutzungskonzepte:
  1. Der Fokus einer möglichen Neubebauung soll auf die Bereiche Öffentliche Nutzung und Wohnen ausgerichtet sein. Zu prüfen sind für den Aspekt der Öffentlichen Nutzung unter anderem die Themenfelder Gastronomie, Handel (Marktflächen), Kultur (z. B. Clubkultur, Musik, Räume für Lesungen, etc.), Gesundheit, Bildung und Sport.
  1. In den angestrebten Beteiligungsformaten soll bezüglich der Architektur einer etwaigen Neubebauung ein Stimmungsbild zur Variante eines modernisierten Wiederaufbaus der Empfangshalle des ehemaligen Altonaer Backsteinbahnhofs eingeholt werden.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.02.2025
Ö 7.4
Anhänge

ohne

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