21-4396.2

Klimaschutz in Altonas Stadtteilen: vor Ort vernetzen und informieren Alternativantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 21-4396.1

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.01.2024
Sachverhalt

Von November 2022 bis November 2023 hat das Bezirksamt Altona das Pilotprojekt Klimazentrale im Stadtteil Lurup durchgeführt. Es wurden hierfür Räumlichkeiten angemietet und Honorarkräfte beschäftigt. Die Gesamtkosten lagen bei etwa 106.794 €. Es wurden eine Vielzahl an Veranstaltungen durchgeführt, die Vernetzung lokaler Akteur*innen unterstützt und der Wissensaustausch gefördert. Die gewonnenen Erfahrungen könnten nun weiter genutzt und in die Breite getragen werden.

 

Zur Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz im Januar hat das Bezirksamt geprüft, welche Möglichkeiten für ein Anschlussvorhaben bestehen. Dem Amt sei daran gelegen, in die Breite des Bezirkes zu kommunizieren. Mit lediglich einem festen Ort könne dieses Ziel nicht erreicht werden. Daher komme die Fortsetzung als Klimazentrale 2.0 nicht in Betracht. Für ein mobiles Beratungsangebot mit Sprechstunden in Bürger*innenhäusern oder Stadtteilkulturzentren könne nicht mit den bestehenden Personal­ressourcen regelhaft angeboten werden. Mit weiterem Personal sei nicht zu rechnen. Für Beratungs­angebote verweist das Bezirksamt auf die Hamburger Energielotsen sowie die Verbraucherzentrale.

 

Eine monatlich stattfindende Klimarunde in wechselnden Stadtteilen mit dem Ziel einer Informationsweitergabe, Sensibilisierung und einem Austausch mit Bürger*innen vor Ort könne mit den bestehenden Ressourcen des Klimateams umgesetzt werden. Dieses Format solle dazu dienen, die Zivilgesellschaft zu informieren, sie für die Bedeutung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zu sensibilisieren und sich vor Ort mit den Bürger*innen auszutauschen.

 

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz, Drs. 21-4396.1, fordert den Aufbau eines mobil und dezentral arbeitenden Klimaberatungs­teams an mindestens vier Beratungsstandorten und räumt zugleich an, dass die bestehenden Personalressourcen hierfür nicht ausreichen dürften. Zusätzlich solle das Bezirksamt auch noch im Bereich Umweltbildung für Schulen tätig werden, obwohl die Zuständigkeit hierfür beim Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung liegt, insbesondere mit dem Zentrum für Schulbiologie und Umwelterziehung (ZSU). Es könnte sich hierbei um einen unzulässigen Eingriff in Personal- und Organisationsangelegenheiten gemäß § 19 Abs. 3 BezVG handeln.

 

Vor diesem Hintergrund wird mit diesem Alternativantrag darum gebeten, das Klimateam des Bezirksamts darin zu unterstützen, die Erfahrungen aus der Klimazentrale auf einem ambitionierten und umsetzbaren Niveau in alle Stadtteile des Bezirks Altona zu tragen.

 

Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG auf, im Rahmen der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts, Maßnahme 3.1 „Klimazentrale(n) als Räume des Empowerments“ und 3.3 „Unterstützung von Nachbarschaftsprojekten“

 

  1. in den Stadtteilen vernetzte Organisationen wie zum Beispiel Stadtteilräte, Stadtteilkulturzentren, Umweltverbände, Zukunftsforen, Bürger*innenvereine und Bücherhallen bei der Durchführung von niedrigschwelligen Veranstaltungen zu allen Fragen des Klimaschutzes, insbesondere zum Thema Energie, zu unterstützen;

 

  1. monatliche Klimarunden in Kooperation mit lokalen Akteur*innen in wechselnden, möglichst allen 14 Stadtteilen durchzuführen;

 

  1. die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel einzuwerben.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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