Information zum Bebauungsplan-Entwurf Altona-Nord 30/ Bahrenfeld 79 (Erschließung Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona) vor öffentlicher Beteiligung Mitteilungsdrucksache der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Letzte Beratung: 16.09.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3
Die DB Netz AG hat im Juli 2014 die Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona beschlossen. Der bestehende und für den Fern- und Regionalverkehr genutzte Kopfbahnhof Hamburg-Altona soll durch einen im Bereich der jetzigen S-Bahn-Station Diebsteich neu zu errichtenden Durchgangsbahnhof für den Fern-, Regional- sowie S-Bahnverkehr ersetzt werden. Für das Vorhaben wurde 2017 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen, der in den Folgejahren er- gänzt und geändert wurde.
Der neue Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona am Standort Diebsteich ist ein zentra- les Infrastrukturprojekt für Hamburg und soll Ende 2029 in Betrieb gehen. Die planungsrecht- lichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Empfangsgebäudes und die erforderliche äußere Erschließung sollten bisher gemeinsam durch das Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 27/ Bahrenfeld 72 geschaffen werden. Während des Bebauungsplanverfahrens entstand auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr die Planung eines Verbindungsbahnentlastungstunnels (VET) zwischen Hauptbahnhof und künftigem Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich mit unterirdischer Station am Diebsteich. Dieses Projekt verzögerte das Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 27/ Bahrenfeld 72.
Um dennoch die rechtzeitige und leistungsfähige Erschließung des neuen Fern- und Regionalbahnhofs sicherzustellen, ist eine Ergänzung und Erweiterung der vorhandenen Straßenverkehrsflächen erforderlich, die nicht vollumfänglich auf der Grundlage geltenden Planrechts hergestellt werden können. Um zur Inbetriebnahme des Fern- und Regionalbahnhofs eine funktionierende Erschließungssituation zu realisieren, ist es daher erforderlich, nur für die Straßenverkehrsflächen vorgezogen Planrecht zu schaffen. So wird der für die Herstellung der Erschließung erforderliche Teil aus dem Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Altona-Nord 27/ Bahrenfeld 72 herausgelöst und unter der Bezeichnung Altona-Nord 30/ Bahrenfeld 79 fortgeführt. Ziel ist weiterhin eine leistungsfähige Erschließung des Bahnhofs, insbesondere für den Bus-, Rad- und Fußverkehr. Der Bebauungsplan-Entwurf Altona-Nord 27/ Bahrenfeld 72, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante, nutzungsgemischte Bebauung am Bahnhof Diebsteich schaffen soll, wird zu gegebener Zeit fortgeführt.
Die neue Erschließungsstraße (Planstraße A) ist erforderlich, weil der Stadtraum rund um die heutige S-Bahnstation Diebsteich infolge der Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Altona an Zentralität gewinnen und direkt mit dem Regional- und Fernverkehr erreichbar sein wird. Aufgrund der veränderten Lage wird der Bahnhof nicht mehr nur für Altona und den Ham- burger Westen der wesentliche Zugangspunkt zum Fern- und Regionalbahnverkehr sein, son- dern auch für maßgebliche Teile des Kerngebiets von Eimsbüttel eine neue und attraktive Alternative zum Bahnhof Dammtor sowie zum Hauptbahnhof darstellen. Insbesondere gilt es, den Bahnhof optimal an das Busliniennetz und an die stadtweiten und bezirklichen Radverkehrsnetze anzubinden.
Zugleich steht die Erschließungsplanung im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Entwicklung des ehemaligen ThyssenKrupp-Geländes, dessen planungsrechtliche Grundlage durch das Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 29 geschaffen wird. Vom 02.07. bis zum 02.09.2026 wurde hier der Verfahrensschritt „Öffentlichkeitsbeteiligung“ durchgeführt. Dort sind unter anderem ein Regionalligastadion und eine Musikhalle vorgesehen. Diese sollen Ende 2029 bzw. im Jahr 2030 in Betrieb gehen. Infolge dieser Vorhaben und des neuen Bahnhofs werden die Verkehrsbeziehungen im gesamten Umfeld neu geordnet. Die im Bebauungsplan Altona-Nord 30/ Bahrenfeld 79 gesicherten Straßenverkehrsflächen bilden einen wesentlichen Bestandteil dieser übergeordneten Erschließungs- und Verkehrsplanung. Eine Änderung des Flächennutzungsplans oder des Landschaftsprogramms ist nicht erforderlich.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72 wurde am29.04.2016 gefasst. Die öffentliche Plandiskussion hat am 21.09.2016 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans erfolgte vom 28.04. bis 05.06.2017. Nach dem vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht im August 2018 verhängten Baustopp aufgrund einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona pausierte das Bebauungsplanverfahren. Nach Beendigung des Rechtsstreits im April 2020 durch einen Vergleich zwischen Kläger, FHH und DB wurden die Bahnhofsverlegung und das Bebauungsplanverfahren weitergeführt. Am 07.02.2022 erteilte die Kommission für Stadtentwicklung (KfS) die Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Altona-Nord 27/ Bahrenfeld 72. Eine Auftaktveranstaltung zur öffentlichen Auslegung fand am 02.03.2022 statt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 03.03.2022 bis 11.04.2022. Anschließend an dieses Verfahren wird jetzt nur für den herausgelösten Teil des Plangebietes mit der Bezeichnung Altona-Nord 30/ Bahrenfeld 79 „Erschließung Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona“ das Bebauungsplanverfahren weitergeführt. Der Bebauungsplan Altona-Nord 30/ Bahrenfeld 79 für die Erschließung des Fern- und Regionalbahnhofs erfordert eine Umweltprüfung. Aus diesem Grund wurde zum Auftakt am 17.08.2026 eine Grobabstimmung mit Scoping durchgeführt. Die Befassung der KfS mit der Bitte um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung ist für den 01.10.2026 geplant. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist für den Zeitraum vom 16.10. bis 16.11.2026 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
1 A - C Entwurf des Bebauungsplans Altona-Nord 30 / Bahrenfeld 79 (Planzeichnung, Verordnung, Begründung) (nicht-öffentlich)
2 Übersicht Bebauungspläne Diebsteich (nicht-öffentlich)
3 Entwurf des Verkehrskonzepts Diebsteich zum Straßennetz und den geplanten Ge- schwindigkeiten der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Stand: August 2026) (nicht-öffentlich)
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