22-2463

Neuausweisung des Landschaftsschutzgebiets Brünschenwiesen Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 09.09.2026 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 9

Sachverhalt

Im Bereich der Brünschenwiesen in der Tinsdaler Feldmark an der Grenze zur Stadt Wedel wurden mehrere Flächen aus dem seit 1962 bestehenden, sehr großen Landschaftsschutzgebiet (LSG) Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen herausgenommen. Diese Flächen wurden in das neu ausgewiesene, kleinere LSG Brünschenwiesen überführt, das nun über eine eigene Schutzgebietsverordnung mit angepasster Flächenabgrenzung verfügt.

Ziel dieser Neuordnung ist es, den Schutzstatus an die aktuellen naturräumlichen und städtebaulichen Gegebenheiten anzupassen und die Schutzgebiete gezielter auf besonders schützenswerte Bereiche zu konzentrieren.

Im Zuge der Neuabgrenzung wurden ca. 4,2 ha bereits bebaute sowie zur Bebauung vorgesehene Flächen darunter Gärten von Wohngrundstücken, die Kleingartenkolonie sowie das Grundstück für den Schulneubau am Eibenkamp aus dem besonderen Landschaftsschutz herausgenommen. Gleichzeitig wurde eine ca. 0,7 ha große, unbebaute und aus naturschutzfachlicher Sicht besonders geeignete Fläche im Niederungsbereich des Rissener Dorfgrabens neu in das LSG aufgenommen.

Das Bezirksamt hatte im Rahmen der Abstimmungen zur Neuabgrenzung des LSG im Herbst 2025 grundsätzlich zugestimmt. Es wurde jedoch darum gebeten, die zur Neuaufnahme in das LSG Brünschenwiesen vorgesehenen Flächen im Nordosten des Gebiets weiter abzustimmen. Diese Abstimmung wurde im Verlauf des Verfahrens durchgeführt.

Schutzzwecke des neuen LSG Brünschenwiesen

Die Unterschutzstellung dient insbesondere dem Erhalt und der Entwicklung:

  • der kleinflächig strukturierten Grünländer und Nasswiesen als Lebensraum für Wiesenvögel, Insekten und Amphibien,
  • der historischen Knickstrukturen und landschaftsprägenden Gehölze,
  • der Gewässer und Feuchtlebensräume als Teil des Biotopverbundes,
  • der Moorböden als Lebensraum für seltene Arten und als bedeutende Kohlenstoffdioxidspeicher,
  • der unversiegelten Flächen zur Verbesserung des Stadtklimas und als Erholungsraum für die Bevölkerung,
  • der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft.

Die neue Schutzverordnung regelt die zulässigen und unzulässigen Nutzungen im Gebiet zeitgemäß und stellt sicher, dass der naturschutzfachliche Wert erhalten und entwickelt wird.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Brünschenwiesen mit Landschaftsschutzkarte

Lokalisation Beta
Eibenkamp Ottensen Othmarschen Nienstedten Blankenese

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.