Keinen Aufpreis für die IOKI-Nutzung! Antrag der Fraktion DIE LINKE
Der Internetseite des „On-Demant Shuttle“ IOKI ist zu entnehmen, dass ab 2. April 2019 für jeden Fahrgast ein Zuschlag fällig wird:
„Ab 2. April 2019 wird für jede gebuchte Fahrt ein Aufpreis zum HVV-Ticket in Höhe von einem Euro pro Person berechnet. Vielfahrer können eine Wochenkarte für fünf Euro, eine Monatskarte für 20 Euro bzw. im Abonnement für monatlich 15 Euro sowie eine Jahreskarte für 180 Euro direkt in der ioki Hamburg App erwerben und den komfortablen Service somit unbegrenzt nutzen. Wer nicht per Smartphone bezahlen kann oder möchte, erhält zudem die Möglichkeit, das Geld an die VHH zu überweisen.“
Bei Einführung dieses zusätzlichen Angebots stellte der Verkehrssenator im Juli 2018 fest, dass der IOKI ein Ausgleich für die ungünstige Anbindung der großen Wohngebiete an den öffentlichen Nahverkehr sei. Wenn jetzt der Betreiber einen Aufpreis verlangt, kann von einem Ausgleich von Nachteilen keine Rede mehr sein. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Großsiedlung Osdorfer Born sind zudem schon dadurch belastet, dass der Zuschlag von 2,30 Euro für die Schnellbuslinie 37 immer noch nicht abgeschafft ist.
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass der Aufpreis bereits zum 2. April 2019 eingeführt wird. Die Bezirksversammlung könnte aber eine Empfehlung frühestens auf ihrer letzten Sitzung in dieser Wahlperiode am 28. April 2019 beschließen, so dass die Antwort der Fachbehörde bei einer Frist von sechs Wochen nicht mehr in dieser Wahlperiode behandelt werden könnte. Mit einem Beschluss des Hauptausschusses am 14. April 2019 bestünde zumindest eine Chance, dass noch in dieser Wahlperiode eine Mitteilungsdrucksache mit der Antwort der Fachbehörde dem Hauptausschuss Ende Mai / Anfang Juni 2019 vorgelegt werden kann.
Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wird gemäß § 27 BezVG empfohlen, auf den Betreiber des IOKI dahingehend Einfluss zu nehmen, dass dieser auf die Erhebung eines Aufpreises für seine Beförderungsleistung verzichtet.
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