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Natur- und Artenschutz in Altonas Parks und Grünanlagen fördern Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 9.4

Sachverhalt

Parks und Grünanlagen in der Stadt erfüllen eine elementare Rolle für die Gesundheit und Erholung der Menschen in der Stadt. Sie bilden im Idealfall Oasen im städtischen Trubel, erfreuen das Auge und laden ein zu Spiel und Sport.

Zugleich erlangt das städtische Grün eine immer größere Bedeutungr den Natur- und Artenschutz. Deshalb muss das Ziel der Grünflächengestaltung und -pflege sein, durch die vermehrte Pflanzung von standortgerechten, heimischen Stauden und Gehölzen die biologische Vielfalt in der Stadt zu fördern (Vogel- und Insektenfreundlichkeit). Die Bezirksversammlung Altona hat bereits vor vielen Jahren entsprechende Beschlüsse gefasst. So bekräftigte die Bezirksversammlung im Jahre 2004 Beschlüsse aus früheren Jahren, „wonach im Bezirksamtsbereich Altona bei Neu- und Ersatzpflanzungen in aller Regel einheimische Gehölze zu verwenden sind und nur in begründeten Fällen davon abgewichen werden darf“ (Drs. XVII-062 vom 28.08.2004).

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten,

  1. auch weiterhin bei Neu- und Ersatzpflanzungen in aller Regel einheimische Gehölze zu verwenden und nur in begründeten Fällen bspw an Extremstandorten oder aus kulturhistorischen Gründen davon abzuweichen. Dabei hat sich die Pflanzenauswahl aus Sicht des Artenschutzes und der Standort- und Klimaresilienz am Stand der Wissenschaft zu orientieren;
  1. auch weiterhin bei der Erteilung von Baumfällgenehmigungen die Ersatzpflanzung von heimischen Gehölzen zu vereinbaren;
  1. bei der Umgestaltung von Grünanlagen potentiell invasive Gehölze wie Lorbeerkirsche oder Mahonie zu ersetzen und die größeren Wohnungsgesellschaften im Bezirk anzuschreiben mit der Bitte im gleichen Sinne zu verfahren;
  1. bei der Erteilung von Baugenehmigungen den Antragstellenden ein Merkblatt für eine naturfreundliche Gartengestaltung nach dem Vorbild der altoba (https://altoba.de/wp-content/uploads/2025/01/Pflanzempfehlungen_ONLINE_final.pdf) mitzugeben.
  1. die Maßgaben und Empfehlungen, die sich aus der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 sowie der Naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertungen des Bundesamtes für Naturschutz ergeben, bei der Planung und Pflege der öffentlichen Grünanlagen zwingend zu beachten.
Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.03.2025
Ö 9.4
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Altonaer Balkon

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