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Kulturangebot im Schanzenpark erhalten: Rücknahme unverhältnismäßiger Gebührenerhöhungen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 8.10

Sachverhalt

Das offiziell als Kultur-Highlight gefeierte Schanzenzelt bietet vom 20. Juni bis zum 13. Juli 2025 wieder Konzerte, Lesungen und Theater im Schanzenpark. Nach Angaben des Betreibers hat dieses Kulturprojekt noch nie einen Gewinn erwirtschaftet. Die Gebühren für die zum Betrieb erforderlichen Sondernutzungsgenehmigungen sind vom Bezirksamt dieses Jahr derart massiv erhöht worden, dass das Kulturprojekt jetzt vor dem Aus steht. Dies wäre ein nicht hinnehmbarer Verlust für das kulturelle Angebot in Altona und Hamburg. Das Bezirksamt ist daher aufgefordert, alle Gebührenforderungen zu überprüfen und unverhältnismäßige Gebührenfestsetzungen zurückzunehmen.

Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,

  1. alle für 2025 erteilten Sondernutzungsgenehmigungen für Flächen im Schanzenpark dahingehend zu überprüfen, ob das Ermessen in Hinblick auf die Gebührenhöhe fehlerfrei ausgeübt wurde. Die Fälligkeit der vom Bezirksamt geltend gemachten Gebührenforderungen ist bis auf weiteres zu stunden;
  1. kulturelle Veranstalter im Schanzenpark, die mit ihrer Sondernutzung offensichtlich keinen Gewinn erzielen, nicht als kommerzielles Angebot zu bewerten und mit stark erhöhten Gebührensätzen zu belasten, sondern die massive Gebührenerhöhung in diesen Fällen wieder zurückzunehmen;
  1. mit den von Gebührenerhöhungen betroffenen Nutzern im Schanzenpark jeweils Gespräche mit dem Ziel zu führen, die Gebührenforderungen unter Berücksichtigung der Umstände jedes Einzelfalls auf eine Höhe zu reduzieren, die eine Aufrechterhaltung des jeweiligen kulturellen Angebots ermöglicht.
  1. dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zu berichten.
Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 8.10
Anhänge

ohne

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