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Keine Kommerz und Naturzerstörung im Botanischen Garten! Die Genehmigung für Christmas Garden muss überprüft werden! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 11.02.2025 Bauausschuss Ö 1

Sachverhalt

Die Lichtshow Christmas Garden fand im Winter 2024/2025 wiederholt im Loki-Schmidt-Garten statt. Laut eines Abendblatt-Artikels vom 14.01.2025 ist eine Neuauflage in Planung. NABU-Recherchen ergaben im vergangenen Jahr einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Gartenanlage: Mehrere Beete waren stark beschädigt, ebenso 6Bäume, die u.a. im Wassernebel Frostschäden bekommen haben und deshalb gefällt werden mussten. Der NABU Hamburg kritisiert deutlichdie Luftverschmutzung und die Ruhestörung in einem Landschaftsschutzgebiet. Der botanische Garten schreibt auf seiner Website, dass "Erhaltung, Pflege und gezielte Weiterentwicklung" der "umfangreichen Lebendsammlungen" "Kernkompetenz und Kernaufgabe des Botanischen Gartens sind". Weiter heiß es: "Eine weitere zentrale Aufgabe, mit der die Botanischen Gärten weltweit in zunehmendem Maße konfrontiertsind, ist der Schutz und die Erhaltung bedrohter Pflanzenarten und Lebensräume." Diese eigens gesetzten Ziele vertragen sich auch bei Berücksichtigung der mutmaßlichen Wirtschaftlichkeit und hohen Einnahmen, nicht mit einer Veranstaltung, welche die kommerzielle Nutzung für Events des Naturerlebens fördert und dabei die grüne Anlage nachhaltig schädigt. Da das Genehmigungsverfahren für die kommende Saison bereits läuft, ist es nun wichtig, diese Entscheidung zeitnah zu treffen.

 

Die Entscheidung ist dringlich und daher durch den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung  zu treffen, da aus Gründen der Rechtssicherheit die weitere Genehmigungsfähigkeit der Lichtershow „Christmas Garden“ geklärt werden sollte, bevor ein erneuter Antrag des Betreibers für den kommenden Winter eingereicht wurde.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bauausschuss dem Hauptausschuss gemäß §15 Abs. 3 anstelle der Bezirksversammlung zu beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt, Fachamt Bauprüfung wird nach § 19 Abs. 2 BezVG gebeten zu prüfen, ob eine dritte und ggf. weitere Auflagen der Veranstaltung im Loki-Schmidt-Garten unter den o.g. Aspekten weiterhin genehmigungsfähig sind. Solange diese Prüfung andauert, ist von einer Genehmigung für die Neuauflage im Winter 2025/2026 abzusehen.
     
  2. Die Behörde für Klima, Umwelt, Energie und Agrarwirtschaft wird nach § 27 Abs. 1 BezVG um eine umfangreiche Prüfung und Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme ist bei der Entscheidung unter Punkt 1 zu berücksichtigen.
     
  3. Dem Bauausschuss und dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist in der ersten Hälfte 2025 zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Bauausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.02.2025
Ö 1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Loki-Schmidt-Garten Botanischer Garten der Universität Hamburg

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