Nahversorgungskonzept Altona, Entwurf Beschlussempfehlung des Planungsausschusses
Letzte Beratung: 28.03.2019 Bezirksversammlung Ö 6.11
Der Planungsausschuss wurde am 02.03.2016 mit der Drucksache 20-2092 über die Auftragsvergabe für die Erstellung der bezirklichen Nahversorgungskonzepte an den Gutachter GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Hamburg – informiert und am 19.07.2017 wurde ein erster Sachstand des Nahversorgungskonzeptes vorgestellt.
Neben Aussagen zur Siedlungs- und Einzelhandelsstruktur im Bezirk wurde eine umfassende Nahversorgungsanalyse durchgeführt, die stadtteilweise erfolgte. Im Konzeptteil wird die Kategorisierung der Standortstrukturen in zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungslagen erläutert. Eine parzellenscharfe Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche erfolgt stadtteilweise für sog. „übergeordnete Zentren“ und „Nahversorgungszentren“.
Für das bezirkliche Nahversorgungskonzept Altona – als auch für die weiteren bezirklichen Nahversorgungskonzepte der anderen Bezirke – bestehen gegenläufige Abhängigkeiten mit dem ebenfalls in Aufstellung befindlichen gesamtstädtischen Zentrenkonzept. Dies betrifft insbesondere die hierarchische Einstufung der einzelnen Zentren, die im Zentrenkonzept vorgenommen wird. Die parzellenscharfe Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche aller Hierarchiestufen erfolgt jedoch im jeweiligen bezirklichen Nahversorgungskonzept.
Das Nahversorgungskonzept des Bezirk Altona wurde am 06.06.2018 von den Gutachtern im Planungsausschuss vorgestellt. Im Anschluss wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) durchgeführt. Die Anregungen und Hinweise aus der TÖB-Beteiligung wurden in weiten Teilen aufgenommen und in die vorliegende Aktualisierung des Gewerbeflächenkonzeptes eingearbeitet.
Die Anlagen „Entwurf des Nahversorgungskonzeptes Altona (Stand: Januar 2019)“ sowie „Gesamttabelle der Stellungnahmen der Fachbehörden und Kammern zum Entwurf des Nahversorgungskonzepts Altona, (Stand Januar 2019)“ lagen dem Planungsausschuss zuletzt in seiner Sitzung vom 20.03.2019 mit der Drucksache 20-5613 vor.
Ergänzende Hinweise des Amtes zur Sitzung der Bezirksversammlung am 28.03.2019:
Im Rahmen der Vorstellung und Diskussion des Nahversorgungskonzeptes im Planungsausschuss am 20.03.2019 wurde gebeten, deutlich zu machen, dass die im Nahversorgungskonzept erfolgte Abgrenzung der „zentralen Versorgungsbereiche“ (ZVB) zur Steuerung von großflächigem Einzelhandel dient:
Mit den Nahversorgungskonzepten ist keine Änderung der bisherigen Regeln zum Umgang mit kleinflächigen Nahversorgungsbetrieben verbunden. Hier greift weiterhin die Ansiedlungsregel 4.1.2 der Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel, die „kleinflächige“ Nahversorger an städtebaulich integrierten Standorten auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen ermöglicht.
Der Zusammenhang zwischen den Nahversorgungskonzepten, dem Zentrenkonzept und der Steuerung des Einzelhandels durch die „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ wurde auch in dem Vortrag zur Aktualisierung des Hamburger Zentrenkonzepts (TOP 8 in der gleichen Sitzung des Planungsausschusses am 20.03.2019) verdeutlicht.
Eine umfassende Darstellung aller Aspekte der Einzelhandelssteuerung ist in dem beiliegenden Grundlagenband der Nahversorgungskonzepte, die alle Bezirke gleichermaßen betreffen, zu finden. Siehe insbesondere
Kapitel I: Aufgabenstellung und Bedeutung von Nahversorgungskonzepten (S.7-10),
Kapitel III, 3: Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel (S. 24-26) und
Kapitel V, 2: Der zentrale Versorgungsbereich (S. 42-55).
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung unter Voraussetzung der Vorlage der zugesicherten Ergänzung des Amtes einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, DIE LINKE und FDP sowie einer Stimme aus der SPD-Fraktion, Folgendes zu beschließen:
Die Bezirksversammlung stimmt dem Nahversorgungskonzept zu.
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