LSA Bedarfsampel fußgeh- und radfahrgerecht schalten Drs. 21-1426, Beschluss der BV vom 26.11.2020
Letzte Beratung: 01.02.2021 Kerngebietsausschuss Ö 6.1
Die Verkehrsdirektion 52 nimmt wie folgt Stellung:
Die Fuß- und Radquerung über die Kieler Straße nördlich des Haferweges ist Bestandteil des Knotens Kieler Straße / Eimsbütteler Marktplatz / Holstenkamp und mehrfach in die Abläufe der Lichtzeichenanlage integriert. Die hohen verkehrlichen Belastungen des Knotens, insbesondere morgens Richtung Süden, erzeugen einen kontinuierlichen Zufluss aus der Kieler Straße, dem Holstenkamp und Eimsbütteler Marktplatz aus Richtung Fruchtallee. Problematisch ist bei kom-plexen, sich überschneidenden Abläufen an großen Knoten der zur Verfügung stehende Platz im Inneren des Knotens. Dem entsprechend steht allen Verkehrsteilnehmergruppen vielfach nur eine kurze Freigabezeit in jedem Umlauf zur Verfügung.
Für eine intelligente und flexible Signalsteuerung ist es sinnvoll und erforderlich eine Freigabe nur zu schalten, wenn auch ein Bedarf vorhanden ist. Eine regelmäßige Freigabe, also eine Festzeit für den querenden Fuß- und Radverkehr, würde unnötiges Halten bzw. eine Verschlechterung der internen Verkehrsabläufe nach sich ziehen, wenn niemand queren möchte.
Bei einer hohen tatsächlichen Nutzung durch den Fuß- und Radverkehr findet quasi eine Daueranforderung durch regelmäßige Anforderung über weite Zeiten des Tages automatisch statt. Bei einer regelmäßigen Betätigung des Anforderungstasters ist kein Nachteil für den Fuß- und Radverkehr zu verzeichnen. Sollte in einem Umlauf einmal kein Bedarf zur Querung vorliegen, kommt diese eingesparte Freigabe dem Verkehrsfluss der Kieler Straße mit weniger Halt zu Gu-te.
Aufgrund der Komplexität der Verkehrsabläufe untereinander, in direkter Abhängigkeit vom tat-sächlichen Verkehrsaufkommen, wird von einer Änderung der Schaltung zu Gunsten der Ge-samtsituation in diesem Bereich abgesehen. Die Vorzüge einer Festzeitschaltung für Querende mit einer etwas geringeren, in der Verkehrstechnik genutzten „mittleren Wartezeit“, wiegen die Nachteile durch zusätzliches Halten für den Kfz-Verkehr und die damit verbundene ungünstigere Immissionssituation nicht auf.
keine
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