Linke Krawall-Taktik in Bergedorf
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4
Auskunftsersuchen
der BAbg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer, Udo Zimmermann, Andreas Schander, Benjamin Unbehauen und der AfD Fraktion Bergedorf
In Hamburg erleben wir einen beunruhigenden Angriff auf die freie Meinungsäußerung. Linksextreme Gruppierungen, unterstützt von den sogenannten "Omas gegen Rechts", scheuen keine Mittel, um den demokratischen Diskurs zu sabotieren. Ihre Taktik: Infostände der AfD mit Lärm und Aggressionen zu überfallen, um Bürger am Gespräch zu hindern.
Am 1. Februar belagerten rund 300 linke Chaoten den AfD-Stand am CCB-Vorplatz. Am 8. Februar, versuchten 50 Störer in der Alten Holstenstraße, Gespräche zu verhindern. Eine Woche später wurden Bürger am Friedrich-Frank-Bogen von 100 Krawallmachern eingeschüchtert.
Besonders perfide: Die "Omas gegen Rechts", deren Altersweisheit sich offenbar in ideologische Verblendung verwandelt hat, mischten sich unter die Störer. Mit ohrenbetäubender Musik und aggressivem Geschrei trugen sie maßgeblich dazu bei, eine Atmosphäre der Angst und Einschüchterung zu schaffen. Ihr Ziel: Bürger davon abzuhalten, sich an den Infoständen zu informieren und Fragen zu stellen.
Diese orchestrierten Störaktionen sind ein direkter Angriff auf die Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie zielen darauf ab, Andersdenkende mundtot zu machen und den freien Austausch von Meinungen zu unterbinden. Es ist an der Zeit, dass Politik und Gesellschaft diesen antidemokratischen Tendenzen entschieden entgegentreten und die Meinungsfreiheit aller Bürger schützen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport
Konkret bitten wir um folgende Informationen:
a) Anzahl der eingesetzten Polizeibeamten während des gesamten Einsatzzeitraums. Bitte um Angabe der maximal gleichzeitig anwesenden Kräfte sowie der Gesamtzahl der eingesetzten Kräfte über die gesamte Dauer.
b) Genaue Dauer des Polizeieinsatzes (von Beginn bis Ende) an der jeweiligen Örtlichkeit.
Datum |
Örtlichkeit |
Anzahl eingesetzte Polizeibeamte |
Einsatzdauer |
01.02.2025 |
CCB-Vorplatz |
14 |
09:30 – 12:20 Uhr |
08.02.2025 |
Alte Holstenstraße |
19 |
08:55 – 12:20 Uhr |
15.02.2025 |
Friedrich-Frank-Bogen |
25 |
09:00 – 12:00 Uhr |
Darüber hinaus berühren die Fragen die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen siehe Bü-Drs. 22/13419.
c) Wurden während des Einsatzes besondere Vorkommnisse oder Straftaten dokumentiert? Wenn ja, um welche Art von Vorkommnissen handelte es sich (z.B. Lärmbelästigung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung)?
Die Versammlung am 1. Februar 2025 verlief friedlich, jedoch kam es zu verbalen Provokationen, weshalb durch den Einsatzleiter der Polizei vor Ort Auflagen gem. § 15 (3) i.V.m. (1) VersammlG in Form einer räumlichen Trennung erteilt wurden. Darüber hinaus wurde im Rahmen des in Rede stehenden Polizeieinsatzes eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gefertigt. Weitere Straftaten oder Vorkommnisse im Sinne der Frage wurden von der Polizei nicht dokumentiert.
Kosten im Sinne der Frage werden von der Polizei nicht gesondert erhoben und sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt.
Eine obligatorische Einsatznachbereitung hat stattgefunden. Darüber hinaus betrifft die Frage die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. Im
Übrigen siehe Bü-Drs. 22/13419.
Bei der Versammlungsbehörde wurde für den 1. Februar 2025 eine Versammlung unter dem Tenor „Kein Platz für die AfD“ für die Örtlichkeit „Weidenbaumsweg 21“ angemeldet. Da sich im Anmeldeprozess keine Hinweise auf eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ergaben, wurden keine Auflagen nach dem Versammlungsgesetz (VersammlG) erlassen. Da Störungen allerdings nicht auszuschließen waren, verständigte sich die Versammlungsbehörde mit dem Anmelder darauf, dass der endgültige Versammlungsort anhand der tatsächlichen Begebenheiten mit der Polizei vor Ort abgestimmt wird.
Im Rahmen des Einsatzes am 1. Februar 2025 wurden von der Polizei alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten getroffen. Darüber hinaus siehe Antwort zu 1. c).
Für den 8. Februar 2025 wurde eine tenorgleiche Versammlung für die Örtlichkeit „Alte Holstenstraße 2a“ angemeldet. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Einsatz vom 1. Februar 2025 wurde der Anmelder im Rahmen der regelhaften Kooperation von der Versammlungsbehörde darauf hingewiesen, dass der Betrieb des Infostandes der AfD nicht gestört werden darf und der endgültige Versammlungsort anhand der tatsächlichen Begebenheiten mit der Polizei vor Ort abgestimmt wird. Auflagen nach dem VersammlG wurden nicht erlassen.
Im Rahmen des Einsatzes am 8. Februar 2025 wurden von der Polizei alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten getroffen. Die Versammlung verlief friedlich.
Für den 15. Februar 2025 wurde eine Versammlung, erneut mit dem Tenor „Kein Platz für die AfD“, für die Örtlichkeit Friedrich-Frank-Bogen, Höhe Ausgang S-Bahnstation Nettelnburg angemeldet.
Im Rahmen der regelhaften Kooperation wurde der Anmelder darauf hingewiesen, dass der Betrieb des Infostandes nicht gestört werden darf. Er sagte zu, dass der endgültige Versammlungsort anhand der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort mit der Polizei abgestimmt wird. Auflagen nach dem VersammlG wurden nicht erlassen.
Im Rahmen des Einsatzes am 15. Februar 2025 wurden von der Polizei alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten getroffen. Die Versammlung verlief friedlich.
Siehe Bü-Drs. 22/15399.
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