Hermes-Kultur-Schleife oder Kulturzentrum steht auf!? Lurup braucht ein neues Stadtteilkulturhaus! Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und SPD (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Ö 7.7
In den Räumen am Böverstland 38 entstand vor rund 15 Jahren (als Reaktion auf die damalige Schließung der Bücherhalle Lurup) auf Initiative einiger engagierter Bürgerinnen und Bürger ein Stadtteilkulturhaus, das heutige „Stadtteilhaus Lurup“. Das Stadtteilhaus wird aus der Rahmenzuweisung Kultur institutionell gefördert, sowie zusätzlich aus dem Quartiersfond. Träger des Stadtteilhauses ist der Verein Lichtwark-Forum e.V. Unter seinem Dach wird ebenfalls das Lurum, die Lurupina sowie das Luruper Forum organisiert und abgerechnet.
Hauptmieter in dem Gebäude am Böverstpark ist ein Kindergarten. Während sich der Ort am Ende einer Sackgasse für einen Kindergarten auch hervorragend eignet, war die Adresse von Anfang an für ein Stadtteilkulturhaus in dieser versteckten Lage eher hinderlich, aber aus der „Not heraus“ dort zunächst mal untergebracht.
Während der Corona-Pandemie erwies sich dann die gemeinsame Nutzung des Gebäudes als zunehmend schwierig, mussten doch die Kinder streng vom Publikumsverkehr getrennt werden. Dies führte zu einer erheblichen Einschränkung für die Stadtteilkultur. 2022 meldete die Kita dann dem Lichtwark-Forum e.V. Erweiterungsbedarf an.
Das Stadtteilhaus wollte schon länger und muss nun durch den Erweiterungsbedarf des Kindergartens umziehen. Auf der Suche nach einem alternativen Standort scheinen sich nun zwei attraktive Möglichkeiten abzuzeichnen:
Mit zuständigen Personen, bzw. Organen beider Immobilien sind bereits erste Gespräche geführt worden, mit gegenseitigem Interesse. Nun sollte eine tragbare Datenlage mit Hilfe einer Machbarkeitsstudie angefertigt werden, die Kosten und Nutzen dieser beiden Standorte für ein neues Stadtteilkulturhaus für Lurup aufzeigt, vorab ist der tatsächliche Raumbedarf für ein Stadtteilkulturhaus zu ermitteln (hierbei wird sicherlich deutlich, dass mindestens in den Hermes-Gebäuden nur ein kleinerer Teil genutzt werden muss).
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG daher gebeten:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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