Naturnahe Kita-Pädagogik fördern Wald-Kita auf dem Gelände der Freiluftschule Wittenbergen ermöglichen Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 26.09.2019 Bezirksversammlung Ö 6.1
Der Verein Heinrichstrasse e.V. betreibt als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe seit zehn Jahren neben dem Kinderhaus Stenvort auch eine Wald-Kita in Blankenese, die Wald-Kita "Stadt-Land-Fluss", und stellt damit für 25 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung ein breit gefächerten Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebot mit dem Schwerpunkt einer ganzheitlichen, naturbezogenen und nachhaltigen Möglichkeit des Lernens und des Entdeckens durch den alltäglichen Aufenthalt in Natur und Wald zur Verfügung.
Der bisherige Standort der Wald-Kita in einer Hütte am Falkensteiner Weg musste Ende Juli 2019 aufgegeben werden, da der Mietvertrag hierfür nicht verlängert wurde. Der Kita-Träger hat sich um einen neuen Platz für eine Schutzhütte in der bisherigen Umgebung lange bemüht und konnte zum 01.06.2019 einen Mietvertrag mit der Behörde für Schule und Berufsbildung über ein kleines Teilgrundstück auf dem Gelände der Freiluftschule Wittenbergen (Träger Hamburger Schulverein von 1875 e.V.) abschließen. Auf dieses Grundstück soll ein Bauwagen gestellt werden, der der Wald-Kita als Schutzhütte dient. Dieser Bauwagen wird extra für den Zweck einer Wald-Kita gebaut.
Nach Begründung des Mietverhältnisses hat der Trägerverein über eine Architektin einen Bauantrag für das Aufstellen dieses Bauwagens auf den Weg gebracht. Die zuständige Bauprüfabteilung des Bezirksamtes Altona hat nun signalisiert, dass einer positiven Bescheidung des Bauantrages die Lage des Geländes im Naturschutzgebiet Wittenbergen entgegenstehen könnte, so dass der Antrag ggf. abgelehnt werden müsste. Durch eine solche Ablehnung würde 25 Kinder ihre Kita und drei Erzieherinnen ihren Arbeitsplatz verlieren.
Tatsächlich bestehen jedoch bereits Bedenken, dass die geplante Aufstellung des jederzeit an einen anderen Ort verbringbaren Bauwagens nicht vielmehr verfahrensfrei ist, da er lediglich vorübergehend und in der Regel kurzzeitig als Schutzhütte für die Kinder dient, welche sich dem Konzept der Wald-Kita entsprechend fast ausschließlich in der umgebenden Natur aufhalten. Sofern eine Genehmigung überhaupt erforderlich sein könnte, käme überdies auch das vereinfachte Genehmigungsverfahren in Betracht. Jedenfalls aber wird es im Genehmigungsverfahren besonders zu berücksichtigen sein, dass der mobile Schutzwagen für die Kinder in unmittelbarer Nähe der dort ohnehin bestehenden Bebauung durch die Schulgebäude aufgestellt werden soll, so dass überhaupt keine nennenswerte Beeinträchtigung bestehen kann.
Ebenfalls sind der pädagogische Inhalt und die Programmatik der Wald-Kita im Kontext zum Zweck eines Naturschutzgebietes bewertend zu betrachten. Beides dient dem unmittelbaren Erfahren und Erleben von Natur jedenfalls auch im Sinne des Heranführens von Kindern an einen ressourcenschonenden und wertschätzenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen. Ein Naturschutzgebiet kann nie Selbstzweck sein. Entsprechend wurde bereits im Bezirk Wandsbek der Betrieb einer Wald-Kita im Naturschutzgebiet ausdrücklich genehmigt – auf dem Gelände der Freiluftschule Wohldorf.
Zwar zeichnet sich nach einem Vor-Ort-Termin mit allen Beteiligten eine Verständigung auf einen Platz direkt auf dem bereits bebauten Teil der Freiluftschule ab. Eine solche einvernehmliche Lösung ist ausdrücklich zu begrüßen. Da jedoch noch kein positiver Genehmigungsbescheid vorliegt und die Angelegenheit im Sinne einer witterungsbedingten Dringlichkeit entschieden werden muss, hat nun die Bezirksversammlung zu befinden.
Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung Altona was folgt:
Die Bezirksversammlung bittet das Bezirksamt gem. § 19 BezVG, die beantragte Genehmigung zum Aufstellen des geplanten Bauwagens in einer Größe von max. 36 Quadratmetern auf dem Schulgelände der Freiluftschule Wittenbergen an beantragter oder zwischen allen beteiligen Parteien einvernehmlich vereinbarter Stelle zu erteilen oder zu bestätigen, dass eine Aufstellung des Bauwagens genehmigungsfrei möglich ist.
Der Bauausschuss ist über den Fortgang der Angelegenheit zu informieren.
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