20-5553

Nachverdichtungen im Luruper Flüsseviertel Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.03.2019
06.02.2019
31.01.2019
Sachverhalt

In den Wohnstraßen des Luruper Flüsseviertels besteht bereits jetzt Parkplatznot. Die Straßen sind so zugeparkt, dass ein Durchkommen des Anliegerverkehrs teilweise nur noch sehr schwer möglich ist. Flächen im Flüsseviertel, auf denen noch die Errichtung weiterer Wohnungen baurechtlich möglich wäre, sollten besser für die vorrangigen Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner genutzt werden, z.B. als Grün- und Freizeitflächen. Die Auflockerung der Wohnbebauung durch angemessene Freiräume gehört zudem zum ursprünglichen planerischen Konzept der Siedlung. Es hat bereits eine bauliche Nachverdichtung in Teilen der Siedlung gegeben. Eine weitere bauliche Nachverdichtung ist schwer vorstellbar. Es erscheint daher sinnvoll, im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens ein städtebauliches, verkehrliches und grünplanerisches Entwicklungskonzept mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zu erarbeiten.

Bis zum Abschluss dieses Beteiligungsverfahrens ist sicherzustellen, dass keine Bauprojekte mehr vorab genehmigt werden. Das städtische Wohnungsunternehmen SAGA als überwiegender Grundeigentümer im Flüsseviertel sollte daher während des laufenden Beteiligungsverfahrens auf die Realisierung von Bauprojekten und Grundstücksverkäufen verzichten. Seit Schließung des EDEKA-Marktes Fahrenort 98 besteht für das Flüsseviertel keine Nahversorgung mehr für Waren des täglichen Bedarfs. Es ist notwendig, diese Versorgungslücke kurzfristig zu schließen.

 

Die Bezirksversammlung möge vor diesem Hintergrund beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, für den Planbereich des Luruper Flüsseviertels mindestens bezogen auf die Geltungsbereiche des B-Plans Lurup 14 und der Durchführungspläne D 390 sowie D 402 ein Bürgerbeteiligungsverfahren für die weitere städtebauliche Entwicklung dieses Gebietes durchzuführen. Das Beteiligungsverfahren ist als zu förderndes Projekt in die Anmeldung des RISE-Gebiets Lurup aufzunehmen. Ziel des Beteiligungsverfahrens ist es, ein den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechendes städtebauliches, verkehrliches und grünplanerisches Entwicklungskonzept für das Flüsseviertel zu erarbeiten. Nahversorgung und soziale Infrastruktur sind in dieses Konzept einzubeziehen. Das Entwicklungskonzept ist nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens planungsrechtlich festzuschreiben.

 

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird aufgefordert, ihren Einfluss auf das städtische Wohnungsunternehmen SAGA dahingehend auszuüben, dass bis zum Abschluss des Bürgerbeteiligungsverfahrens im Gebiet des Luruper Flüsseviertels keine Grundstücke veräußert und keine neuen Bauvorhaben realisiert werden.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, Gespräche mit dem Grundeigentümer des Verkaufsstellenstandorts Fahrenort 98 mit der Zielsetzung aufzunehmen, auf dem Kundenparkplatz zumindest zu bestimmten Zeiten einen Lebensmittelverkauf in einer mobilen Verkaufseinrichtung zu ermöglichen.

 

 

Anhänge

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