In unserer Verfassung gibt es grundsätzlich keine parlamentsfreie Zeit Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-1625
Letzte Beratung: 28.01.2021 Hauptausschuss Ö 9.2.1
Homeoffice soll und muss dort durchgeführt werden, wo es möglich ist und Sinn ergibt. Die neue Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung besagt dabei, dass Homeoffice anzubieten ist, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dem entgegenstehen. Auf die Bezirksversammlung übertragen stehen solche aber entgegen. Die Bezirksversammlung ist der quasi - parlamentarische Arm der Menschen im Bezirk. Austausch und Debatte gehören zum Kern der Demokratie. Die digitale Alternative tritt dabei in Qualität und Beteiligung zurück. Digitale Veranstaltungen sind mit Präsenzveranstaltungen nicht vergleichbar und eine deutliche Verschlechterung, zumal Beteiligung und Öffentlichkeit in erheblicher Weise zusätzlich eingeschränkt sind. Demokratische Arbeit darf vor dem Hintergrund der politischen Schlingerfahrt in der Pandemie nicht zurückweichen. Zumal es gute Alternativen gibt, unter Hygieneschutzbedingungen zu tagen. Die generelle Verlagerung auf digitale Tagungen für unbestimmte Zeit ist daher abzulehnen.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung:
ohne
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