21-1979.1

Hamburger Impfkampagne sozial verträglich voranbringen Alternativantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 21-1979

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Ö 8.3.1

Sachverhalt

Seit der Zulassung des ersten Impfstoffes gegen das neuartige Coronavirus kurz vor Ende des Jahres 2020 sind auch in Hamburg die Impfungen sehr schnell angelaufen. Zunächst erfolgten die Impfungen im zentralen Impfzentrum in den Messehallen und mit mobilen Teams in den Pflegeheimen. Flankiert werden die Impfungen seit einigen Wochen auch durch niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser und auch Betriebe. Vor dem Hintergrund der derzeit weiterhin bestehenden begrenzten Verfügbarkeit von Impfstoffen können daher nur Personengruppen geimpft werden, die den jeweils aufgerufenen Personengruppen der Prioritätsgruppen angehören, um möglichst viel gesundheitlichen und gesellschaftlichen Schaden durch die COVID-19-Pandemie abzuwenden. Innerhalb der Priorisierungsstufen wird nach einzelnen Personengruppen gestaffelt zur Impfung aufgerufen. Durch das Robert Koch-Institut sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden umfangreiche Informationen zur Impfung auch mehrsprachig zur Verfügung gestellt. In Hamburg werden bereits die gängigen Sprachen Englisch, Türkisch, Arabisch, Farsi, Russisch und Polnisch auf der offiziellen Behördenseite verwendet, um über alle Fragen rund um das Coronavirus und die Eindämmungsmaßnahmen zu informieren. Darüber hinaus findet eine breit angelegte Aufklärungskampagne zur Impfung durch die Gesundheitsbehörde statt.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten, zu prüfen, ob es Stadtteile im Bezirk Altona gibt, in denen die Infektionen mit Covid 19 deutlich vom Altonaer Durchschnitt nach oben abweichen. Gegebenenfalls wird die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten, diese Prüfung zu unterstützen.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 Bezirksverwaltungsgesetz im Zuge dessen gebeten, die vom Senat bereitgestellten umfangreiche Informationen, auch mehrsprachig, in den betroffenen Stadtteilen mit höherer Inzidenz den Menschen vor Ort gezielt zukommen zu lassen.

 

  1. Das Bezirksamt Altona nach § 19 Bezirksverwaltungsgesetz und bei Bedarf die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz werden gebeten zu prüfen, ob in Altona insbesondere Stadtteile höhere Inzidenzen aufweisen, in denen es eine fehlende Dichte von Impfmöglichkeiten gibt, etwa durch eine vergleichsweise kleine Anzahl von Hausarztpraxen oder sonstiger Impfangebote.

 

  1. Das Bezirksamt Altona nach § 19 Bezirksverwaltungsgesetz und die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nach § 27 Bezirksverwal-tungsgesetz werden gebeten, eine fehlende sogenannte Impfdichte durch zusätzliche, z.B. mobile und niedrigschwellige Impfangebote in den jeweiligen Stadtteilen aufzufangen, etwa durch die bereits bestehenden mobilen Impfteams.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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