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Jürgen-Töpfer-Straße muss Tempo-30-Zone werden! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.08.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 28.10.2021 Bezirksversammlung Ö 15.16

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.08.2021 anliegende Drucksache 21-2110.1B beschlossen.

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 hat im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 25 mit Schreiben vom 07.10.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Jürgen-Töpfer-Straße wird überwiegend von der Behringstraße aus angefahren. Nach ca. 100 Metern, an denen sich beidseitig größtenteils Gewerbeflächen befinden, trifft sie auf einen Kreisverkehr. Von dort verläuft sie auf ca. 200 Metern Länge in Richtung Baurstraße und auf ca. 150 Metern Länge in Richtung Privatfläche (alte Margarinenfabrik). Ab dem Kreisverkehr handelt es sich um ein reines Wohnquartier.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des PK 25 hatte sich bereits in einer Verkehrsausschusssitzung für das Einrichten einer Tempo 30-Zone ausgesprochen. Grundsätzlich schließt sich die VD 51 dieser Einschätzung an. Die VD 51 möchte aber darauf hinweisen, dass der südliche Teil der Jürgen-Töpfer-Straße aktuell nicht der Charakteristik einer Tempo 30-Zone entspricht. Die Fahrbahnbreite mit drei Fahrstreifen dürfte eine bauliche Umgestaltung durch Fahrbahnreduzierung und Ummarkierung erforderlich machen. Alternativ wäre es möglich, die Tempo 30-Zone erst hinter dem befindlichen Supermarkt kurz vor dem Kreisel beginnen zu lassen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 12.10.2021 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Die Jürgen-Töpfer-Straße ist eine Bezirksstraße, welche das angrenzende Wohngebiet erschließt und darüber hinaus als Zuwegung für die Tiefgarage zum UCI Kino Othmarschen dient. Die Verkehrsbelastung ist als niedrig einzustufen. Im am stärksten befahrenen südwestlichen Teil liegt die Verkehrsbelastung bei ca. 2.500 Kfz/24 h. Der Schwerlastanteil ist mit ca. 6 % als verhältnismäßig hoch einzustufen.

Aufgrund der Verkehrsführung mit mehreren Fahrspuren im Abschnitt zwischen Behringstraße und Kreisverkehr wird eine Tempo-30-Zonen Regelung nur für den nordöstlichen und den nordwestlichen Abschnitt der Jürgen-Töpfer-Straße als umsetzbar eingestuft.

Aus verkehrlichen Gründen könnte auch eine Tempo-30-Anordnung im südlichen Bereich der Jürgen-Töpfer-Straße (zwischen Kreisverkehr und Behringstraße) erfolgen; jedoch sind Markierungen in Tempo-30-Zonen nicht zulässig. Eine Tempo-30-Zone ist daher mit dem vorhandenen Querschnitt nicht möglich; der Straßenraum müsste entsprechend umgebaut werden.

 

Bezogen auf Frage 2 ist anzumerken, dass bei der BVM keine Zuständigkeit für Privatstraßen besteht.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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