Neubau und Sozialwohnungszahlen in Eimsbüttel im Jahr 2024
03.02.2025
Lfd. Nr. 43 (22)
Große Anfrage gemäß § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Fraktion DIE LINKE
Neubau und Sozialwohnungszahlen in Eimsbüttel im Jahr 2024
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Mit dem räumlichen Leitbild Eimsbüttel 2040 und dem Vertrag für Hamburg hat sich der Bezirk Eimsbüttel ambitionierte Ziele im geförderten und nicht geförderten Wohnungsbau gesetzt. Der Hamburger Senat verfolgt das Ziel, jährlich 10.000 Wohneinheiten zu genehmigen, wovon Eimsbüttel zuletzt 1.050 Einheiten beisteuern sollte. Bei den mangelnden freien Bauflächen im bereits sehr dichten Bezirk Eimsbüttel, soll die Nachverdichtung eines der zentralen Elemente für das Erreichen der Ziele sein.
Die Wohnungsbauziele erreichte der Bezirk im Jahr 2022 knapp mit 1.052 genehmigten Wohneinheiten. Im Folgejahr 2023 wurde das Ziel mit 1.045 Einheiten knapp verfehlt. Besonders problematisch ist jedoch die Erfüllung des sogenannten Drittelmixes für den sozialen Wohnungsbau. 2022 konnte keine einzige neue Sozialwohnung bewilligt werden, während gleichzeitig 331 Sozialwohnungen im ersten Förderweg aus der Bindung fielen. Auch im Jahr 2023 blieb der Bezirk hinter diesem Ziel zurück.
Im Zuge der vom Senat angestrebten Nachverdichtung rückt das Baugebot und dessen potenzielle Anwendung auf Wohnflächen zunehmend in den Fokus. Gleichzeitig erschweren steigende Baukosten und Verzögerungen die Umsetzung größerer Projekte erheblich. Kaum ein Bauvorhaben bleibt heutzutage von diesen Herausforderungen verschont – Eimsbüttel bildet hier keine Ausnahme.
Eines zahlreicher Beispiele ist das Beiersdorf-Quartier in der Unnastraße, eines der Prestigeprojekte des Bezirks. Aktuellen Berichten zufolge ist mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen, und es steht sogar infrage, ob das Quartier überhaupt fertiggestellt wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Zielzahl in Eimsbüttel beträgt 1050 Wohneinheiten.
Es gibt keine konkrete Zielzahl für geförderten Wohnungsbau, jedoch formulierte Ziele (SDrs. Nr. 2021/01548 und Drs. Nr. 21-2754).
Teil1: Im Jahr 2024 wurden 472 Anträge gem. §61 HBauO, 221 Anträge gem. §62 HBauO und 144 Anträge gem. §63 HBauO gestellt.
Teil 2: Insgesamt wurden in 2024 848 Anträge beschieden. Ob es sich um eine Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung bzw. einen positiven oder negativen Vorbescheid handelt wird statistisch nicht erfasst und müsste händisch geprüft werden. Je Antrag sind hier ca. 20 Min erforderlich, was in der Summe 35 Arbeitstage ausmacht. Dies ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten.
Siehe Frage 3, Teil 2.
In Eimsbüttel wurden in 2024 durch die Bauprüfabteilung 605 Wohneinheiten genehmigt.
Hierzu liegen dem BA/E keine Daten vor. Diese müssten bei der BSW erfragt werden.
Antwort zu 8. und 9.:
Siehe Frage 3, Teil 2.
Antwort zu 10. und 13.:
Hierzu liegen dem BA/E keine Daten vor. Diese müssten bei der BSW erfragt werden.
Antwort zu 14. und 15.:
Siehe Frage 3, Teil 2.
40 Potenzialflächen mit 2.860 – 4.005 WE gemäß Wohnungsbauprogramm 2023.
Realisierbarkeit |
Flächen |
WE |
2025 |
18 |
755 |
2026 |
13 |
605 |
insg. |
31 |
1360 |
*gemäß Wohnungsbauprogramm 2023
Es wurden verschiedene Potenzialflächen identifiziert, nach eingehender Prüfung kamen letztendlich 5 Grundstücke für die Anwendung des Baugebotes grundsätzlich in Betracht und wurden weiterverfolgt (Anlass: Drs. 21-2699). Die jeweiligen Eigentümer:innen wurden entsprechend aktiviert, weitere Prüfungen laufen.
Keine.
ohne
keine
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