Mehr Sicherheitsstandards für Lkw Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 30.11.2023 Bezirksversammlung Ö 8.6
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.
Grundlage zur Umsetzung der Vision ZERO-Strategie und zur Unfallverhütung bildet das STOP-Prinzip. Durch Substitution von Ursachen wird ein hohes Schutzniveau erreicht. Technische Maßnahme werden ergriffen, wenn Substitution nicht möglich ist. Organisatorische Maßnahmen sind sehr vielfältig. Persönliche Schutzausrüstung kann Unfallfolgen abmildern.
Die Verkehrsdirektion hat unter dem Motto Perspektivwechsel am 16.11.2023 in der Holstenstraße an der Kreuzung Max-Brauer-Allee unter realistischen Bedingungen verdeutlicht, wie leicht es ist, von einem abbiegenden Lkw-Fahrer übersehen zu werden, wenn man die Nebenflächen nutzt und Spiegel nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eingestellt sind.
Für die korrekte Einstellung von Spiegeln ist bei der BG-Verkehr eine Plane erhältlich (Anlage).
Im laufenden Jahr ereigneten sich bereits 10 tödliche Abbiegeunfälle. Es ist unklar, warum die Kraftfahrzeugführenden die Opfer nicht sahen. Fußgänger:innen und Radfahrende sind ähnlich oft von Abbiegeunfällen betroffen. Am 29.08.2023 wurde ein 15-Jähriger in der Osdorfer Landstraße in Groß Flottbek von einem abbiegenden Lkw-Fahrer getötet. Am 18.11.2023 wurde ein 33-Jähriger in der Kurt-Schumacher-Allee von einem abbiegenden Busfahrer getötet. In beiden Fällen war das Abbiegen mittels Verkehrszeichen verboten.
Ein Rechtsgutachten vom 15.01.2019 kommt zu dem Ergebnis, dass unsichere Lkw in besonders gefährdeten Gebieten von der Teilnahme am Verkehr ausgeschlossen werden können: „Als Ergebnis der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung bleibt festzuhalten, dass es rechtlich möglich ist, die Durchfahrt von Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 S. 1 StVO einzuschränken, sofern eine situative Gefährdungslage vorliegt. […] Ob eine erhebliche Risikoüberschreitung nach § 45 Abs. 9 StVO bezüglich bestimmter Straßenzüge oder Ortsteile vorliegt, bedarf einer entsprechenden sermittlung, die auch zu dokumentieren und in der Begründung heranzuziehen ist.“
In London müssen seit 01.03.2021 alle Lkw über zwölf Tonnen bei der Einfahrt in die Stadt den Direct Vision Standard für gute Sichtverhältnisse in der Fahrerkabine erfüllen und eine HGV Safety Permit für schwere Nutzfahrzeuge haben. Das gilt auch für Fahrzeuge aus dem Ausland. Die HGV Safety Permit bescheinigt die Sicherheitsstandards. Unsichere Lkw mit schlechten Sichtverhältnissen konnten übergangsweise nachgerüstet werden, um eine Genehmigung zu erhalten. Ab Oktober 2024 müssen Lkw mindestens ein Direct Vision Rating von 3 erreichen, um in London fahren zu dürfen. Entscheidend für das Rating ist die direkte Sicht aus dem Lkw. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich seit Einführung des Direct Vision Standards die Zahl der tödlichen Lkw-Unfälle, bei denen schlechte Sicht eine Rolle spielte, um 75 % reduzierte.
In Hamburg ist die Behörde für Inneres und Sport für die Anwendung der StVO und Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Straßen als oberste Landesbehörde zuständig.
Die Bezirksversammlung Altona empfiehlt daher der Behörde für Inneres und Sport (BIS) gemäß § 27 BezVG,
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Anlage 1: Das STOP-Prinzip
Anlage 2: Spiegeleinstellplane
Anlage 3: Direct Vision Standard und HGV Rating
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