21-1551

Klärung der Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten rund um die BüBa Kleine Anfrage von Dr. Kaja Steffens (CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

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01.02.2021
28.01.2021
Sachverhalt

Im Zuge der notwendig gewordenen Erweiterung der Grundschule Mendelssohnstraße hat das Denkmalamt Einwände gegen Bauplanungen auf dem als Denkmal-Ensemble geschützten Schulgeländes. Als eine Art „Ausgleich“ (für eigentlich störende Zubauten) soll nun wenigstens der Container der BüBa am Rande des Geländes abgebaut werden. Die BüBa soll in der Schule Räume für den Weiterbetrieb erhalten.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Befindet sich das Grundstück, auf dem der Container der BüBa steht, im Verwaltungsvermögen des Bezirks und von welcher Abteilung wird dieses betreut?

Wenn nicht, in wessen Vermögen liegt das Grundstück und von wem wird dieses verwaltet?

 

Zu 1:

Der Container der BüBa steht zum überwiegenden Teil auf dem Flurstück 0211-3388, welches den öffentlichen Straßenraum der Friedensallee vom Bahrenfelder Marktplatz bis zur Eisenbahnunterführung an der S-Bahn Station Bahrenfeld umfasst. Die Friedensallee ist eine Bezirksstraße, das Flurstück befindet sich im Verwaltungsvermögen Tiefbau.

Eigentümer der Mendelssohnstraße 86, Flurstück 4236, Gem. Bahrenfeld ist die FHH (Sondervermögen Schulimmobilien).

 

  1. Sofern sich das Gelände im Verwaltungsvermögen des Bezirkes befindet, gab es Anfragen zur Übertragung dieses Geländes in das Verwaltungsvermögen einer Fachbehörde? Wenn ja, durch welche und wann?

 

Zu 2:

Dem Bezirksamt Altona liegt aktuell keine Anfrage zur Übertragung des Geländes in das Verwaltungsvermögen einer Fachbehörde vor.

 

 

 

 

 

  1. Befindet sich der durch die Bezirksversammlung finanzierte Container, in dem die BüBa untergebracht ist, im Verwaltungsvermögen des Bezirkes? Wenn nein, in wessen Eigentum befindet sich dieser Container?

 

Zu 3:

Der Container wurde mit Mitteln der Bezirksversammlung, der SAGA/GWG und dem Hamburgerspendenparlament finanziert. Er befindet sich im Eigentum des Vereins der Freunde und Förderer der Kinderbücherei Bahrenfeld - BüBa e.V..

 

  1. Gab es seitens der Schulbehörde Gespräche mit dem Bezirksamt Altona wie die Zukunft der BüBa aussehen könnte, wenn der Container abgebaut werden müsse? Wann ja, wann und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 4:

Das Bezirksamt ist seit Monaten sowohl mit der Vorsitzenden des BüBa e.V. als auch mit Vertreter:innen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und der Behörde für Kultur und Medien (BKM) zu der Zukunft der BüBa im Gespräch. So fand z.B. am 26.10.2020 ein Vor-Ort-Termin in der Schule Mendelssohnstraße statt, an dem Vertreter*innen der BüBa e.V., der Schule Mendelssohnstraße, des Bezirksamts, der BKM und der BSB teilgenommen haben. Über diesen Termin sowie über die Zukunft der BüBa in den Räumen der Schule Mendelssohnstraße wurde unter TOP 2 im Ausschuss für Kultur und Bildung am 02.11.2020 ausführlich berichtet; anwesend waren auch hier Vertreter*innen des BüBa e.V., der Grundschule Mendelssohnstraße, der BKM sowie der BSB.

 

Zum Inhalt: Die Neubaumaßnahmen an der Schule Mendelssohnstraße werden voraussichtlich im Sommer 2022 beendet. Im Anschluss daran wird der bisherige Bewegungsraum unter der Aula durch Schulbau Hamburg für die Bedürfnisse der BüBa hergerichtet. Im Zuge der Planungen dieser Umbauten wird die Abteilung für Immobilieneinrichtungen der BSB mit dem BüBa e.V. eine Vereinbarung über die Nutzung der Räume schließen. Das Bezirksamt wird die Verhandlungen über die Vereinbarung begleiten.

 

  1. Wird das Bezirksamt, sofern die Übertragung des Grundstücks in das Verwaltungsvermögen der Schulbehörde bzw. an Schulbau Hamburg vorgesehen ist, dieser auch ohne vertragliche Sicherung des neuen Standortes und der neuen Mietbedingungen für die BüBa zustimmen? Wann ja, warum? Wenn nein, welche  vertraglichen Vereinbarungen zur Räumung des Containers und der Umsiedlung der BüBa in die Räume der Schule wurden getroffen bzw.sollen getroffen werden?

 

Zu 5:

Nach Auskunft der BSB haben weder die BSB noch SoV ein Interesse daran, das Grundstück in ihr Verwaltungsvermögen zu übernehmen.

 

Zu den vertraglichen Vereinbarungen siehe Frage 4.

 

 

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