Maßnahmen zur Sicherung des Elbufers verstärken Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2024
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.09.2024 anliegende Drucksache 22-0185B beschlossen.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) mit Schreiben vom 25.10.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Für eine bauliche Sicherung des Schiffwracks „MS Uwe“ können aufgrund der besonderen Gegebenheiten vor Ort keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden.
Zu 2:
Eine Entfernung des Wracks ist grundsätzlich möglich. Die Machbarkeit in Bezug auf die technischen, rechtlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen wären zu prüfen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Wrack „MS Uwe“ mittlerweile eine gewisse "Publikumsattraktion" ist. So haben bereits in der Vergangenheit Initiativen der Anwohnerschaft dazu geführt, dass das Wrack nicht entfernt wurde, sondern als Erinnerung an das dort stattgefundene tragische Unglück am Strand verblieben ist.
Zu 3:
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Stellungnahme zum bezirklichen Antrag 21-2397B verwiesen. Die Ausführungen zur Sicherung des Quermarkenfeuers sind immer noch gültig.
„Die Quermarkenfeuer sind gesichert und gekennzeichnet.
Alle nautischen Anlagen, so auch das Quermarkenfeuer am Strandweg, sind für die Schifffahrt auf der Elbe und deren sicheren und reibungslosen Ablauf unbedingt erforderlich. Sie müssen jederzeit für Wartungsarbeiten und Ähnliches erreichbar sein, weswegen die Steigleitern nicht abgesperrt oder mit einem Blech versperrt, geschweige denn zeitweise entfernt werden können. Zudem sind im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit der Anlagen auch Arbeitsschutzregelungen zu beachten. Der Wasserstand kann aktuell zwischen - 3,64 m NHN und + 6,45 m NHN variieren. Es muss jeden Tag bei jedem möglichen Wasserstand gewährleistet sein, dass das Wartungspersonal sicheren Zugang zur Plattform hat. Der Zugang ist je nach Witterung und Wellengang sehr gefährlich, da vom Schiff auf die Leiter übergestiegen werden muss. Eine Höhensicherung gegen Absturz ist daher zwingend erforderlich. In den Sommermonaten wird auf das unter Arbeitsschutzgesichtspunkten bevorzugte Höhensicherungsgerät verzichtet, da es von Unbefugten missbräuchlich genutzt werden könnte.
Die Sicherung der Leiter einerseits und die Gewährleistung des sicheren Zugangs für das Wartungspersonal andererseits wurden unter Einbeziehung eines Sicherheitsingenieurs der HPA bewertet. Die Plattform des Quermarkenfeuers ist durch eine doppelt verschlossene Luke gesichert; es bedarf demnach der Anwendung von Gewalt, um unbefugt die Luke zu öffnen und die Plattform zu erreichen. Weitere Sicherungsmaßnahmen können am Objekt nicht vorgenommen werden.“
Zur Sicherung der Plattform wurde im Jahr 2023 der untere Bereich zusätzlich mit einem Kragen versehen, welcher das Umgreifen von der Leiter zum Plattformgeländer mechanisch unmöglich macht.
Ein Hinweis auf die Steilkante wird am Dalben in unmittelbarer Nähe der „MS Uwe“ angebracht. Schwimmleinen oder Schilder direkt an der Steilkante können aufgrund der Gezeitenbedingungen nicht installiert werden, da die Tide eine sichere und dauerhafte Anbringung dort unmöglich macht.
Zu 4:
Die Schilder am Strand werden in Zusammenarbeit zwischen der DLRG, der Feuerwehr und der HPA, im engen Austausch mit den Bürgervertretungen überprüft. Es ist beabsichtigt, die Beschilderung zu überprüfen, um sie zu anpassen und zu ergänzen. Zudem sollen Flyer und Informationsmaterialien für die Weitergabe durch die Behörde für Schule und Berufsbildung sowie die Sozialbehörde erarbeitet werden, um die zielgruppenübergreifende Aufklärungsarbeit in ganz Hamburg weiter zu unterstützen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat mit Schreiben vom 18.11.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 5:
In den Bildungsplänen für die unterschiedlichen Schulformen wird vorgegeben, über welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler am Ende einer Schulstufe oder beim Abschluss eines Bildungsgangs verfügen müssen. Zu diesen Kompetenzen gehört die Anwendung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Gefahrenabwehr. Durch den im Bildungsplan Sport der Grundschule festgelegten obligatorischen Schwimmunterricht wird bereits die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung vor Ertrinkungsunfällen ergriffen.
Eine Regelanforderung hierbei ist, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende von Jahrgangsstufe 4 Kenntnisse zum sicheren Verhalten am und im Wasser besitzen und einfache Baderegeln lernen. Zu diesen Baderegeln gehört, dass das Schwimmen dort, wo Boote und Schiffe fahren, verboten ist und dass Baden und Schwimmen nur an beaufsichtigten Stellen erfolgen sollen. Diese Verallgemeinerung ist notwendig, da die Elbe nicht das einzige gefährliche Gewässer in Hamburg ist. Auch Alster und Bille, Kanäle und einige Seen haben ihre jeweils sehr spezifischen Gefahrenpotenziale, die unmöglich alle als Einzelfälle verbindlich in die Bildungspläne aufgenommen werden können.
Die Besonderheiten des Tidegewässers Elbe können von Lehrkräften im Rahmen des Geographieunterrichts der Sekundarstufe I der Stadtteilschule und des Gymnasiums thematisiert werden. Hierzu gibt es in den Bildungsplänen mehrere Themenmodule, in denen dieses Thema von Lehrkräften verortet werden kann, zum Beispiel „Leben in der Stadt am Beispiel Hamburg“ oder „Norddeutsches Tiefland“. Gegenwärtig werden Umsetzungshilfen zu diesen Themenmodulen erarbeitet, bei denen Besonderheiten und Gefahren des Tidegewässers Elbe berücksichtigt werden.
Zum Bildungsauftrag gehört es, Kinder dazu zu befähigen umsichtig und vorsichtig in ihrer Umgebung vorzugehen und lokale Gefahrenhinweise und Regeln zur eigenen Sicherheit zu beachten und ernst zu nehmen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 19.11.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 9:
Die städtische Betreiberin F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) weist in allen Unterkünften zur öffentlichen Unterbringung per Aushängen mehrsprachig auf die Gefahren beim Baden in Seen und der Elbe hin. Zuletzt wurde der Inhalt der Aushänge im August 2024 aktualisiert. So heißt es im vollen Wortlaut: „Baden Sie bitte nur dort, wo es erlaubt ist und wenn jemand in der Nähe ist, um bei Problemen zu helfen. Die Elbe ist kein Bade-Gewässer. Gehen Sie nicht baden, wo Schiffe und Boote fahren. Es ist nicht sicher! In der Elbe gibt es Steine und hohe Wellen. Die Strömung ist sehr schnell. Das kann man von außen nicht sehen. Das ist gefährlich!“
Darüber hinaus verweist der Aushang per QR-Code auf allgemeine Baderegeln in verschiedenen Sprachen auf der Website des Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (siehe https://www.dlrg.de/informieren/freizeit-im-wasser/baderegeln/uebersetzungen/).
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 20.11.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 6:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) misst den Themen Wassersicherheit und Schwimmfähigkeit eine hohe Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund hat die BIS die Schwimmlernoffensive umgesetzt und befürwortet sportfachlich ihre Fortsetzung. Nach Auskunft der schwimmsporttreibenden Verbände ist der Bedarf an weiteren Schwimmlern-Angeboten nach wie vor hoch. Um die Schwimmlernoffensive fortsetzen zu können, sind die Bereitstellung finanzieller Mittel, ausreichend zur Verfügung stehende Wasserflächen in Bädern der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) sowie ausreichend zur Verfügung stehende qualifizierte Übungsleitende erforderlich.
Ob das Hessebad des Gymnasiums Blankenese sowie das Freibad im Osdorfer Born für die Durchführung von Schwimmlernangeboten geeignet sind, wäre im weiteren Verfahren durch die jeweiligen Betreiber (Schule / Behörde für Schule und Berufsbildung bzw. BLH / Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) zu prüfen.
Zu 7:
Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sind so ausgestattet, dass auf Notfälle adäquat reagiert werden kann. Polizei, Feuerwehr, HPA und DLRG befinden sich im engen Austausch und richten ihre Maßnahmen dementsprechend aus. Darüber hinaus siehe BV Altona Drucksachen-Nr. 21-4665.
Zu 8:
Gemäß Abschnitt III Abs. I Nr. 1, 2 und 3 der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft (WasRZustAnO HA) ist für die Durchführung der Aufgaben in Bezug auf oberirdische Gewässer des Hamburger Hafens, der Bundeswasserstraßen und der angrenzenden Gewässer und Landflächen, als Wasserbehörde, die Hamburg Port Authority (HPA) zuständig. Die Elbe und auch der Elbstrand fallen in diesen Zuständigkeitsbereich.
Aktuell findet unter der Federführung der HPA ein intensiver Austausch u. a. zwischen der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI), der HPA, der BIS, der Feuerwehr, der DLRG und den Blankeneser Vereinen statt. Gegenstand ist u. a. die zielgruppengerechte Aufklärung der Bevölkerung vor den Gefahren am Elbstrand bzw. vor der Lebensgefahr beim Baden in der Elbe.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.