22-1598

Iserbrook braucht echte Barrierefreiheit: Erneute Prüfung und verbindliche Fachbeteiligung Dringlicher Antrag der Fraktion von SPD, GRÜNE und CDU

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 9.2

Sachverhalt

Mit Drucksache 21-4532Bhat die Bezirksversammlung Altona am 30.11.2023 umfassende Verbesserungen der Barrierefreiheit an der S-Bahn-Station Iserbrook gefordert. Die dazugehörige Mitteilungsdrucksache(siehe Anlage) vom 05.01.2024 beschreibt, dass die Rampe nach aktuellen Richtlinien barrierefrei hergestellt werde und dass die Planung „mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg abgestimmt“ sei.

Die Stellungnahme des Kompetenzzentrums aus September 2024 lässt jedoch nicht erkennen, dass eine solche Abstimmung inhaltlich stattgefunden hat. Vielmehr nimmt das Kompetenzzentrum eine eigene, ausführliche fachliche Bewertung vor und gelangt dabei zu einer anderen Schlussfolgerung als die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und die Deutsche Bahn. Es empfiehlt ausdrücklich die Nachrüstung eines Aufzugs, da die rund 110 m lange, mehrfach geneigte Wegeführung trotz formaler Mindeststandards für viele ältere und behinderte Menschen faktisch nicht barrierefrei nutzbar ist. Auch der Inklusionsbeirat Altona kommt unabhängig davon zu dem Ergebnis, dass die Station Iserbrook selbst nach den Modernisierungen nicht barrierefrei erschlossen ist und ein Aufzug zwingend erforderlich bleibt.

Eine detaillierte fachliche Betrachtung der hinter dem Bahnhof verlaufenden Rampenanlage zeigt zudem, dass diese zwar eine ausreichende Breite und eine zulässige Steigung aufweist, jedoch zentrale Anforderungen an eine barrierefreie und behindertengerechte Rampe nach DIN 18040-1 und DIN EN 17210 weiterhin nicht erfüllt. Insbesondere fehlen zwingend erforderliche Zwischenpodeste, beidseitige Handläufe, ausreichende Bewegungsflächen sowie weitere sicherheitsrelevante Elemente. Auch ein Jahr nach dem Beschluss der Bezirksversammlung bestehen diese grundlegenden Mängel unverändert fort. Damit handelt es sich bei der Anlage funktional lediglich um einen Weg zum Bahnhof, nicht jedoch um eine barrierefreie Erschließung im Sinne der geltenden Standards. Dies verdeutlicht erneut, dass die Einhaltung einzelner Normparameter nicht mit echter Barrierefreiheit gleichzusetzen ist.

Diese fachlichen Einschätzungen stehen in deutlichem Spannungsverhältnis zu den Aussagen in der Mitteilungsdrucksache der BVM, nach der ein Aufzug „nicht zielführend“ sei und die barrierefreie Erschließung bereits durch die Rampe gewährleistet werde.

Darüber hinaus berücksichtigt die Mitteilungsdrucksache wesentliche Aspekte tatsächlicher Barrierefreiheit nicht. Dazu zählen die reale Nutzbarkeit der Wege für ältere und behinderte Menschen, die zusätzliche Belastung der Verbindung zwischen Bushaltestelle und Bahnsteig, Defizite bei Wegeführung, Beleuchtung, Orientierung, Querungen und Aufenthaltsbereichen, fehlende Rastmöglichkeiten und unzureichender Witterungsschutz sowie eine bislang fehlende systematische Einbindung der Betroffenen und der zuständigen Fachstellen.

Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert jedoch eine ganzheitliche Betrachtung über formale Normerfüllung hinaus. Da sowohl das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg als auch der Inklusionsbeirat Altona unabhängig voneinander zu dem Ergebnis kommen, dass ein Aufzug erforderlich ist, besteht ein offensichtlicher Bedarf für eine erneute, vertiefte und transparente Prüfung.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird gemäß § 27 BezVG gebeten, gemeinsam mit der DB InfraGO eine erneute und ergebnisoffene Prüfung der barrierefreien Erschließung der S-Bahn-Station Iserbrook vorzunehmen, die insbesondere umfasst:
  1. die Prüfung der Installation mindestens eines Aufzugs als gleichwertige Erschließung neben der Rampe;
  2. die Bewertung einer Fahrtreppe als alternative Komponente;
  3. die realistische Nutzbarkeit der Rampe für die tatsächlichen Nutzergruppen im Quartier;
  4. die Bewertung aller Wegebeziehungen zwischen Bushaltestelle, Wohnanlage (wie den ASB-Service-Wohnungen) Nahversorgung und Bahnsteig.
  1. Die BVM wird gemäß § 27 BezVG gebeten, sich bei der DB InfraGO dafür einzusetzen, die Überlegungen zur Erstellung einer Vorentwurfsplanung für den zweigleisigen Ausbau des Abschnitts Iserbrook bis Sülldorf und ggf. im zweiten Schritt Blankenese bis Wedel wieder aufzunehmen (vgl. 21/34 Verkehrsausschuss der Bürgerschaft vom 29.11.2018), um die Zuverlässigkeit der S-Bahn zu erhöhen, Auswirkungen von Verspätungen auf das S-Bahn-Netz in Hamburg zu reduzieren und den Bahnhof Iserbrook im Rahmen des zweigleisigen Ausbaus ebenfalls barrierefrei anzubinden;
  1. Die BVM wird gemäß § 27 BezVG gebeten, Referierende der DB InfraGO oder der BVM in eine der nächsten Sitzungen des Mobilitäts- sowie des Sozialausschusses der Bezirksversammlung zu entsenden, um den aktuellen Stand der Prüfungen und Maßnahmen vorzustellen.
Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.11.2025
Ö 9.2
Lokalisation Beta
Sülldorf Blankenese

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