21-1625.1

In unserer Verfassung gibt es grundsätzlich keine parlamentsfreie Zeit Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-1625

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 28.01.2021 Hauptausschuss Ö 9.2.1

Sachverhalt

Homeoffice soll und muss dort durchgeführt werden, wo es möglich ist und Sinn ergibt. Die neue Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung besagt dabei, dass Homeoffice anzubieten ist, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dem entgegenstehen. Auf die Bezirksversammlung übertragen stehen solche aber entgegen. Die Bezirksversammlung ist der quasi - parlamentarische Arm der Menschen im Bezirk. Austausch und Debatte gehören zum Kern der Demokratie. Die digitale Alternative tritt dabei in Qualität und Beteiligung zurück. Digitale Veranstaltungen sind mit Präsenzveranstaltungen nicht vergleichbar und eine deutliche Verschlechterung, zumal Beteiligung und Öffentlichkeit in erheblicher Weise zusätzlich eingeschränkt sind. Demokratische Arbeit darf vor dem Hintergrund der politischen Schlingerfahrt in der Pandemie nicht zurückweichen. Zumal es gute Alternativen gibt, unter Hygieneschutzbedingungen zu tagen. Die generelle Verlagerung auf digitale Tagungen für unbestimmte Zeit ist daher abzulehnen.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung:

 

  1. Die Bezirksversammlung sowie seine Ausschüsse tagen grundsätzlich in Präsenz. Es ist zu prüfen, ob sie, auch im Hinblick auf Bürger:innenbeteiligung, in Hybridform stattfinden können.

 

  1. Der Hauptausschuss entscheidet, wie bisher, wie der Sitzungsbetrieb bzgl. der Ausschüsse und der Bezirksversammlung stattzufinden hat.

 

  1. Dabei darf nur durch Mehrheitsentscheid beschlossen werden, welche Art des Sitzungsbetriebes erfolgen soll.

 

  1. Beschlüsse von Sprecher:innensitzungen sind wie bisher einstimmig zu fassen.

 

  1. Für den Fall, dass sowohl Ausschüsse als auch Bezirksversammlung digital stattfinden, ist die Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Bürger:innen sicherzustellen.

 

  1. Alle Ausschusssitzungen müssen gestreamt werden.
  2. Für die Bezirksversammlung ist eine digitale Fragestunde einzurichten.
  3. Auf Antrag und Beschluss des jeweiligen Gremiums müssen Bürger:innen das Recht haben, sich online zum jeweiligen Thema zu äußern.
  4. Alle Sitzungsprotokolle müssen zeitnah online im Bürgerinformationssystem erscheinen.

 

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