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Neue Straßenbeleuchtung Stresemannstraße Nähe Einmündung Eifflerstraße Kleine Anfrage von Gregor Werner (SPD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.03.2024
Sachverhalt

Die Sicherheit für Fahrradfahrende und Fußnger:innen ist ein zentrales Anliegen der SPD in Hamburg. Dazu gehören auch gut ausgeleuchtete Fahrrad- und Fußwege sowie die Straßenflächen. An der Kreuzung Stresemannstraße/ Ecke Eifflerstraße scheinen die neuen Straßenleuchten die Sicherheit der Fahrradfahrenden und Fußnger:innen negativ zu beeinflussen, da die neuen Straßenleuchten sich im Bewegungsraum der angesprochenen Verkehrsteilnehmer:innen befinden.

 

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

 

  1. Wer ist für die Planung der Aufstellorte, die Prüfung der Notwendigkeit und die technische Planung von Straßenbeleuchtung und Straßenleuchten im Bezirk Altona zuständig?
  2. Wann wurde der Auftrag für die oben genannten Straßenleuchtenplanungen erteilt und von wem?
  3. Wann wurden die oben genannten Straßenleuchten geplant und von wem?
  4. Wann wurden die oben genannten Straßenleuchten aufgestellt und von wem?
  5. Welche Form der Abstimmung existiert zwischen den bezirklichen und städtischen Verwaltungsorganen?
  6. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen der Verwaltung und der bezirklichen bzw. Landespolitik?
  7. Welche spezifischen Vorgaben oder Richtlinien werden beim Aufstellen von Straßenleuchten berücksichtigt, um sicherzustellen, dass sie keine Behinderung für Fußngerinnen oder Fahrradfahrer darstellen?
  8. Wird im Vorfeld geprüft, ob das Aufstellen von Straßenleuchten potenzielle Hindernisse oder Gefahren für Fußngerinnen oder Fahrradfahrer schafft? Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu minimieren oder zu vermeiden?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

r Planung, Bau und Betrieb von Straßenbeleuchtung ist in Hamburg vollumfänglich Hamburg Verkehrsanlagen (HHVA) zuständig. Insofern meldet das Bezirksamt Altona zu allen Fragen Fehlanzeige. Die Kleine Anfrage muss zu HHVA und/oder zur zuständigen Fachbehörde (BVM) gesteuert werden.

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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