Haushaltsplanentwurf 2021/2022 hier: Schlüsselung der Rahmenzuweisungen und Beteiligung der Bezirke nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Beratung über die in den Planungsausschuss überwiesenen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden
Gemäß § 37 Abs. 3 BezVG werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplanentwurf auf die Bezirksämter verteilt. Die Verteilung hat sich unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesamthaushaltes insbesondere an den Leistungszwecken, an der Vermittlung von Anreizen zu wirtschaftlichem Handeln, der bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirksämter, an der Flexibilität des Mitteleinsatzes und der Gewährleistung von Planungssicherheit zu orientieren.
Zum Einstieg in das Verfahren hat die Finanzbehörde die Fachbehörden mit Schreiben vom 26.06.2019 um frühzeitige Übersendung der Schlüsselvorschläge an die Bezirke gebeten.
Die Stellungnahmen der Bezirksversammlungen über die Verteilung der Rahmenzuweisungen müssen vor Ablieferung des Haushaltsvoranschlages an die Finanzbehörde bis Ende Oktober 2019 erfolgen. Daher ist die abschließende Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksversammlung am 24.10.2019 vorgesehen.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 04.09.2019 die einzelnen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden in die gemäß anliegender Übersicht (Anlage 1) zuständigen Fachausschüsse überwiesen.
Anlage 1: Übersicht Rahmenzuweisungen und zuständige Fachausschüsse
Anlage 2: Schlüsselvorschläge