Ist die Suchthilfe in Altona noch gewährleistet? Auskunftsersuchen von Lars Boettger, Nadine Neumann und Yohana Hirschfeld (alle Fraktion GRÜNE)
Laut Kleiner Anfrage des Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Andreas Grutzeck (CDU) vom 22. Juni 2021, Drs. 22/5036, Frage 7, zu den Planstellen des Lukas Suchthilfezentrums, stellte der Senat in Anlage 2 dar, dass sich die bewilligten Zuwendungen in den letzten drei Jahren inklusive des laufenden Jahres um ca. 10% über denen der Vorjahre bewegten. In Anlage 1 heißt es, dass die Stellen für 2019 und 2020 bis auf geringe Abweichungen gleichgeblieben sind. Trotz der angespannten Haushaltslage sollen nach Aussage der Senatorin Tarifanpassungen auch für soziale Träger möglich sein, also auch den des Lukas Suchthilfezentrums. Darüber hinaus zeigen die Auswirkungen der Pandemie, dass seit Anfang 2020 mehr Menschen als zuvor auf die Beratung und Therapieangebote der Suchthilfe angewiesen sind. Wichtig ist hier die anonymisierte Datenerhebung der Unterstützten und zudem eine die zeigt, wie viele Menschen nach der Erstunterstützung, die zumeist sofort gewährt wird, auf einer Warteliste landen und wie lange sie auf eine weitere Beratung oder Therapie warten müssen. Nur so bildet sich zuverlässig ab, ob die Mittelausstattung und Stellen der Suchthilfeträger ausreichend sind.
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration gemäß § 27 BezVG folgende Fragen zu beantworten und nötige Informationen zur Beantwortung von den entsprechenden Trägern einzuholen:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Fragen wie folgt:
Im Bezirk Altona sind unterschiedliche Angebote der zuwendungsfinanzierten Drogen- und Suchtkrankenhilfe verortet. Die Angebotsbreite erstreckt sich von niedrigschwelligen Hilfsangeboten über höherschwellige Beratung bis hin zu Angeboten der ambulanten Nachsorge und des betreuten Wohnens. Neben zuwendungsfinanzierten Angeboten gibt es im Bezirk Altona weitere Einrichtungen der Drogen- und Suchtkrankenhilfe. Hierzu gehören ambulante und stationäre medizinische Angebote, wie z.B. die Substitutionsbehandlung sowie therapeutische Rehabilitationsangebote. Die Verantwortung und Kostenträgerschaft für diese Angebote liegt bei der Kranken- und/oder Rentenversicherung.
Schließlich sind im Bezirk Altona auch Einrichtungen der Vor- und Nachsorge für suchterkrankte Menschen angesiedelt, die gem. SGB IX als Maßnahme der Eingliederungshilfe finanziert werden.
Für die Beurteilung der Frage, ob die Suchtkrankenhilfe in Altona noch gewährleistet ist, muss das Hilfesystem in seiner gesamten Breite und Tiefe betrachtet werden.
Die Fragen der Bezirksversammlung Altona beschränken sich auf die zuwendungsfinanzierten Angebote der Drogen- und Suchtkrankenhilfe und werden wie folgt beantwortet.
Zu 1:
Zur Entwicklung der Stellen siehe Anlage 1.
Zu 2 und 5:
Zur Entwicklung des Zuwendungsvolumens und der Eigenmittel siehe Anlage 2. Über Zuwendungen können Personalkosten bis zur Höhe des TV-L gefördert werden. Entsprechend beantragte Personalkosten sind in den angegebenen Gesamtvolumina enthalten. Die eingebrachten Eigenmittel dienen als Beitrag zur Gesamtfinanzierung des Projektes. Bei den Eigenmitteln wird nicht unterschieden, ob sie zur Deckung von Sach- oder Personalkosten herangezogen werden.
Zu 3:
Zur Entwicklung der Wartelisten und Wartezeiten siehe Anlage 3. Die Standorte der Einrichtungen werden u.a. hier veröffentlicht:
Zu 4:
Die Zuwendungsgewährung für das Jahr 2022 ist noch nicht abgeschlossen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage 1: Stellen, die über Zuwendungen gefördert werden
Anlage 2: Zuwendungsvolumen und Eigenmittel
Anlage 3: Wartelisten und -zeiten