22-2086

Inklusionsbeirat stärken – Teilhabe mit eigenem Budget sichern Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 23.04.2026 Bezirksversammlung Ö 8.7

Sachverhalt

Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen setzt voraus, dass der Inklusionsbeirat seine Arbeit unabhängig, verlässlich und barrierefrei wahrnehmen kann. In anderen Hamburger Bezirken ist anerkannt, dass diese Arbeit nicht allein durch organisatorische Unterstützung des Bezirksamtes gesichert werden kann, sondern ein eigenes Budget benötigt.

So wurde in Wandsbek das Jahresbudget des bezirklichen Inklusionsbeirats bereits ab 2020 dauerhaft auf insgesamt 12.000 Euro aufgestockt, um u.a. Dolmetscher:innen- und Übersetzungsleistungen für die Arbeit des Beirats sicherzustellen. In Hamburg-Nord wurde dem Inklusionsbeirat zunächst für 2022 ein Betrag von 7.500 Euro und ab 2023 jährlich 2.500 Euro zur Verfügung gestellt; ab 2024 wurden die Mittel auf jährlich 5.000 Euro erhöht, verbunden mit der Möglichkeit, nicht verbrauchte Mittel in das Folgejahr zu übertragen.

Auch in Altona sollte der Inklusionsbeirat endlich über ein eigenes, verlässliches Budget verfügen. Ein Betrag von 5.000 Euro jährlich ist im Hamburger Vergleich moderat, sachgerecht und unmittelbar geeignet, die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu stärken sowie eine niedrigschwellige, barrierefreie Beteiligung sicherzustellen.

Die Bezirksversammlung Altona beschließt:

  1. Dem Inklusionsbeirat Altona werden für das Haushaltsjahr 2026 und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung auch für das Haushaltsjahr 2027 konsumtive Politikmittel in Höhe von jeweils 5.000 Euro für seine laufende Arbeit zur Verfügung gestellt.
  1. Die Mittel dienen insbesondere der barrierefreien Durchführung von Sitzungen und Veranstaltungen, der Finanzierung von Assistenz-, Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Unterstützung eigener kleinerer Vorhaben und Beteiligungsformate des Inklusionsbeirats.
  1. Nicht ausgeschöpfte Mittel sind in das folgende Haushaltsjahr zu übertragen.
  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Mittel dauerhaft bereitgestellt und haushälterisch verstetigt werden.
  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, der Bezirksversammlung über die Umsetzung zu berichten.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
23.04.2026
Ö 8.7
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ohne

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