Jahresausgleich der Rahmenzuweisung Haushaltsjahr 2024 Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 07.05.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 7.2
Die Kategorie „Zuschüsse und Vertragsleistungen“ der beiden Rahmenzuweisungen Familienförderung und Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit weisen jeweils ein Defizit aus. In beiden Rahmenzuweisungen hat jeweils die Kategorie „Betriebsausgaben“ einen positiven Saldo, das zur Deckung genutzt werden kann.
Feinspezifikation |
Soll, verfügbare Mittel 2024 |
Ist, ausgegebene Mittel 2024 |
Noch verfügbare Mittel 2024 |
Betriebsausgaben Förderung der Erziehung in der Familie |
42.206,44 |
23.434,62 |
18.771,82 |
Zuschüsse und Vertragszahlungen nach § 77 SGB VII Kinder- und Familienhilfezentren |
818.940,23 |
827.999,93 |
-9.059,70 |
Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit |
841.209,80 |
494.874,69 |
346.335,11 |
Zuschüsse und Vertragszahlungen nach § 77 SGB VII Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit |
4.369.824,66 |
4.683.643,51 |
-313.818,85 |
Gemäß Drucksache Nr. 20-5062 bedarf eine Deckungsfähigkeit einzelner Kategorien (Feinspezifizierungsbereich) innerhalb einer Rahmenzuweisung über 10 Prozent einen zustimmenden Beschluss der Bezirksversammlung. Die beiden Defizite sollen durch die Mittel in den Betriebsausgaben gedeckt werden. Es ist somit erforderlich, zur Verfügung stehende Mittel umzuschichten.
Das Bezirksamt bittet den Jugendhilfeausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Umschichtung aus den „Betriebsausgaben Förderung der Erziehung in der Familie“ in Höhe von 9.059,70 Euro in die Kategorie „Zuschüsse und Vertragszahlungen nach § 77 SGB VII Kinder- und Familienhilfezentren“ wird zugestimmt.
Der Umschichtung aus den „Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit“ in Höhe von 313.818,85 Euro in die Kategorie „Zuschüsse und Vertragszahlungen nach § 77 SGB VII Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit“ wird zugestimmt.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Haushaltsausschuss gebeten.
ohne
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