21-0774

Hamburger Maß – Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 23.04.2020 Hauptausschuss Ö 12.13

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2020 anliegende Drucksache 21-0594 beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat hierzu mit Schreiben vom 24.03.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Quartier als Bemessungsgrundlage für die Dichte der Bebauung muss in jedem      relevanten Fall einzeln bestimmt werden. Eine grundsätzliche Definition bzw. offizielle Grenzziehung existiert nicht. Der Charakter und Eindruck von Dichte für die Bewohnerinnen und Bewohner eines Stadtraums wird nicht in Bezug auf eine einzelne Parzelle,      sondern in einem größeren Zusammenhang aus dem Verhältnis der Gebäudevolumina zum gesamten Stadtraum geprägt, also auch den öffentlichen Außenräumen.

 

Die Flächen, die im Zusammenhang mit der Quartiersdichte auf das entsprechende Baugrundstück bezogen werden sollen, müssen in einem städtebaulichen Zusammenhang zum Baugrundstück stehen, sollten unbebaut sein und dem Aufenthalt der Allgemeinheit dienen (z. B. öffentliche Straßen, Plätze, Grünräume).

 

Der Schwerpunkt der Quartiersdefinition sollte auf städtebaulichen Aspekten liegen. Der städtebauliche Zusammenhang kann sich z. B. aus den umliegenden Nutzungsarten, vorhandenen Bauweisen oder der historischen Entstehungszeit ergeben. Eingrenzen lässt sich der Geltungsbereich des Quartiers zusätzlich durch vorhandene städtebauliche Barrieren (Schienenanlagen, Autobahnen etc.). Auch wahrnehmungsbeeinflussende Faktoren können eine Rolle spielen. Zudem kann nur in die Betrachtung des Quartiers einbezogen werden, was fußläufig in wenigen Minuten erreichbar ist.

 

Die Abgrenzung des Quartiers erfolgt z. B. im Rahmen der Beurteilung von Bauanträgen oder der Erstellung von Bebauungsplänen durch die zuständigen Dienststellen in den    Bezirksämtern.

 

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