22-0345.01

Linke Krawall-Taktik in Bergedorf

Antwort

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer, Udo Zimmermann, Andreas Schander, Benjamin Unbehauen und der AfD Fraktion Bergedorf

In Hamburg erleben wir einen beunruhigenden Angriff auf die freie Meinungsäerung. Linksextreme Gruppierungen, unterstützt von den sogenannten "Omas gegen Rechts", scheuen keine Mittel, um den demokratischen Diskurs zu sabotieren. Ihre Taktik: Infostände der AfD mit Lärm und Aggressionen zu überfallen, um Bürger am Gespräch zu hindern.

Am 1. Februar belagerten rund 300 linke Chaoten den AfD-Stand am CCB-Vorplatz. Am 8. Februar, versuchten 50 Störer in der Alten Holstenstraße, Gespräche zu verhindern. Eine Woche später wurden Bürger am Friedrich-Frank-Bogen von 100 Krawallmachern eingeschüchtert.

Besonders perfide: Die "Omas gegen Rechts", deren Altersweisheit sich offenbar in ideologische Verblendung verwandelt hat, mischten sich unter die Störer. Mit ohrenbetäubender Musik und aggressivem Geschrei trugen sie maßgeblich dazu bei, eine Atmosphäre der Angst und Einschüchterung zu schaffen. Ihr Ziel: Bürger davon abzuhalten, sich an den Infoständen zu informieren und Fragen zu stellen.

Diese orchestrierten Störaktionen sind ein direkter Angriff auf die Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie zielen darauf ab, Andersdenkende mundtot zu machen und den freien Austausch von Meinungen zu unterbinden. Es ist an der Zeit, dass Politik und Gesellschaft diesen antidemokratischen Tendenzen entschieden entgegentreten und die Meinungsfreiheit aller Bürger schützen.


Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport

  1. r jeden der folgenden AfD-Infostände bitten wir um detaillierte Angaben zum Polizeieinsatz:
  • AfD-Infostand am 1. Februar 2025 am CCB-Vorplatz
  • AfD-Infostand am 8. Februar 2025 in der Alten Holstenstraße
  • AfD-Infostand am 1. Februar 2025 am Friedrich-Frank-Bogen

Konkret bitten wir um folgende Informationen:

a) Anzahl der eingesetzten Polizeibeamten hrend des gesamten Einsatz­zeit­raums. Bitte um Angabe der maximal gleichzeitig anwesenden Kräfte sowie der Gesamtzahl der eingesetzten Kräfte über die gesamte Dauer.

b) Genaue Dauer des Polizeieinsatzes (von Beginn bis Ende) an der jeweiligen Örtlichkeit.

Datum

Örtlichkeit

Anzahl eingesetzte Polizeibeamte

Einsatzdauer

01.02.2025

CCB-Vorplatz

14

09:30 12:20 Uhr

08.02.2025

Alte Holstenstraße

19

08:55 12:20 Uhr

15.02.2025

Friedrich-Frank-Bogen

25

09:00 12:00 Uhr

Darüber hinaus berühren die Fragen die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen siehe Bü-Drs. 22/13419.

c) Wurden während des Einsatzes besondere Vorkommnisse oder Straftaten dokumentiert? Wenn ja, um welche Art von Vorkommnissen handelte es sich (z.B. Lärmbelästigung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung)?

Die Versammlung am 1. Februar 2025 verlief friedlich, jedoch kam es zu verbalen Provokationen, weshalb durch den Einsatzleiter der Polizei vor Ort Auflagen gem. § 15 (3) i.V.m. (1) VersammlG in Form einer räumlichen Trennung erteilt wurden. Darüber hinaus wurde im Rahmen des in Rede stehenden Polizeieinsatzes eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gefertigt. Weitere Straftaten oder Vorkommnisse im Sinne der Frage wurden von der Polizei nicht dokumentiert.

  1. Wie hoch beliefen sich die geschätzten oder tatsächlich angefallenen Gesamteinsatzkosten für die Polizeieinsätze im Zusammenhang mit den oben genannten AfD-Infoständen? Bitte um eine Aufschlüsselung dieser Kosten, wenn möglich (z.B. Personalkosten, Materialkosten, Kosten für Sonderfahrzeuge).

Kosten im Sinne der Frage werden von der Polizei nicht gesondert erhoben und sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt.

  1. Gibt es seitens der Polizei Hamburg eine interne Bewertung der Art und des Ausmaßes der Gegenproteste bei den oben genannten AfD-Infoständen? Falls ja, welche Schlussfolgerungen wurden hinsichtlich der Gefahrenlage, der Notwendigkeit des Polizeieinsatzes und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gezogen?

Eine obligatorische Einsatznachbereitung hat stattgefunden. Darüber hinaus betrifft die Frage die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. Im

Übrigen siehe Bü-Drs. 22/13419.

  1. Inwieweit wurden die Organisatoren der Gegenproteste im Vorfeld oder während der Einsätze von der Polizei kontaktiert oder zur Mäßigung aufgefordert? Gab es diesbezüglich Auflagen oder Vereinbarungen?

Bei der Versammlungsbehörde wurde für den 1. Februar 2025 eine Versammlung unter dem Tenor „Kein Platz für die AfD“r die Örtlichkeit „Weidenbaumsweg 21“ angemeldet. Da sich im Anmeldeprozess keine Hinweise auf eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ergaben, wurden keine Auflagen nach dem Versammlungsgesetz (VersammlG) erlassen. Da Störungen allerdings nicht auszuschließen waren, verständigte sich die Versammlungsbehörde mit dem Anmelder darauf, dass der endgültige Versammlungsort anhand der tatsächlichen Begebenheiten mit der Polizei vor Ort abgestimmt wird.

Im Rahmen des Einsatzes am 1. Februar 2025 wurden von der Polizei alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten getroffen. Darüber hinaus siehe Antwort zu 1. c).

r den 8. Februar 2025 wurde eine tenorgleiche Versammlung für die Örtlichkeit „Alte Holstenstraße 2a“ angemeldet. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Einsatz vom 1. Februar 2025 wurde der Anmelder im Rahmen der regelhaften Kooperation von der Versammlungsbehörde darauf hingewiesen, dass der Betrieb des Infostandes der AfD nicht gestört werden darf und der endgültige Versammlungsort anhand der tatsächlichen Begebenheiten mit der Polizei vor Ort abgestimmt wird. Auflagen nach dem VersammlG wurden nicht erlassen.

Im Rahmen des Einsatzes am 8. Februar 2025 wurden von der Polizei alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten getroffen. Die Versammlung verlief friedlich.

r den 15. Februar 2025 wurde eine Versammlung, erneut mit dem Tenor „Kein Platz für die AfD“, für die Örtlichkeit Friedrich-Frank-Bogen, Höhe Ausgang S-Bahnstation Nettelnburg angemeldet.

Im Rahmen der regelhaften Kooperation wurde der Anmelder darauf hingewiesen, dass der Betrieb des Infostandes nicht gestört werden darf. Er sagte zu, dass der endgültige Versammlungsort anhand der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort mit der Polizei abgestimmt wird. Auflagen nach dem VersammlG wurden nicht erlassen.

Im Rahmen des Einsatzes am 15. Februar 2025 wurden von der Polizei alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten getroffen. Die Versammlung verlief friedlich.

  1. Welche Strategien verfolgt die Polizei Hamburg zukünftig, um das Grundrecht auf freie Meinungsäerung aller Parteien zu gewährleisten und gleichzeitig friedliche Gegenproteste zu ermöglichen, ohne die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oder die Durchführung der Informationsveranstaltungen unverhältnismäßig zu beeinträchtigen?

Siehe -Drs. 22/15399.

Petitum/Beschluss

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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

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Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße Friedrich-Frank-Bogen Holstenstraße Nettelnburg

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