Holstenareal gesundheitliche Risiken minimieren, Bauschutt sichern Antrag der Fraktionen von DIE LINKE und GRÜNE
Letzte Beratung: 10.04.2025 Hauptausschuss Ö 4
Das Holstenareal liegt seit Jahren brach. In der unmittelbaren Umgebung des Holstenareals liegen u.a. Kitas, Schulen, Kinderspielplätze und der Park der Mitte Altona. Auf dem Holstenareal liegen offen und ungesichert Schuttberge von Baumaterialien aus den Abrissmaßnahmen, so dass sich bei Wind Staub in die Umgebung verteilt. Diese Schuttberge stellen eine intensive Belastung für Anwohner:innen dar. So sind in direkter Nachbarschaft seit Abriss verstärkte Atemwegsbeschwerden, ebenso wie eine erhöhte Staubbelastung inWohnungen, aufgetreten. Die Verantwortung für die Vermeidung von gesundheitlichen Belastungen der Anwohner:innen, Kinder und Schüler:innen liegt bei der Eigentümerin des Holstenareals.
Aufgrund möglicher gesundheitlicher Gefahren und Risiken für die Menschen in der Umgebung des Holstenareals besteht eine besondere Dringlichkeit. Daher ist es erforderlich, dass der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung entscheidet.
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 15 Abs. 3 S. 1 BezVG anstelle der Bezirksversammlung, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufzufordern, unverzüglich gegenüber der Eigentümerin des Holstenareals anzuordnen,
Sollte die Eigentümerin dieser Anordnung nicht innerhalb der kurzmöglichsten gesetzlichen Frist nach Zustellung nachkommen, wird die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen aufgefordert, eine Ersatzvornahme auf Kosten der Eigentümerin einzuleiten.
Ggf. weitere zuständige Behörden und das Bezirksamt werden gemäß § 27 bzw. § 19 BezVG gebeten das Anliegen in ihrer Zuständigkeit zu unterstützen.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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