21-1443

Mehr Personal = bessere soziale Infrastruktur Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 15.12.2020 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 1.1

Sachverhalt

Seit Jahren ist bekannt, dass die personelle Ausstattung im Bezirk für soziale Aufgaben viel zu gering ist. Corona hat die Lage im Bezirksamt noch verschärft. Verstärkt müssen Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes dabei derzeit dem Gesundheitsamt aushelfen. Die Krise konnte erst zur richtigen Krise werden, weil die Personalausstattung in allen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge einem Spardiktat unterworfen ist, was nicht mehr zu rechtfertigen ist. Gerade Menschen in sozialer Not benötigen eine zeitnahe Entscheidung in ihren Belangen. Das ist generell und gerade jetzt nicht mehr gewährleistet. Der Arbeitsaufwand pro Sachbearbeiter:in ist nicht mehr vertretbar. Die schriftliche kleine Anfrage der LINKEN in der Bürgerschaft (Bürgerschaftsdrucksache 22/1898) und die Anfrage der CDU aus diesem Jahr, (Drucksachen–Nr.: 21-1061) offenbaren dabei im Detail die Defizite. Nicht nur sind die Planstellen zu gering besetzt, auch die Soll-Stellen sind insbesondere vor dem Hintergrund von Einarbeitungszeiten und Abwesenheitszeiten (Krankheit, Fortbildung, Supervision, etc.) zu gering angesetzt.

 

Der Bezirk kann über Personalressourcen aufgrund der Regelung der Einheitsgemeinde nicht selbst darüber entscheiden und hängt am Tropf von Hamburg. Eine verantwortungsvolle Sozialverwaltung und die Verwirklichung der Sozialstaatlichkeit nach Art. 20 GG erfordert eine entsprechende personelle Ausstattung. Das betrifft alle Bereiche des Bezirksamtes: insbesondere Unterhaltsvorschusskasse, Grundsicherungsamt, ASD, Straßensozialarbeiter:innen, Gesundheitsamt, Bildung und Teilhabe, Wohn- und Pflegeaufsicht sowie die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Der Senat wird nach § 27 BezVG aufgefordert, dass die notwendige Personalausstattung bis zum 01.04.2020 entsprechend aufzustocken ist.

 

  1. Der Senat wird nach § 27 BezVG aufgefordert, dass bis zum 01.04.2020 alles unternommen wird, um zumindest die Sollstellen aufzufüllen.

 

  1. Den zuständigen bezirklichen Ausschüssen ist Bericht zu erstatten.

 

 

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