22-0185

Maßnahmen zur Sicherung des Elbufers verstärken Antrag der Fraktionen von GRÜNE, CDU, Volt und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 7.6

Sachverhalt

Vom Baden in der Elbe wird dringend abgeraten die starke Strömung, Sog und Schwell durch den Schiffsverkehr, Abbruchkanten sowie die starke Trübung des Wassers sind einige der Gefahren des Flusses. Bei Niedrigwasser ist die Elbe lebensgefährlich, jedoch warnen die zuständigen Behörden auch bei Hochwasser eindringlich vor dem Schwimmen.

 

Die Bezirksversammlung Altona verfolgt seit Jahren das gemeinsame Ziel, Badeunfälle in der Elbe zu verhindern. Die bisherigen Maßnahmen inkludieren weitere Schilder am Elbstrand, die in mehreren Sprachen und mit Piktogrammen deutlich davor warnen, ins Wasser zu gehen, mehrsprachige Aushänge in den Geflüchtetenunterkünften und nochmals gesteigerte Gefahrenkommunikation in den Sozialen Medien (vgl. Drs. 21-9103B).

 

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) leistet Großartiges in der Schwimmausbildung, bei der Aufklärung über Wassergefahren und im Wasserrettungsdienst. Für die Anschaffung eines modernen Motorrettungsboots, eines Wasserrettungsfahrzeugs sowie unterstützende Infrastrukturmaßnahmen hat die Bezirksversammlung der DLRG im Bezirk Altona über 160.000 € zur Verfügung gestellt. Nach den schrecklichen Badeunfällen in der Elbe zuletzt vor wenigen Wochen hat die DLRG bereits gemeinsam mit verschiedenen Agenturen die Grundzüge eines Social-Media-Konzeptes skizziert, um die Ansprache von jungen Menschen zu den Gefahren zielgerichtet, passgenau und mehrsprachig auf unterschiedlichen Kanälen online zu platzieren und so für eine niedrigschwellige, eine noch größere Verbreitung der Informationen zu sorgen. Dies gilt es nun auskömmlich zu finanzieren und umzusetzen.

 

Gemäß § 9 Hamburgisches Wassergesetz und § 25 Wasserhaushaltgesetz fällt das Baden in öffentlichen Gewässern in Hamburg unter den sogenannten Gemeingebrauch und stellt damit ein hohes Gut der Selbstbestimmung dar. Selbst bei einer Gesetzesänderung bleibt das Problem, Verstöße gegen ein Badeverbot zu kontrollieren und zu ahnden. Dennoch ist es geboten, stetig weitere Maßnahmen zur Unfallverhinderung zu beleuchten. Beispielsweise scheint das Wrack des Binnenschiffs „MS Uwe“ große Anziehungskraft insbesondere für Jugendliche auszustrahlen. Auch die aktuellen Warnschilder können fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass die Gefahr allein von den Schiffen, nicht aber von dem Fließgewässer an sich ausgeht.

 

Unbenommen der Gefahren des Badens in der Elbe gilt es, das Schwimmlernen der Hamburger*innen, insbesondere der Kinder, zu befördern.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie die Hamburg Port Authority AöR werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1. das Schiffswrack „MS Uwe“ gegen unzulässiges Betreten deutlich sichtbar abzusichern. Es wird auf die offene Prüfung aus Drucksache 21-4393 zum Beschluss des Hauptausschusses vom 17.08.2023 verwiesen;

 

  1. darzustellen, ob und wie ggf. ein Entfernen des Wracks möglich ist;

 

  1. die begehbaren Schifffahrtszeichen (Quermarkenfeuer) vor den Strandabschnitten Övelgönne und dem Wrackstrand in Blankenese effektiv gegen Hinaufklettern durch Unbefugte und Herunterspringen zu sichern. Dabei ist zu prüfen, wie die Begehbarkeit der Schifffahrtszeichen als Notfalloption für Rettungsmaßnahmen gewährleistet werden kann. Dort und an dem Dalben neben der MS Uwe soll eine Beschilderung in Richtung Strand erfolgen, mit einem Hinweis auf die Strömung und den damit verbundenen tödlichen Gefahren;

 

  1. stärker die Gefahren der Abbruchkante der Elbe in die Hinweisschilder aufzunehmen und zu prüfen, wie die Kante vor Ort besser kenntlich gemacht werden kann, z. B. durch eine auf die Gefahr hinweisende Schwimmleine.

 

Des Weiteren wird die Behörde für Schule und Bildung gemäß § 27 BezVG aufgefordert

 

  1. sicherzustellen, dass ausführlich in den Schulen über die tödlichen Gefahren des Badens in der Elbe aufgeklärt wird.

 

Darüber hinaus wird die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1. die Schwimmlernoffensive erneut zu starten und mindestens bis zum Jahr 2027 fortzusetzen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, nach welcher Maßgabe bislang nicht für breit angebotenen Schwimmunterricht genutzte Schwimmbäder, etwa das Hessebad des Gymnasiums Blankenese oder das Freibad im Osdorfer Born, in den Sommermonaten hierfür mit genutzt werden können.

 

  1. zu prüfen, welche Verbesserungen bei der Ausrüstung und den Einsatzabläufen der Einsatzkräfte vorgenommen werden können, die unmittelbar nach einem Notfall vor Ort sind (insbesondere die Land- und See-Einsatzkräfte von Feuerwehr Polizei), um alle Möglichkeiten einer erfolgreichen Rettung vollumfänglich ausschöpfen zu können.

 

  1. in Zusammenarbeit mit der DLRG darzustellen, nach welcher Maßgabe eine Social-Media-Kampagne zur weiteren zielgruppengerechten Aufklärung vor den Gefahren des Badens und Schwimmens in der Elbe durchgeführt werden könnte. Dabei sind Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem von einigen engagierten Blankeneser*innen und Blankeneser Instutionen nach dem letzten Unfall breit veröffentlichten Gefahrenflyer mit einzubeziehen. Es wird um Mittelbereitstellung für die Kampagne sowie Rückmeldung bis zur Dezembersitzung des Hauptausschusses gebeten.

 

  1. die beteiligten Fachbehörden und Institutionen sowie das Bezirksamt werden bei Umsetzung der vorstehenden Punkte gebeten, die Bild-Wort-Sprache auf Schildern sowie der weiter bereitzustellenden Informationen, Flyern und Kampagnen glichst in breiter Abstimmung miteinander zu vereinheitlichen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die vorgenannten Punkte zu unterstützen und über Gespräche mit den adressierten Dienststellen auf ihre Umsetzung hinzuwirken.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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