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Matschweg zum Stadtteilhaus Lurup: Das Amt sollte einen neuen Versuch zur Herstellung einer intakten und verkehrssicheren Wegeverbindung starten! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Ö 8.3

Sachverhalt

Seit vielen Jahren ist es leider nicht möglich, eine durchgängige öffentliche Wegeverbindung vom Jan-Külper-Weg zum Stadtteilkulturzentrum herzustellen, da der Eigentümer eines dazu benötigten Flurstücks nicht bereit ist zu kooperieren. 2018 hat das Bezirksamt letztmalig versucht Abhilfe durch Verhandlungen mit dem Ziel einer Einigung mit dem Eigentümer zu schaffen. Leider war dies im Ergebnis nicht erfolgreich. Die schlechte Erreichbarkeit des Stadtteilkulturzentrums Lurup ist für Fußnger:innen, die von der Luruper Hauptstraße und der Bushaltestelle Flurstraße (Nord) kommen, weiterhin ein Ärgernis. Nachdem sechs Jahre nach der letzten gescheiterten Verhandlungsinitiative des Bezirksamtes verstrichen sind, wäre es jetzt an der Zeit, einen neuen Versuch zu starten, das langjährige Wegeproblem durch Verhandlungen mit dem aktuellen Grundeigentümer endlich zu lösen.

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, mit dem Ziel der Herstellung einer intakten und verkehrssicheren öffentlichen Wegeverbindung zum Stadtteilkulturzentrum Lurup (zwischen Jan-Külper-Weg und Bolzplatz, verstpark) folgende Maßnahmen zu ergreifen:

 

  1. Einen erneuten Versuch zu unternehmen, das dem Bezirksamt bekannte Flurstück der Gemarkung Lurup (vgl. Drs. 20-4573, nicht-öffentlich), welches für eine durchgängige Herstellung einer Wegeverbindung noch fehlt, durch freihändigen Ankauf vom aktuellen Eigentümer zu erwerben;

 

  1. Parallel zu den Ankaufbemühungen die Möglichkeit einer Eintragung einer Baulast für das amtsseitig bekannte Flurstück der Gemarkung Lurup zur Absicherung einer öffentlichen Fußwegeverbindung mit Begleitgrün zu prüfen;

 

  1. Für den Fall, dass bis Mitte des Jahres 2024 kein wirksamer Vertrag über den Erwerb der Fläche geschlossen oder die Eintragung einer Baulast nicht erreicht werden konnte, den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie die Finanzbehörde aufzufordern, ein Enteignungsverfahren hinsichtlich der amtsseitig bekannten Teilfläche der Gemarkung Lurup einzuleiten, die für die Herstellung der Anbindung des Stadtteilkulturzentrums durch einen öffentlichen Weg mit Begleitgrün benötigt wird;

 

  1. Dem Hauptausschuss zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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