21-2754

Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2022 Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.02.2022
Sachverhalt


 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Stadtplanungsausschuss (Beschlussvorlage der Verwaltung)

08.02.2022

4

2655

-vertagt-

Stadtplanungsausschuss (Beschlussvorlage der Verwaltung)

22.02.2022

6

2655

Einstimmig beschlossen (bei Enthaltungen von FDP-, LINKE- und AfD-Fraktion sowie Frau Hericks)

 

 

 

Anlass und Zielsetzung

Hamburg wächst, ebenso der Bezirk Eimsbüttel. Die Bezirke und der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg haben im Jahr 2011 gemeinsam den Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau geschlossen. Gemäß diesem Vertrag hatte sich der Bezirk Eimsbüttel zur Genehmigung von durchschnittlich 700 Wohnungen jährlich verpflichtet. 2016 wurde der Vertrag für Hamburg erstmalig fortgeschrieben und angepasst. Die Zielzahl für den Bezirk Eimsbüttel wurde auf 1.050 Wohneinheiten pro Jahr erhöht und das gesamtstädtische Ziel von 10.000 genehmigten Wohnungen pro Jahr vereinbart. Die erneute Fortschreibung des Vertrags für Hamburg erfolgte im November 2021, wobei die jährliche Genehmigungsverpflichtung von 1.050 Wohneinheiten für Eimsbüttel weiterhin Bestand hat.

Mit den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen sollen die Bezirke die gesamtstädtischen Ziele konkretisieren sowie Vorhaben und konkrete Flächen benennen. Diese Wohnungsbauprogramme sind gemäß dem Vertrag für Hamburghrlich zu aktualisieren.

Seit 2011 ist es jedes Jahr gelungen, die eingegangene Verpflichtung aus dem Vertrag für Hamburg zu erfüllen.

 

 

Inhalt und Methodik

Das Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm bildet die Basis sowohl für die quantitative als auch die qualitative wohnbauliche Ausrichtung des Bezirks und stellt die Grundlage für die im Vertrag für Hamburg eingegangene Verpflichtung dar. Mit dem Wohnungsbauprogramm 2022 legt der Bezirk Eimsbüttel das mittlerweile elfte Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm vor.

Das Wohnungsbauprogramm 2022 knüpft an die vorherigen Wohnungsbauprogramme an und ist die Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms 2021. Der Fokus für das Jahr 2022 liegt auf der qualitativen Entwicklung der bereits enthaltenen Potenzialflächen, sodass für das Wohnungsbauprogramm 2022 keine neuen Potenzialflächen hinzugekommen sind. Die konzeptionelle und strategische Neufassung und damit auch die Ermittlung weiterer Potenzialflächen erfolgt mit dem Wohnungsbauprogramm 2023.

r das Wohnungsbauprogramm 2022 entfallen Flächen, deren Potenziale komplett genehmigt wurden. Es werden keine neuen Potenzialflächen aufgenommen. Bestehende Potenzialflächen wurden gemäß neuer Erkenntnisse aktualisiert und ggf. neu bewertet.

 

Geförderter Wohnungsbau

Hinsichtlich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus hatte die Bezirksversammlung 2020 mit den Leitlinien für die Wohnungsbauentwicklung Vorgaben für den Bezirk Eimsbüttel beschlossen (Drs. Nr. 21-0669).

Mit der Fortschreibung des Vertrags für Hamburg und der Senatsdrucksache „Verbindlichkeiten für den geförderten Wohnungsbau“ (Nr. 2021/01548) sind nun die darin enthaltenen Vorgaben verbindlich.

Hiernach ist auf privaten Flächen die Errichtung eines Anteils von 35% im geförderten Wohnungsbau (im 1. und/oder 2. Förderweg) und darin enthalten bis zu 10% aller Wohneinheiten mit einer Bindung für vordringlich Wohnungssuchende (WA-Bindung) bei neuem Planrecht vorzusehen. Dies gilt im Zuge von Vorbescheids- und Baugenehmigungsverfahren bei Vorhaben mit mehr als 30 Wohneinheiten für die zusätzlich durch Befreiung genehmigten Wohneinheiten. In begründeten Einzelfällen sind Abweichungen möglich.

Auf städtischen Flächen ist im Rahmen von Konzeptausschreibungen und Direktvergaben ein Anteil von mindestens 35% (und bis zu 100%) aller Wohneinheiten als geförderter Wohnungsbau (im 1. und/oder 2. Förderweg) sowie ein Anteil von WA-Bindungen zwischen 10 und 100 % vorzusehen. Von mindestens 35 % geförderten Wohnungen sollen mindestens 30 % WA-Bindungen erhalten.

Vor dem Hintergrund, dass der Bezirk Eimsbüttel fast vollständig als zentrale und nachgefragte Lage zu definieren ist, wird mehr bezahlbarer Wohnraum, zum Teil bis zu 50 % sozialer Wohnungsbau benötigt. Die Umsetzung dessen strebt der Bezirk Eimsbüttel gemäß dem Bündnistext in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorhabenträger und in Abhängigkeit von der Bebauungsdichte bei Bebauungsplanverfahren an. Bei städtischen Flächen strebt der Bezirk grundsätzlich die Umsetzung von 100 % öffentlich geförderter Wohneinheiten an.

Die auf gesamtstädtischer Ebene neu eingeführten Vorgaben für den Wohnungsbau vordringlich Wohnungssuchender entsprechen den 2020 beschlossenen Eimsbütteler Leitlinien für die Wohnungsbauentwicklung. Diese Vorgaben werden entsprechend fortgeführt.

Der anliegenden Tabelle ist eine Übersicht über die geforderten Anteile öffentlich geförderter Wohnungen zu entnehmen. Zu berücksichtigen ist, dass die Potenzialflächen, die ein Wohnungsbaupotenzial von weniger als 30 Wohneinheiten aufweisen, ebenfalls mit einem Anteil öffentlich geförderter Wohneinheiten versehen sind. Dies wird sich nur im Einzelfall und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wie zum Beispiel größerer baurechtlicher Befreiungen erfüllen lassen.

 

 

 

Wohnungsbaupotenzialflächen

Das Wohnungsbauprogramm 2022 umfasst 94 Flächen mit einem Potenzial von über 9.000 Wohneinheiten bis 2026 ff. Im Jahr 2021 sind auf Potenzialflächen 648 Wohneinheiten (davon wurden 154 Wohneinheiten auf der Potenzialfläche 6.003c im Januar 2022 genehmigt) genehmigt worden. Drei der im Wohnungsbauprogramm 2021 genannten Potenzialflächen konnten komplett aktiviert werden.

 

 

Die folgende Fläche entfällt, weil sie nach eingehender Prüfung nicht mehr als Potenzialfläche für den Wohnungsbau bewertet wird:

3.096  Emilienstraße 

 

Drei Flächen entfallen, weil für das gesamte Potenzial Genehmigungen vorliegen:

6.003c  Sportplatzring (Stadtteilschule) (Genehmigung erfolgte im Januar 2022)

6.054  Randstraße / Försterweg West

7.064  Eidelstedter Platz / Eidelstedter Dorfstraße

 

Auch auf weiteren Flächen sind Wohnungen genehmigt worden. Hier verbleiben aber jeweils noch Potenziale und somit die Steckbriefe im Wohnungsbauprogramm 2022.

 

Eine Übersicht über alle im Wohnungsbauprogramm 2022 enthaltenen Flächen und deren Potenziale gibt die Tabelle im Anhang.

Zu beachten ist, dass sich ein Teil der Potenziale, wie z.B. am Eimsbütteler Marktplatz auf sehr langfristige Entwicklungen bezieht.

 

Verfahren

Am 23.11.2021 erfolgte die erste Vorstellung des Wohnungsbauprogramms 2022 im Stadt­planungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung. Die Rahmenbedingungen für die Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms 2022 wurden vorgestellt.

Die Beteiligung der erforderlichen Behörden und Träger der öffentlichen Belange hat vom 13.12. bis 31.12.2021 stattgefunden und wurde Anfang Januar 2022 ausgewertet. Insgesamt sind 10 Stellungnahmen eingegangen, mit denen dem Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2022 und den Wohnungsbaupotenzialflächen 2022 grundsätzlich zugestimmt wurde. Ferner enthalten die Stellungnahmen Anmerkungen zu den Wohnungsbaupotenzialflächen 2022.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt dem Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2022 mit den Wohnungsbaupotenzialflächen 2022 zu.

 

Anhänge

 

Tabelle Wohnungsbaupotenzialflächen 2022

Steckbriefe Wohnungsbauprogramm 2022 (redaktionelle Änderungen vorbehalten)