Mobilität und Parken im Zeiseweg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2025
Letzte Beratung: 15.09.2025 Mobilitätsausschuss Ö 7.13
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2025 anliegende Drucksache 22-0965.1B beschlossen.
Die Straßenverkehrsbehörde PK 21 hat mit Schreiben vom 25.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Einrichtung einer Einbahnstraße im Zeiseweg, mit Präferenz zur Einfahrt kommend von der Bodenstedtstraße, ist grundsätzlich möglich. Die derzeitige Infrastruktur weist ausreichend breite Gehwege auf. Der Begegungsverkehr von Kraftfahrzeugen, auch mit Radfahrenden, ist störungsfrei möglich. Die Übersichtlichkeit des Verkehrsraums ist, mit leichten Einschränkungen bei der unter Punkt 5 genannten Sprunginsel, durchweg gegeben. Die Straße Zeiseweg ist, die Verkehrssicherheit betreffend, unauffällig. In den Jahren 2023 gab es vier und 2024 drei Unfälle im Zusammenhang mit ruhendem Verkehr. Im Jahr 2022 wurde eine Person bei einem Eigenunfall leicht verletzt. Somit besteht in der Straße Zeiseweg eine hohe Verkehrssicherheit. Die Herstellung einer Einbahnstraße und die damit einhergehende Forderung nach beidseitigem durchgehenden Schräg- oder Querparken, unter Punkt 2 aufgeführt, würde aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht die Übersichtlichkeit für den Fließverkehr, Fußgänger und Radfahrende einschränken. Ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen wäre die Folge, da mit Gegenverkehr nicht zu rechnen ist. Dies würde, auch bei der vorgenannten Sprunginsel, die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Die Befürchtung ist ein Entstehen von vermeidbaren Verkehrsunfällen, welches durch die Einbahnstraßenführung und in Verbindung mit überhöhter Geschwindigkeit und verengter Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge, hervorgerufen wird. Insbesondere an der Einmündung Zeiseweg - Helenenstraße. Durch eine Einbahnstraßenführung und dem damit einhergehenden erhöhten Verkehrsaufkommen würden wesentlich höhere Emissionen in der Bodenstedtstraße, welche mit Kopfsteinpflaster belegt ist, entstehen. Aus den vorgenannten Gründen wird eine Einbahnstraßenführung nicht befürwortet.
Zu 2:
Schräg- oder Querparken wurde, auch ohne Elnbahnstraßenregelung, bereits im September 2024 in Teilen angeordnet. Bei einem Ortstermin am 17.09.2024, TeilnehmerBA-Altona (Wegewart) und der Straßenverkehrsbehörde PK21, wurde der ruhende Verkehr hinsichtlich des Bestands, der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen und der möglichen übersichtlichen Umgestaltung geprüft. Die in Zusammenhang mit diesem Ortstermin getroffenen Vereinbarungen, wurden von Seite der Straßenverkehrsbehörde, inForm von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen zum Aufstellen vonVerkehrszeichen, erfüllt. Die Umsetzung dieser Anordnungen erfolgte unvollständig. Die Abhilfe zur Mängelbeseitigung zu den straßenverkehrsbehördlichen Anordnungenwird noch geprüft. Die straßenbaulichen Maßnahmen, wie das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen und das Setzen von Pfosten, zum Schutz vor dem Überfahren der Gehwege, steht noch aus. Ein aktueller Sachstand, über den Fortschritt der bezirklich durchzuführenden Maßnahmen, liegt der Straßenverkehrsbehörde PK21 nicht vor.
Zu 3:
Wurde bereits unter Punkt 2 erläutert.
Die Anordnung und Erstellung des Auftrags zur Durchführung von Gestaltungs- und Baumaßnahmen auf öffentlichen Grund im öffentlichen Verkehrsraum, wie das Setzen von Pfosten und Aufstellen von Fahrradanlehnbügeln, obliegt dem Bezirk.
Zu 4:
Die unter Punkt 2. genannten Maßnahmen beinhalten die Beibehaltung der Sprunginsel und Herrichtung besserer Sichtbeziehungen, durch das Aufstellen von zusätzlichen Fahrradanlehnbügeln und dem Entfallen von zwei Parkständen im Zeiseweg 22, vor der Einmündung zur Helenstraße. Durch diese Maßnahme werden zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen und die Sichtbeziehungen erheblich verbessert.
Die entfallenen Parkstände werden durch die neu angeordneten Schrägparkstände aufgefangen.
Zu 5:
Im gesamten Zeiseweg sollten, wie bei dem unter Punkt 2 genannten Ortstermin vereinbart, vermehrt Fahrradabstellmöglichkeiten in Form von Fahrradanlehnbügeln geschaffen werden, Explizit im Bereich der Sprunginsel und auf der gegenüber liegenden Seite. Darüber hinaus sollten weitere Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich der Einmündung Bodenstedtstraße und entlang der nordwestlichen Seite des Zeiseweg aufgestellt werden. Die bauliche Durchführung durch den Bezirk steht noch aus.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.