21-0593

Holsten-Quartier Beschlussempfehlung des Planungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.01.2020
Sachverhalt

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung Folgendes zu beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, keine Verhandlungen über einen neuen Letter of Intent (LoI) mit oder gegen die Consus Real Estate AG über die baurechtliche Entwicklung der Liegenschaft „Holsten-Quartier“ zu führen oder zu schließen und empfiehlt auch der Fachbehörde gemäß § 27 BezVG, einen solchen LoI nicht abzuschließen.

 

Die Dringlichkeit liegt in der nahen Bürgerschaftswahl.

 

Anhänge

ohne