21-0908

Information Wiedereröffnung Wildgehege Klövensteen Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 02.06.2020 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 14.4

Sachverhalt

Im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung wurde das Wildgehege, wie alle anderen zoologischen Einrichtungen auch, am 17.03.2020 für den Besucherverkehr geschlossen. Nach offizieller Aufhebung der Restriktionen wurde nach intensiver Abstimmung mit allen von Amtswegen beteiligten Abteilungen ein Konzept erarbeitet, unter welchen Auflagen das Wildgehege wieder geöffnet werden kann, um die gegebenen Sicherheitsvorgaben für Besucher*innen und Bezirksamt-Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.

Folgende Maßnahmen wurden getroffen und umgesetzt:

 

  • Nur der Haupteingang ist geöffnet.
  • Ein ausgewiesener Rundweg ist zum Schutz der Besucher*innen als "Einbahnstraße" bis zum Ausgang bei den Sikahirschen zu nutzen.
  • Alle anderen Ein- und Ausgänge sind geschlossen.
  • Die tägliche Öffnung ist begrenzt auf die Zeit zwischen 10:00 und 18:00 Uhr, damit tierpflegerische und Unterhaltungstätigkeiten unter Ausschluss von Besucherverkehr durchgeführt werden können.
  • Kommentierte Schaufütterungen finden bis auf weiteres nicht statt.
  • Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, die allgemein bekannten Regelungen zur Infektionsvermeidung (Wahrung des Abstands, Vermeidung von Gruppenbildung, etc.) zu beachten.
  • Eine Maskenpflicht beim Wildparkbesuch besteht nicht, das Tragen wird aber empfohlen.

 

Das Wildgehege wurde unter den beschriebenen Maßnahmen am Samstag, den 09.05.2020 wieder für den Besucherverkehr geöffnet.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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