Maßnahmen zur Sicherung des Elbufers verstärken Antrag der Fraktionen von GRÜNE, CDU, Volt und SPD (NEUFASSUNG)
Vom Baden in der Elbe wird dringend abgeraten – die starke Strömung, Sog und Schwell durch den Schiffsverkehr, Abbruchkanten sowie die starke Trübung des Wassers sind einige der Gefahren des Flusses. Bei Niedrigwasser ist die Elbe lebensgefährlich, jedoch warnen die zuständigen Behörden auch bei Hochwasser eindringlich vor dem Schwimmen.
Die Bezirksversammlung Altona verfolgt seit Jahren das gemeinsame Ziel, Badeunfälle in der Elbe zu verhindern. Die bisherigen Maßnahmen inkludieren weitere Schilder am Elbstrand, die in mehreren Sprachen und mit Piktogrammen deutlich davor warnen, ins Wasser zu gehen, mehrsprachige Aushänge in den Geflüchtetenunterkünften und nochmals gesteigerte Gefahrenkommunikation in den Sozialen Medien (vgl. Drs. 21-9103B).
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) leistet Großartiges – in der Schwimmausbildung, bei der Aufklärung über Wassergefahren und im Wasserrettungsdienst. Für die Anschaffung eines modernen Motorrettungsboots, eines Wasserrettungsfahrzeugs sowie unterstützende Infrastrukturmaßnahmen hat die Bezirksversammlung der DLRG im Bezirk Altona über 160.000 € zur Verfügung gestellt. Nach den schrecklichen Badeunfällen in der Elbe – zuletzt vor wenigen Wochen – hat die DLRG bereits gemeinsam mit verschiedenen Agenturen die Grundzüge eines Social-Media-Konzeptes skizziert, um die Ansprache von jungen Menschen zu den Gefahren zielgerichtet, passgenau und mehrsprachig auf unterschiedlichen Kanälen online zu platzieren und so für eine niedrigschwellige, eine noch größere Verbreitung der Informationen zu sorgen. Dies gilt es nun auskömmlich zu finanzieren und umzusetzen.
Gemäß § 9 Hamburgisches Wassergesetz und § 25 Wasserhaushaltgesetz fällt das Baden in öffentlichen Gewässern in Hamburg unter den sogenannten Gemeingebrauch und stellt damit ein hohes Gut der Selbstbestimmung dar. Selbst bei einer Gesetzesänderung bleibt das Problem, Verstöße gegen ein Badeverbot zu kontrollieren und zu ahnden. Dennoch ist es geboten, stetig weitere Maßnahmen zur Unfallverhinderung zu beleuchten. Beispielsweise scheint das Wrack des Binnenschiffs „MS Uwe“ große Anziehungskraft insbesondere für Jugendliche auszustrahlen. Auch die aktuellen Warnschilder können fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass die Gefahr allein von den Schiffen, nicht aber von dem Fließgewässer an sich ausgeht.
Unbenommen der Gefahren des Badens in der Elbe gilt es, das Schwimmlernen der Hamburger*innen, insbesondere der Kinder, zu befördern.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie die Hamburg Port Authority AöR werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
Des Weiteren wird die Behörde für Schule und Bildung gemäß § 27 BezVG aufgefordert
Darüber hinaus wird die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
Das Bezirksamt wird gebeten, die vorgenannten Punkte zu unterstützen und über Gespräche mit den adressierten Dienststellen auf ihre Umsetzung hinzuwirken.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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