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Kinder unter Inobhutnahme brauchen besonderen Schutz! – Anhörungsrecht gemäß § 28 BezVG (Anhörungsrecht bei Standortentscheidungen) muss sichergestellt werden. Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
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25.01.2024
Sachverhalt

Die Zahlen von Inobhutnahmen durch den Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) in Hamburg steigen kontinuierlich, häufigster Anlass hierfür ist die unbegleitete Einreise aus dem Ausland, gefolgt von Anzeichen für Misshandlungen und Überforderung der Eltern. Der KJND ist bei der Unterbringung dieser vulnerablen Gruppe auf Kooperationspartner angewiesen, leider zeigt sich bei Ausschreibungen, dass geeignete soziale Trägerr die sichere Unterbringung und qualifizierte Betreuung dieser besonders schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen rar sind.

 

Der hohe Belegungsdruck darf in der Folge nicht dazu führen, dass baufachliche Prüfungen durch das Bezirksamt Altona nicht durchgeführt werden können und die politischen Fachausschüsse der Bezirksversammlung Altona ihrer Pflicht zur gründlichen Prüfung und Abgabe fachlicher Stellungnahmen nicht gründlich nachkommen können. Die Qualität der Unterbringung dieser sensiblen Gruppe muss stets sowohl unter baulichen Sicherheitsaspekten wie z.B. dem Brandschutz, als auch vor dem Hintergrund eines guten sozialen und pädagogischen Betreuungkonzepts gewährleistet sein.

 

Am 08. Dezember 2022 hat der Hauptausschuss in Vertretung für die Bezirksversammlung der Errichtung und Inbetriebnahme einer Erstversorgung in der Theodorstraße r die Aufnahme von bis zu 48 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zugestimmt.

 

In der fachlichen Stellungnahme der Bezirksversammlung wird festgestellt: Die Trägerauswahl ist hierbei allerdings intransparent, nicht nachvollziehbar und wird infrage gestellt. Das Konzept wird darüber hinaus für unzureichend erachtet.“

 

Leider bestätigte sich diese Einschätzung. In einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.12.2023 wurde ein Brandbrief von fünf Jugendlichen aus der Einrichtung in der Theodorstraße behandelt, der ngel in der Unterbringung vermuten ließ. Hinzu kommt, dass die Einrichtung nachweislich überbelegt ist.

 

Die Bedenken aus dem Bezirk waren also nicht unbegründet.

 

Umso unverständlicher ist es, dass sich nun von Seiten der Sozialbehörde Unregelmäßigkeiten im Umgang mit dem Bezirk Altona bei einer zweiten geplanten Einrichtung desselben Trägers in der Planckstraße wiederholen. Die zuständigen Fachämter sowie die Fachausschüsse der Bezirksversammlung werden entweder nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend genug beteiligt und somit der Bezirksversammlung das Anhörungsrecht gem. § 28 BzVG nicht gewährt.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, künftig der Bezirksversammlung Altona das Anhörungsrecht bei Standortentscheidungen im Bezirk Altona gemäß § 28 BezVG angemessen einzuräumen und somit sicherzustellen, dass die Mitglieder bei Planungen von Einrichtungen von Kinderschutzhäusern und Erstversorgungseinrichtungen in Altona frühzeitig eingebunden sind, die zuständigen Fachausschüsse beteiligt werden und fachliche Stellungnahmen abgegeben werden können.

 

  1. Weiterhin wird die Sozialbehörde gemäß § 27 BezVG gebeten, der Aufsichtspflicht gegenüber beiden Einrichtungen (Theodorstraße und Planckstraße) mit besonderer Sorgfalt nachzukommen.

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich gegenüber der Sozialbehörde mit Nachdruck für die Umsetzung von Ziffer 1 und 2 einzusetzen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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