Mehr Ping, mehr Pong in Altona! Antrag FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 30.05.2024 Bezirksversammlung Ö 8.3
Tischtennis macht Spaß, hält fit und hat sich gerade während der Corona-Einschränkungen als wichtige Möglichkeit zur aktiven Bewegung in den Städten erwiesen. Tischtennisplatten im öffentlichen Raum erfreuten sich großer Beliebtheit. Regelmäßig trifft sich um die vorhandenen Platten eine wachsende Gruppe aus Freizeit- und Vereinssportlern. Besonders Jugendliche verbringen viel Zeit rund um die Platten. Zu beachten ist auch, dass Tischtennis eine inklusive Sportart ist, die Menschen jeden Alters und jeder Herkunft verbindet.
Altona bietet bereits eine Vielzahl dieser Platten, darunter unter anderem drei im Fischers Park und vier im Schanzenpark, deren Standorte über die Seite Ping Pong Map online abrufbar sind. Wer die Seite besucht, wird allerdings feststellen, dass sich die in Altona aufgestellten Platten vorrangig im Kerngebiet befinden. Stadtteile in den Randgebieten weisen nur vereinzelt Platten auf.
Es ist sehr zu begrüßen, dass das Bezirksamt der hohen Nachfrage bereits nachgekommen ist und einige neue Tischtennisplatten aufgestellt hat. Stadtteile wie Lurup, Osdorfer Born oder Blankenese bleiben hierbei jedoch bisher zu wenig berücksichtigt. Es ist daher wünschenswert, mehr Platten und zusätzlich weitere Standorte in Altona zu schaffen. Die hohe Nutzung und der steigende Zulauf zeigen den Bedarf an zusätzlichen Tischtennisplatten in Altona, um der stetig wachsenden Anzahl von Spielern gerecht zu werden. Besonders zu erwähnen sind die vergleichsweise geringen Kosten und der geringe Pflegeaufwand. Möglicherweise könnten Ping-Pong-Begeisterte noch in dieser Saison von weiteren Platten in Grünflächen in Altona profitieren.
Aufgrund der beschlossenen Fortführung des Parksportfonds für die Jahre 2023 und 2024 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung, um in den Quartieren attraktive und frei zugängliche Sportmöglichkeiten zu schaffen bzw. bestehende Angebote zu modernisieren. Diese Förderung ist nicht auf Bewegungsinseln beschränkt. Förderfähig sind auch Sport- und Bewegungselemente wie Tischtennisplatten im öffentlichen Raum.
Daher beschließt die Bezirksversammlung gemäß § 19 Abs. 2 BezVG:
Das Bezirksamt, insbesondere die hierfür zuständige Abteilung Stadtgrün, wird gemäß § 19 BezVG gebeten:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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