Nette Toiletten in der Schanze und in Hamburg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.06.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2026 anliegende Drucksache 22-2074.2B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 28.07.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Das Konzept der „Netten Toilette“ wurde von der BUKEA bereits frühzeitig geprüft und zuletzt gegenüber der Bezirksversammlung Hamburg-Nord in Drs. 22-2093.1 ausgeführt:
Für einen Erfolg des Konzeptes ist entscheidend, dass es ein bezirkliches Quartiersmanagement gibt und so Finanzierung und personelle Umsetzung / Verwaltung in geeigneten Quartieren dezentral zu sichern sind. Die Planungen und eine regionale Umsetzung des Konzepts der „Netten Toilette“, finanziert aus bezirklichen Sondermitteln, könnten dann in bezirklicher Zuständigkeit erfolgen. In einzelnen Stadtteilen könnte es so das Angebot der öffentlichen Toilettenanlagen in Zuständigkeit der BUKEA ergänzen. Über eine zeitlich begrenzte Anschub- bzw. Kofinanzierung von Quartiersinitiativen zur „Netten Toilette“ hinaus ist eine dauerhafte oder vollumfängliche Finanzierung seitens der BUKEA nicht möglich.
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) begleitet derzeit diesen Pilotversuch für die „Nette Toilette“ in Barmbek-Nord. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sind abzuwarten und auszuwerten. Unabhängig von den im Pilotversuch Barmbek-Nord gewonnenen Erkenntnissen erscheint mit dem Konzept der „Netten Toilette“ für das Schanzenviertel kaum eine Verbesserung gegenüber der dort geübten Praxis zu erreichen sein, wie nachstehend ausgeführt: Bereits im Jahr 2017 führte die SRH einige Gespräche mit Gastronom:innen zum Thema „Nette Toilette“, insbesondere in der Sternschanze. Die Rückmeldungen damals zeigten, dass die Menschen die Toiletten in den meisten gastronomischen Einrichtungen am Standort auch ohne Verzehr nutzen dürfen.
Darüber hinaus ist die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen im Schanzenzviertel als ausreichend zu bewerten: Die SRH betreibt im direkten Umfeld der Sternschanze zwei öffentliche Toiletten, eine barrierefreie Anlage an der S-Bahn-Station und eine niedrigschwellige Anlage am Schulterblatt. Beide Anlagen sind 24/7 geöffnet und werden regelmäßig genutzt. Hinzu kommt eine weitere WC-Anlage im direkten Umfeld der U-Bahn-Station Feldstraße. Eine zu starke Auslastung oder gar Überlastung dieser öffentlichen Toiletten ist nicht erkennbar.
Aus Sicht der BUKEA wäre anstelle weiterer öffentlich finanzierter Toilettenanlagen bzw. Toilettennutzungsmöglichkeiten vorrangig zu überprüfen, ob alle Verkaufsstellen für Getränke über die ggf. erforderliche Anzahl von Gästetoiletten verfügen bzw. ob die geltenden Regelungen und Auflagen in Ballungszentren wie der Schanze ausreichend sind, um eine einseitige Kosten-Nutzung-Verteilung zulasten der öffentlichen Haushalte zu vermeiden.
Der Beschlussempfehlung für ein Projekt der SRH in Zusammenarbeit mit der DEHOGA zur Schaffung zusätzlicher öffentlich zugänglicher Toiletten in privat betriebenen Einrichtungen wird daher nicht entsprochen.
Zu 2:
Die Annahme der Bezirksversammlung Altona, dass nächtliche Reinigungsintervalle im Stadtteil Sternschanze notwendig seien, wird seitens der BUKEA und der SRH nach Prüfung nicht geteilt:
Nach eingehender Bewertung der aktuellen Situation sowie der Rückmeldungen aus dem genannten Stadtteil sieht die SRH derzeit keinen Bedarf für eine Ausweitung der nächtlichen Reinigungsmaßnahmen. Im Rahmen eines Treffens mit den Sprecher:innen des Stadtteils wurde deutlich, dass die Situation in der Sternschanze nicht als grundsätzliches Reinigungsproblem der SRH wahrgenommen wird. Vielmehr handelt es sich überwiegend um ein ordnungspolitisches Thema, das insbesondere mit dem Nutzungsverhalten im öffentlichen Raum zusammenhängt.
Mit der Entwicklung des Schulterblatts zu einer stark frequentierten Einkaufs-, Gastronomie- und Aufenthaltslage sind die Anforderungen an die öffentliche Infrastruktur gestiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schanze trotz ihrer hohen Frequentierung keine 24/7-Nutzung aufweist, die eine dauerhafte nächtliche Reinigung zwingend erforderlich erscheinen lässt. Darüber hinaus würde die Einführung regelmäßiger Nachtreinigungen eine zusätzliche Lärmbelästigung für die Anwohnenden verursachen. Gerade in einem Quartier, das bereits durch Gastronomie, Lieferverkehr und ein hohes Besucheraufkommen belastet ist, sollte zusätzlicher Lärm möglichst vermieden werden. Zudem ist der SRH ein Einsatz von Kehrmaschinen gemäß Ausnahmegenehmigung des Bezirksamtes Altona vom 3. August 2006 nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr in Wohngebieten mit Bezug auf § 7 Abs. 1 der 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) erlaubt. Auch diese Regelung schließt eine nächtliche Reinigung aus.
Eine weitere Erhöhung der Frequenzen lt. Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil B) der „Verordnung über das Wegereinigungsverzeichnis und die Reinigungshäufigkeit (Wegereinigungsverordnung)“ für die Fahrbahnen bzw. der Geh- und Radwegestrecken der öffentlichen Wegeflächen für Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr, die im sogenannten Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil A) aufgeführt sind, wäre nicht wirtschaftlich. Sie würde eine zusätzliche finanzielle Belastung der Anwohnenden bzw. zusätzliche Aufwendungen bei der SRH bedeuten, dem kein angemessener Erfolg gegenübersteht.
Die Beschlussempfehlung wird bezogen auf die gewünschte nächtliche Ausweitung der Reinigungsleistung vor diesem Hintergrund fachlich nicht aufgegriffen. Einer Empfehlung, zusätzliche Haushaltsermächtigungen zur Verfügung zu stellen, kann aufgrund der absehbaren Haushaltssituation der Freien und Hansestadt Hamburg auch mittelfristig regelhaft nicht entsprochen werden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.