Mehr Angebote für Opfer von häuslicher Gewalt Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.02.2021 anliegende Drucksache 21-9047 beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat hierzu mit Schreiben vom 01.04.2021 wie folgt Stellung genommen:
Der Senat fördert Maßnahmen des Opferschutzes auf der Basis des Konzepts zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege (Drs. 20/10994). Über die Umsetzung der dort beschriebenen Maßnahmen und Handlungsansätze hat der Senat im Januar 2020 den Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege (Drs. 21/19677) vorgelegt. Dort findet sich auch eine detaillierte Darstellung des Angebots an Schutzunterkünften in Hamburg und eine Übersicht, der für die in dem Beschluss benannten Zielgruppen zur Verfügung stehenden Angebote. Insofern wird hier darauf verwiesen.
Im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gegen Gewalt an Frauen“ hat Hamburg zudem Mittel beantragt, um darüber den Kauf zweier Schutzwohnungen für von Zwangsverheiratung und familiärer Gewalt betroffene junge Frauen zu finanzieren. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die zuwendungsgeförderten Opferberatungsstellen kooperieren obligatorisch mit dem Angebot des Bundeshilfetelefons, auf das an verschiedenen Stellen, so z.B. auch im Internetauftritt des Senats hingewiesen wird, siehe auch hier Drs. 21/19677.
Der Senat wird auch weiter über die Umsetzung des Opferschutzkonzeptes berichten. Eine regelhafte Berichterstattung im Sinn der Ziffer 9 des Beschlusses ist aus Kapazitätsgründen jedoch nicht möglich.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.