22-1462

Haushaltsplanentwurf 2027/ 2028 hier: Schlüsselung der Rahmenzuweisungen und Beteiligung der Bezirke nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Empfehlungen der Fachausschüsse

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 12.11.2025 Haushaltsausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

Gemäß § 37 Abs. 3 BezVG werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahmeder Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplanentwurf auf dieBezirksämter verteilt. Die Verteilung hat sich unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit desGesamthaushaltes insbesondere an den Leistungszwecken, an der Vermittlung von Anreizenzu wirtschaftlichem Handeln, der bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirksämter, an derFlexibilität des Mitteleinsatzes und der Gewährleistung von Planungssicherheit zu orientieren.

Zum Einstieg in das Verfahren hat das Amt Bezirksverwaltung der damaligen Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung die Fachbehörden mit Schreiben vom 26.06.2025 um frühzeitige Übersendung der Schlüsselvorschläge an die Bezirke gebeten.

Die Stellungnahmen der Bezirksversammlungen zu den Schlüsselvorschlägen müssen vor Ablieferung des Haushaltsvoranschlages an die Behörde für Finanzen und Bezirke bis Ende Dezember 2025 erfolgen. Daher ist die abschließende Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksversammlung am 27.11.2025 vorgesehen.

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 15.09.2025 die einzelnen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden in die gemäß anliegender Übersicht (Anlage 1) zuständigen Fachausschüsse überwiesen.

Die betroffenen Fachausschüsse votieren die Schlüsselvorschläge der Fachbehörden r ihre Bereiche wie folgt:

Mobilitätsausschuss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Schlüsselvorschläge unter Hinweis auf die Nichtauskömmlichkeit der Rahmenzuweisungen zur Kenntnis und fordert den Senat einstimmig auf, diese entsprechend zu erhöhen.

Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt einstimmig zu. Der Ausschuss stellt darüber hinaus fest, dass die Rahmenzuweisung nicht auskömmlich ist und drängt darauf, diese in ausreichendem Maße auszustatten.

Stadtentwicklungsausschuss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt einstimmig zu.

Ausschuss für Kultur und Bildung:

Hinweis: Der Schlüsselvorschlag der Behörde für Kultur und Medien für die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur liegt trotz mehrfacher Nachfragen bis heute nicht vor.

Jugendhilfeausschuss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, folgende Stellungnahme zu beschließen:

Der Jugendhilfeausschuss und die Bezirksversammlung im Bezirk Altona nimmt die beabsichtigte Schlüsselung der Rahmenzuweisungen für die Bereiche des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis, weist indes unter ausdrücklicher Inbezugnahme auf seine letzte ausführliche Stellungnahme hierzu erneut auf die Nichtauskömmlichkeit der Zuweisungen und die sich daraus ergebende Gefährdung der gesetzlichen Aufgaben nach dem SGB VIII hin.

Wie bereits im laufenden Jahr deutlich wurde, übersteigen die tatsächlich bereits eingetretenen sowie die zu erwartenden weiteren Kostensteigerungen insbesondere durch erhebliche Tariferhöhungen, gestiegene Betriebs- und Energiekosten sowie allgemeine Preissteigerungen die bereitgestellten Mittel erheblich. Dies wird ohne eine deutliche Ansatzverstärkung zu einer massiven Gefährdung oder jedenfalls zu nicht kompensierbaren Einschränkungen bei der Fortführung bestehender Angebote und Einrichtungen führen. Um drohende faktische Kürzungen zu verhindern und die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) langfristig zu sichern, sind Erhöhungen der Zuweisungen sowie strukturelle Anpassungen bei der Mittelvergabe zwingend notwendig. Auch zur Vermeidung von zwischenzeitlich völlig aus dem Ruder laufenden Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung (HzE) muss die niedrigschwellige sozialraumorientierte offene Arbeit im Vorfeld „teurer“ einzelfallbezogenen Maßnahmen deutlich besser finanziert und weiter ausgebaut werden.

Auch wenn vonseiten der zuständigen Fachbehörden bislang regelmäßig darauf hingewiesen wurde, dass auch künftig alle bestehenden Einrichtungen der OKJA in ihrem pädagogischen Angebot und ihrer fachlichen Qualität gesichert blieben, wird eben dies nach Auffassung des Jugendhilfeausschusses und der Bezirksversammlung mit den bislang beabsichtigten Mitteln künftig nicht mehr möglich sein. Bereits jetzt steht vielmehr eine erhebliche Einschränkung im status quo der Jugend- und Familienhilfeangebote zu erwarten. Dies ist besonders dramatisch, da eine bedarfsdeckende Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung bereits heute nicht stattfindet. Seit Jahren weisen Jugendhilfeausschüsse und Bezirksversammlungen aller Hamburger Bezirke gleichlautend auf die strukturelle Unterfinanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung und die sich daraus ergebenden Folgen hin und blicken mit großer Sorge in die Zukunft der Angebotsstruktur.

Da bereits jetzt erkennbar wird, dass die jetzigen Einrichtungen und Angebote mit den derzeitigen Mitteln nicht mehr auskömmlich gewährleistet werden können, ist eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der OKJA trotz erheblich gestiegenen Anforderungen ebenso wenig möglich, wie eine echte an den tatsächlichen Bedarfen ausgerichtete Jugendhilfeplanung. Der Jugendhilfeausschuss und die Bezirksversammlung sehen sich damit künftig nicht mehr in der Lage, dem gesetzlichen Auftrag einer bezirklichen Jugendhilfeplanung in angemessener Weise nachzukommen.

Sozialausschuss:

Der Sozialausschuss stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der AFD-Fraktion zu.

Petitum/Beschluss

Der Haushaltsausschuss wird um Zustimmung bzw. Bestätigung der Ausschussvoten und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.11.2025
Ö 5.1
Anhänge

Anlage 1: Übersicht Rahmenzuweisungen und zuständige Fachausschüsse

Anlage 2: Schlüsselvorschläge

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