Holsten-Quartier Beschlussempfehlung des Planungsausschusses
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung Folgendes zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, keine Verhandlungen über einen neuen Letter of Intent (LoI) mit oder gegen die Consus Real Estate AG über die baurechtliche Entwicklung der Liegenschaft „Holsten-Quartier“ zu führen oder zu schließen und empfiehlt auch der Fachbehörde gemäß § 27 BezVG, einen solchen LoI nicht abzuschließen.
Die Dringlichkeit liegt in der nahen Bürgerschaftswahl.
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