Ist die neue Uhu-Voliere wirklich tierschutzkonform? Kleine Anfrage von Ricardo Bolaños Gonzáles (Fraktion DIE LINKE)
Am 1. Juli 2026 hat das Bezirksamt Altona die Eröffnung der neuen Uhu-Voliere im Wildgehege Klövensteen mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Die neu gebaute Anlage hat 340.000 Euro gekostet und ersetzt eine ältere, kleinere Voliere.
Die Pressestelle des Bezirksamtes meldet: „Die neue Anlage erfüllt modernste Anforderungen an Tierwohl, Besucherfreundlichkeit und Arbeitssicherheit.“
Haltungsbedingungen für Eulen sind gesetzlich geregelt und zwar u.a. durch das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln (Accipitriformes, Falconiformes) und Eulen (Strigiformes)“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Nach Besichtigung der neuen Voliere am 05.07.2026 sind uns Punkte aufgefallen, die möglicherweise nicht Standards des BEML Gutachtens erfüllen. Die Voliere ist augenscheinlich von allen Seiten einsehbar, hat keine geschlossene Rückwand, bietet außer kleinen Holzkästen keinen Witterungsschutz und keinen Frischwasserzugang. Die Vögel können sich nicht zurückziehen und sind immer zu sehen. Das Futter (tote Mäuse) wird auf Holzblöcken ausgelegt. Die Badestelle ist klein und kann mit Kot leicht verunreinigt werden. Besucher:innen inklusive Kindern kommen den Vögeln sehr nahe und halten die Tiere ständig wach. Das ist insofern erstaunlich, weil an anderer Stelle im Wildgehege mit dem Hinweis auf Vandalismusgefahr und falsches Futter doppelte Zäune umgesetzt werden.
Folgende Absätze aus dem BEML Gutachten sind u.E. von Bedeutung:
5.1.1 Volieren
→ Die Volieren müssen leicht zu reinigen sein. Die Rückwand – und vorzugsweise beide Seitenwände – sollten blickdicht sein und Windschutz bieten. Jede Voliere muss einen gegen Niederschlag geschützten Bereich aufweisen.
→ Es müssen ausreichende, den Bedürfnissen der Vogelart entsprechende Rückzugsmöglichkeiten bzw. Sichtblenden geschaffen werden.
→ Im zentralen Raum der Voliere soll Platz zum Fliegen bleiben.
5.1.1.1 Draht- und Netzvolieren
Draht- und Netzvolieren müssen so gestaltet und ausgestattet sein, dass sie dem Verhalten der Vögel Rechnung tragen, z. B. durch sichere Rückzugsmöglichkeiten. Sie müssen mindestens eine geschlossene Seite (z. B. die Rückwand) aufweisen. Diese kann auch teilgeschlossen und z.B. als Felswand gestaltet sein. Bau- oder einrichtungstechnisch ist ein Sicht- und Witterungsschutz zu gewährleisten. Bei Besucherverkehr der Anlage ist sicherzustellen, dass die Voliere nur von definierten Bereichen einsehbar ist.
5.1.1.5 Einrichtung der Volieren
→ Von außen einsehbare Volieren müssen Rückzugsmöglichkeiten bieten.
Insbesondere für mit dem Menschen nicht vertrauten Greifvögel und Eulen muss eine solche Schutzzone geboten werden, von der aus sie selbst die Umgebung beobachten können, sich aber nicht beobachtet fühlen.
→ Es müssen leicht zu reinigende Fütterungseinrichtungen und eine Bademöglichkeit vorhanden sein, die ebenso wie die Sitzstangen so anzubringen sind, dass ein Verschmutzen durch Exkremente vermieden wird.
„Die besonderen Ansprüche dämmerungs- und nachtaktiver Arten und die damit verbundenen Anforderungen an die Nutzung müssen berücksichtigt werden – insbesondere in Bezug auf ausreichende Rückzugsmöglichkeiten.“ (Seite 28)
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
a) Vorhandensein einer geschlossenen Rückwand oder/und geschlossener Seitenwände
b) Ausreichend Platz zum Fliegen, trotz der vielen Querstreben
c) Witterungsschutz (vor Regen und Wind)
d) Einsehbarkeit für Besucher:innen nur von definierten Bereichen aus
e) Eine Schutzzone „von der aus sie (die Eulen) selbst die Umgebung beobachten können, sich aber nicht beobachtet fühlen“ (Rückzugsorte)
f) ausreichend erhöhte Sitzgelegenheiten aus Naturholz mit Rinde, um Gelenk- und Ballengeschwüren vorzubeugen.
g) Leicht zu reinigende Futterstelle(n)
h) Separate Tränke bzw. ständiger Zugang zu Frischwasser
i) Leicht zu reinigende Badestelle
j) Leichte Reinigung der Voliere (gibt es einen Wasseranschluss, wie und wann wird gereinigt?)
Falls Anforderungen nicht erfüllt werden, warum ist das so und ist eine Nachbesserung
geplant?
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.a – j:
Die Voliere im Wildgehege Klövensteen verfügt über eine steinerne Seitenmauer entlang der Rückseite. Diese Mauer bietet Sichtschutz und Deckung. Eine vollständig bis an die Volierendecke bündige Mauer ist statisch schwierig und aufgrund der großzügigen Höhe von 8 m nicht erforderlich, da das Gutachten von einer deutlich niedrigen Volierenhöhe ausgeht. Es gibt ausreichend Raum, der dem Flugverhalten der Uhus sehr gute Möglichkeiten gibt. Die mehrfach vorhandenen Schutzhütten bieten ausreichend Schutz vor Regen und Wind. Die Uhus haben mehrere Möglichkeiten, sich vor dem Einsehen der Besucher zurückzuziehen. Besucher haben nur an einer Seite der Voliere Zugang und Einblick in die Eulenhaltung. Blickgeschützte Sitzgelegenheiten sind vorhanden. Die Sitzgelegenheiten sind unterschiedlich strukturiert, um Ballengeschwüren vorzubeugen. Futterstellen sind leicht zu reinigen, frisches Trinkwasser ist vorhanden, die Badestelle kann gereinigt werden und auch die Voliere ist bei vorhandenem Wasseranschluss leicht zu reinigen.
Zu 2:
Eine explizite Abnahme der Voliere ist tierschutzrechtlich nicht erforderlich.
Das zuständige Fachamt war ergänzend und unterstützend mit Veterinären von Anfang an eingebunden.
Zu 3:
Die drei Uhus sind bereits seit Jahren im Wildgehege und haben vorher die alte Voliere bewohnt. Die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) verfügt über die Herkunftsnachweise. Eine Vermehrung ist nicht geplant. Zum Alter der Uhus siehe Drs. 21-4410.
Zu 4:
Siehe Drs. 21-4410.
Zu 5:
Im Rahmen der Einbindung der zuständigen Veterinäre (vgl. Frage 2) wurde auch ein tierseuchenrechtliches Konzept erörtert und geeignete Maßnahmen im Bedarfsfall festgelegt.
Zu 6:
Siehe Ausführungen zur Zugänglichkeit in der Drs. 22-1110.
Neben der Präsenz von Tierpfleger:innen während der Öffnungszeiten wird ergänzend die Uhuvoliere zudem eigenständig verschlossen. Die Umwehrung in der Voliere trennt Besuchende von den Tieren.
Zu 7:
Die Waldkäuze befinden sich im Wildgehege Klövensteen, s. Drs. 22-2041, Drs. 22-1416, sowie Drs. 22-2350. Die Möglichkeit einer Voliere für die Waldkäuze wird derzeit als eine der Möglichkeiten für die Zukunft der Waldkäuze geprüft.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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