Laubbläser und Laubsauger naturschädigend und laut Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 25.11.2021 Bezirksversammlung Ö 9.1
Die Liste von Gründen gegen die Benutzung von Laubbläsern und -saugern zur Pflege von Grünanlagen ist lang. Für die Anwohnenden und die in Grünanlagen Ruhesuchenden sind Laubbläser und -sauger wahre Nervensägen. Sofern sie nicht elektrisch betrieben sind, verpesten sie die Luft (Stickoxide, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid, Feinstaub). Bis zu 120 Dezibel laut werden sie, vergleichbar mit Kettensägen und Presslufthammern.
Seit 2002 gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Bundesimmissions-schutzverordnung), sie regelt den Betrieb von lärmintensiven Geräten. Der Einsatz von Laubbläsern und -saugern ist nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr gestattet.
Selbst wenn sie verordnungskonform eingesetzt werden, so schädigen sie doch die Bodenbiologie und insbesondere die Insekten und kleineren Säuger. Ohne Blätter ist die Humus- und Nährstoffbildung beeinträchtigt. Der Boden ist ohne Schutzschicht der Austrocknung, Erosion und Frost stärker ausgesetzt. Die am Boden lebenden Kleinstlebewesen wie Tausendfüßler und größere Tiere wie Igel und Molche verlieren Nahrung und Lebensraum.
Zeitersparnis und Bequemlichkeit rechtfertigen die Belastung, die bei Benutzung für Mensch und Tier entsteht, nicht.
In diesem Sinne wird die Bezirksversammlung gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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